{"id":4198,"date":"2015-03-11T08:00:39","date_gmt":"2015-03-11T07:00:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4198"},"modified":"2015-03-06T01:42:26","modified_gmt":"2015-03-06T00:42:26","slug":"werbungskostenabzug-fuer-ein-arbeitszimmer-im-keller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/03\/11\/werbungskostenabzug-fuer-ein-arbeitszimmer-im-keller\/","title":{"rendered":"Werbungskostenabzug f\u00fcr ein Arbeitszimmer im Keller"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4060\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 Karin Wabro - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Die Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer werden nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt. Der Bundesfinanzhof musste sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob und in welcher H\u00f6he ein Pension\u00e4r die Aufwendung f\u00fcr ein im Keller seines Hauses befindlichen Arbeitszimmers als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann.<!--more--><\/p>\n<p>Die Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG nur noch dann als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wenn f\u00fcr die berufliche T\u00e4tigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung steht. In diesem Fall gilt normalerweise eine Begrenzung der f\u00fcr das h\u00e4usliche Arbeitszimmer abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro. Diese Begrenzung der Abzugsh\u00f6he entf\u00e4llt allerdings, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T\u00e4tigkeit bildet.<\/p>\n<p>Im dem jetzt vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fall (BFH, Urteil vom 11. November 2014, Az. VIII R 3\/12) hatte der Kl\u00e4ger nach seiner Pensionierung eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit als Gutachter aufgenommen. F\u00fcr seine Gutachtert\u00e4tigkeit nutzte der Kl\u00e4ger ein 26,90 qm gro\u00dfes Arbeitszimmer, das sich im Keller seines privaten Einfamilienhauses befand. Bei dem Einfamilienhaus des Kl\u00e4gers handelte es sich um eine eingeschossige, voll unterkellerte Immobilie mit einer Gesamtwohnfl\u00e4che von 135,97 qm. Die Grundfl\u00e4che des Kellergeschosses betrug 108,97 qm.<\/p>\n<p>In seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung macht der Kl\u00e4ger 16,51\u00a0% der f\u00fcr das Haus insgesamt angefallenen Aufwendungen als Betriebsausgabe f\u00fcr das h\u00e4usliche Arbeitszimmer steuerlich geltend. Den Anteil ermittelte er, indem er die Fl\u00e4che des Arbeitszimmers (26,90 qm) ins Verh\u00e4ltnis zur Summe aus Wohnfl\u00e4che des Erdgeschosses (135,97 qm) und Fl\u00e4che des Arbeitszimmers (135,97 qm + 26,90 qm = 162,87 qm) setzte. Bei insgesamt f\u00fcr das Haus anfallenden Kosten in H\u00f6he von 20.427,09 Euro ergab sich somit eine Betriebsausgabe von 3372,51 Euro. Das Finanzamt erkannte jedoch nur Aufwendungen f\u00fcr das Arbeitszimmer in H\u00f6he von 1.250 Euro an, mit der Begr\u00fcndung, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T\u00e4tigkeit bilde.<\/p>\n<p>In der ersten Instanz gab das Finanzgericht Niedersachsen (FG Niedersachsen, Urteil vom 8. November 2011, Az. 12 K 264\/09) der Klage des Pension\u00e4rs nur teilweise statt und erkannte Aufwendungen f\u00fcr das h\u00e4usliche Arbeitszimmer in H\u00f6he von 2.242,89\u00a0Euro an. Das Finanzgericht sah es zwar als erwiesen an, dass das Arbeitszimmer bei dem Kl\u00e4ger den Mittelpunkt der beruflichen T\u00e4tigkeit des Kl\u00e4gers darstelle. Allerdings sind nach Ansicht des Finanzgerichts nur 10,98 % der Gesamtkosten f\u00fcr das Haus als Aufwendungen f\u00fcr das h\u00e4usliche Arbeitszimmer (26,90\/244,94 qm) abzugsf\u00e4hig, da zus\u00e4tzlich zur Wohnfl\u00e4che des Erdgeschosses (135,97 qm) auch die gesamte Kellerfl\u00e4che (108,97 qm) bei der Ermittlung des Anteils des Arbeitszimmers zu ber\u00fccksichtigen sei. Beide Parteien legten gegen das Urteil des Finanzgerichts Revision ein.<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof entschied daraufhin, dass die Revision des Kl\u00e4gers begr\u00fcndet ist, und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Der Bundesfinanzhof stimmt mit dem Finanzgericht zwar dahin gehend \u00fcberein, dass das Arbeitszimmer im vorliegenden Fall den Mittelpunkt der beruflichen T\u00e4tigkeit bildet und somit die Beschr\u00e4nkung des Betriebsausgabenabzugs f\u00fcr das Arbeitszimmer auf 1.250 Euro nicht gelte. Nicht gefolgt ist der Bundesfinanzhof der Vorinstanz allerdings in Hinblick auf die H\u00f6he der f\u00fcr das Arbeitszimmer abzugsf\u00e4higen Aufwendungen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die \u00fcbrigen im Keller gelegenen R\u00e4ume entgegen der Ansicht des Finanzgerichts nicht in die Berechnung der anteiligen Fl\u00e4che des Arbeitszimmers einzubeziehen seien. Die f\u00fcr das Arbeitszimmer abziehbaren Aufwendungen belaufen sich damit wie vom Kl\u00e4ger gefordert auf 16,51 % der Gesamtaufwendungen von 20.427,09 Euro, also 3.372,51 Euro.<\/p>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 Karin Wabro &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer werden nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt. Der Bundesfinanzhof musste sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob und in welcher H\u00f6he ein Pension\u00e4r die Aufwendung f\u00fcr ein im Keller seines Hauses befindlichen Arbeitszimmers als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann.<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4198"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4198"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4198\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4200,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4198\/revisions\/4200"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4198"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4198"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4198"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}