{"id":4227,"date":"2015-04-16T08:00:25","date_gmt":"2015-04-16T06:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4227"},"modified":"2015-04-14T07:44:54","modified_gmt":"2015-04-14T05:44:54","slug":"welche-versicherungen-sind-von-der-steuer-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/04\/16\/welche-versicherungen-sind-von-der-steuer-absetzbar\/","title":{"rendered":"Welche Versicherungen sind von der Steuer absetzbar?"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4215\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_56710032_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 vizafoto - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_56710032_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_56710032_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Mit Versicherungen kann man sich gegen viele Risiken des Alltags absichern. Doch der Versicherungsschutz hat nat\u00fcrlich auch seinen Preis. Doch mitunter kann sich der Versicherungsnehmer bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung einen Teil der gezahlten Versicherungsbeitr\u00e4ge vom deutschen Fiskus zur\u00fcckholen. Denn manche Versicherungen sind steuerlich absetzbar.<!--more--><\/p>\n<h2>Versicherungsbeitr\u00e4ge als Werbungskosten<\/h2>\n<p>Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen muss immer unterschieden werden zwischen Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken und Policen, mit denen sich der Versicherte gegen private Risiken absichert. Im ersteren Fall k\u00f6nnen die gezahlten Versicherungsbeitr\u00e4ge als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Versicherungsbeitr\u00e4gen, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, geh\u00f6ren beispielsweise die Beitr\u00e4ge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Diensthaftpflichtversicherung. Auch die Versicherungspr\u00e4mien f\u00fcr den Arbeitsrechtsschutz sind als Werbungskosten steuermindernd zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>Versicherungsbeitr\u00e4ge als Sonderausgaben<\/h2>\n<p>Die meisten Versicherungen dienen jedoch der Absicherung privater Risiken. In diesem Fall scheidet ein Werbungskostenabzug aus. Stattdessen k\u00f6nnen die Versicherungsbeitr\u00e4ge aber als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei gibt es jedoch einige Einschr\u00e4nkung zu beachten. Seit Inkrafttreten des B\u00fcrgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 k\u00f6nnen zumindest die Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Gleiches gilt f\u00fcr die Beitr\u00e4ge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings nur insoweit als die Leistungen, denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, also dem Basiskrankenschutz. Leistungen wie etwa eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus fallen nicht darunter<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sonstige Vorsorgeaufwendungen beispielsweise f\u00fcr eine Krankenzusatzversicherung oder eine private Unfallversicherung von Arbeitnehmern nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der H\u00f6chstbetrag von 1.900 Euro noch nicht \u00fcberschritten wurde. F\u00fcr Selbstst\u00e4ndige bel\u00e4uft sich der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Vorsorgeaufwendung auf 2.800 Euro. Sachversicherungen wie die Hausratversicherung oder die Wohngeb\u00e4udeversicherung z\u00e4hlen nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und k\u00f6nnen daher auch grunds\u00e4tzlich nicht als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.<\/p>\n<h2>Aufteilung der Versicherungsbeitr\u00e4ge in Sonderausgaben und Werbungskosten<\/h2>\n<p>Nicht immer ist es jedoch so einfach festzulegen, ob eine Versicherung private oder berufliche Risiken abdeckt. So ist etwa der Arbeitsrechtsschutz oftmals nur ein Baustein einer umfassenden Rechtsschutzversicherung oder aber eine Unfallversicherung deckt gleichzeitig berufliche und private Unf\u00e4lle ab. In diesem Fall muss eine Aufteilung der Versicherungsbeitr\u00e4ge in Sonderausgaben und Werbungskosten vorgenommen werden. Von der Versicherungsgesellschaft sollte sich der Versicherungsnehmer f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung bescheinigen lassen, wie sich die Versicherungsbeitr\u00e4ge auf die Abdeckung privater und beruflicher Risiken verteilen. Wenn dem Finanzamt keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, erkennt das Finanzamt zumindest bei der Unfallversicherung eine pauschale Aufteilung der Versicherungsbeitr\u00e4ge jeweils zur H\u00e4lfte in Sonderausgaben und Werbungskosten an. Steuerpflichtige, die ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nutzen, k\u00f6nnen au\u00dferdem die Kosten f\u00fcr die Hausratversicherung und die Wohngeb\u00e4udeversicherung anteilig als Werbungskosten absetzen. Der Anteil der Versicherungspr\u00e4mie, der als Werbungskosten absetzbar ist, berechnet sich nach dem Verh\u00e4ltnis der Fl\u00e4che des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfl\u00e4che.<\/p>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 vizafoto &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Versicherungen kann man sich gegen viele Risiken des Alltags absichern. Doch der Versicherungsschutz hat nat\u00fcrlich auch seinen Preis. Doch mitunter kann sich der Versicherungsnehmer bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung einen Teil der gezahlten Versicherungsbeitr\u00e4ge vom deutschen Fiskus zur\u00fcckholen. 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