{"id":4195,"date":"2015-03-10T08:00:26","date_gmt":"2015-03-10T07:00:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4195"},"modified":"2015-03-17T01:27:09","modified_gmt":"2015-03-17T00:27:09","slug":"eckpunkte-der-geplanten-erbschaftsteuerreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/03\/10\/eckpunkte-der-geplanten-erbschaftsteuerreform\/","title":{"rendered":"Eckpunkte der geplanten Erbschaftsteuerreform"},"content":{"rendered":"<p class=\"Normal\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4083\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 bilderstoeckchen - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Im Dezember letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil (Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21\/12) entschieden, dass das deutsche Erbschaftsteuerrecht in Teilen verfassungswidrig ist. Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat ihm eine Frist bis zum 30. Juni 2016 einger\u00e4umt, um die M\u00e4ngel im Gesetz zu beheben. Bundesfinanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble hat jetzt bereits erste Eckpunkte der geplanten Erbschaftsteuerreform vorgestellt.<!--more--><\/p>\n<h2 class=\"Normal\">Bed\u00fcrfnispr\u00fcfung bei \u00dcberschreiten einer Freigrenze von 20 Millionen Euro<\/h2>\n<p class=\"Normal\">Die Karlsruher Richter bem\u00e4ngelten in ihrem Urteil vor allem die weitreichenden Steuerprivilegien f\u00fcr Firmenerben. Seit der Erbschaftsteuerreform von 2009 wird Firmenerben ein Gro\u00dfteil der Erbschaftsteuer erlassen, wenn sie den Betrieb eine bestimmte Zeit lang weiterf\u00fchren und die Arbeitspl\u00e4tze dabei gr\u00f6\u00dftenteils erhalten bleiben. Das Bundesverfassungsgericht sah zwar grunds\u00e4tzlich Steuerverg\u00fcnstigungen zum Schutz von Familienunternehmen und Arbeitspl\u00e4tzen als legitim an, bem\u00e4ngelte jedoch, dass auch Gro\u00dfunternehmen ohne konkrete Bed\u00fcrfnispr\u00fcfung von der Erbschaftsteuer befreit werden. Auch die teilweise Steuerbeg\u00fcnstigung des Verwaltungsverm\u00f6gens wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich kritisch eingestuft.<\/p>\n<p class=\"Normal\">Die Pl\u00e4ne des Bundesfinanzministers sehen jetzt die Festlegung einer Freigrenze in H\u00f6he von 20 Millionen Euro fest. Wenn diese Freigrenze \u00fcberschritten wird, muss eine Bed\u00fcrfnispr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden, um festzustellen, ob f\u00fcr den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitspl\u00e4tze eine Steuererm\u00e4\u00dfigung erforderlich ist. Nach den derzeitigen Pl\u00e4nen soll dann auch bis zur H\u00e4lfte das Privatverm\u00f6gen der Erben zur Begleichung der f\u00e4lligen Steuer herangezogen werden k\u00f6nnen. Anteile an anderen Unternehmen bleiben bei der Berechnung aber au\u00dfen vor, wenn sie zur deren Fortf\u00fchrung erforderlich sind. Au\u00dferdem soll zuk\u00fcnftig nicht mehr zwischen Firmenverm\u00f6gen und Verwaltungsverm\u00f6gen wie beispielsweise Antiquit\u00e4ten unterschieden werden. Es sollen alle Wirtschaftsg\u00fcter, die zu mehr als 50 Prozent f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Unternehmens erforderlich sind, steuerlich beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2 class=\"Normal\">Keine Lohnsummenregel bei Unterschreiten einer Bagatellgrenze von einer Million Euro<\/h2>\n<p class=\"Normal\">Bisher galt, dass die Erbschaftsteuer um 85 % reduziert wird, wenn der Betrieb f\u00fcnf Jahre weitergef\u00fchrt wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht unter 400 % der Ausgangslohnsumme f\u00e4llt. Die Erbschaftsteuer wurde sogar komplett erlassen, wenn der geerbte Betrieb sieben Jahre fortgef\u00fchrt wird und die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 700 % der urspr\u00fcnglichen Lohnsumme betr\u00e4gt. Bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern musste die Lohnsummenregel aber nicht angewendet werden. In Zukunft kommt es nicht mehr auf die Anzahl der Mitarbeiter, sondern auf den Unternehmenswert an. Es wird dann eine Bagatellgrenze in H\u00f6he von einer Million Euro festgeschrieben. Erst bei \u00dcberschreiten dieser Bagatellgrenze ist die Lohnsummenregel anzuwenden.<\/p>\n<p class=\"Normal\">Bildnachweis: \u00a9 bilderstoeckchen &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Dezember letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil (Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21\/12) entschieden, dass das deutsche Erbschaftsteuerrecht in Teilen verfassungswidrig ist. Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht. 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