{"id":4337,"date":"2015-07-09T08:00:23","date_gmt":"2015-07-09T06:00:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4337"},"modified":"2015-07-09T05:16:43","modified_gmt":"2015-07-09T03:16:43","slug":"ferienjob-kann-anspruch-auf-kindergeld-gefaehrden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/07\/09\/ferienjob-kann-anspruch-auf-kindergeld-gefaehrden\/","title":{"rendered":"Ferienjob kann Anspruch auf Kindergeld gef\u00e4hrden"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4015\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium-300x210.jpg\" alt=\"Bildnachweis: \u00a9 Minerva Studio - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"210\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium-300x210.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium.jpg 413w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Die Sommerferien haben vielerorts bereits begonnen. Doch die Ferien dienen nicht immer nur der Erholung. Die Ferienzeit wird von jungen Menschen, die noch nicht fest im Berufsleben stehen, gerne auch daf\u00fcr genutzt, um sich etwas dazuzuverdienen. Doch aufgepasst! Wenn in den Ferien zu viel gearbeitet wird, kann das einen Verlust des Kindergeldanspruchs zur Folge haben. Davor warnt jetzt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.<!--more--><\/p>\n<h2>Kindergeld w\u00e4hrend Studium und Ausbildung<\/h2>\n<p>Bis zum Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit ihres Kindes haben Eltern grunds\u00e4tzlich einen Anspruch auf Kindergeld. Doch unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern auch weiterhin Kindergeld, obwohl ihr Kind bereits vollj\u00e4hrig ist. Wenn ein Kind nach Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit ein Studium absolviert oder eine Ausbildung macht, verl\u00e4ngert sich der Anspruch auf Kindergeld gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 EStG bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.<\/p>\n<h2>Beschr\u00e4nkung der w\u00f6chentlichen Arbeitszeit bei Folgeausbildung<\/h2>\n<p>Allerdings gibt es eine wichtige Einschr\u00e4nkung zu beachten, f\u00fcr den Fall, dass bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen wurde, und danach noch eine weitere Ausbildung begonnen wird. Wer sich in einer Folgeausbildung befindet, darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entf\u00e4llt der Anspruch auf Kindergeld. Diese zeitliche Beschr\u00e4nkung gilt auch f\u00fcr Ferienjobs. Deshalb empfiehlt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, die Grenzwerte hinsichtlich der Arbeitszeiten bei der Suche nach einem passenden Ferienjob auf jeden Fall im Auge zu behalten, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu riskieren.<\/p>\n<p>Es existiert aber zus\u00e4tzlich noch eine Ausnahmeregelung f\u00fcr Ferienjobber. Die Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche darf in zwei Monaten \u00fcberschritten werden unter der Voraussetzung, dass die Grenze von 20 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder eingehalten wird. Das bedeutet, wenn jetzt in den Ferien mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, muss in den anderen Monaten die w\u00f6chentliche Arbeitszeit entsprechend eingeschr\u00e4nkt werden. Andernfalls w\u00fcrde der Anspruch auf Kindergeld verloren gehen.<\/p>\n<h2>Ferienjob w\u00e4hrend Erstausbildung oder Erststudium<\/h2>\n<p>Wesentlich einfacher ist die Situation bei Personen, die gerade eine Erstausbildung machen oder ein Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung absolvieren. In diesem Fall muss man sich keinerlei Sorgen \u00fcber einen Verlust des Kindergeldanspruchs machen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt grunds\u00e4tzlich bestehen, unabh\u00e4ngig davon, wie viel Stunden pro Woche in den Ferien gearbeitet wird. Gleiches gilt auch bei Kindern, die noch nicht vollj\u00e4hrig sind.<\/p>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 Minerva Studio &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sommerferien haben vielerorts bereits begonnen. Doch die Ferien dienen nicht immer nur der Erholung. Die Ferienzeit wird von jungen Menschen, die noch nicht fest im Berufsleben stehen, gerne auch daf\u00fcr genutzt, um sich etwas dazuzuverdienen. Doch aufgepasst! Wenn in den Ferien zu viel gearbeitet wird, kann das einen Verlust des Kindergeldanspruchs zur Folge haben. 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