{"id":4173,"date":"2015-02-20T08:00:19","date_gmt":"2015-02-20T07:00:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4173"},"modified":"2015-02-19T16:57:42","modified_gmt":"2015-02-19T15:57:42","slug":"finanzamt-hilft-bei-leerstehenden-wohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/02\/20\/finanzamt-hilft-bei-leerstehenden-wohnungen\/","title":{"rendered":"Finanzamt hilft bei leerstehenden Wohnungen"},"content":{"rendered":"<p class=\"Standard\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4060\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 Karin Wabro - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/wohnung-renovation.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Die Zinsen sind im Augenblick ausgesprochen niedrig. Das bringt die Anleger zur Verzweiflung. Viele Anleger suchen ihr Gl\u00fcck deshalb in Immobilien. Doch dann besteht nat\u00fcrlich immer die Gefahr, dass sich kein Mieter findet und die Wohnung leersteht. Die mit der Wohnung verbundenen Kosten fallen dann trotzdem an. In dieser Situation kann der Vermieter aber zumindest auf finanzielle Unterst\u00fctzung vom Finanzamt hoffen.<!--more--><\/p>\n<h2 class=\"Standard\">Aufwendungen f\u00fcr die leerstehende Wohnung als vorweggenommene Werbungskosten<\/h2>\n<p class=\"Standard\">Solange die Wohnung leerstehend, erzielt der Vermieter keine Mieteinnahmen. Das \u00e4ndert aber nicht daran, dass er auch in dieser Zeit weiterhin die Grundsteuer zahlen muss oder Ausgaben f\u00fcr Strom und Heizung hat. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen h\u00e4ufig auch noch Schuldzinsen f\u00fcr die Finanzierung der Immobilie beglichen werden. Diese Aufwendungen kann der Vermieter aber in seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung als vorweggenommene Werbungskosten steuermindernd gelten machen. Das wird auch durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 12. Juni 2013, Az. IX R 38\/12) best\u00e4tigt.<\/p>\n<h2 class=\"Standard\">Vermieter muss Vermietungsabsicht glaubhaft darlegen k\u00f6nnen<\/h2>\n<p class=\"Standard\">Voraussetzung f\u00fcr einen Werbungskostenabzug ist allerdings, dass der Vermieter die Absicht verfolgt, Eink\u00fcnfte mit der Immobilie zu erzielen. Dazu muss er dem Finanzamt glaubhaft darlegen k\u00f6nnen, dass er versucht, die leerstehende Wohnung wieder zu vermieten. Andernfalls wird das Finanzamt den Werbungskostenabzug verweigern. Um dem Finanzamt nachzuweisen, das weiterhin eine Vermietungsabsicht besteht, sollte der Vermieter unbedingt alle Dokumente aufbewahren, die belegen k\u00f6nnen, dass er sich ernsthaft darum bem\u00fcht, einen neuen Mieter f\u00fcr die leerstehende Wohnung zu finden. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise:<\/p>\n<ul type=\"disc\">\n<li class=\"Standard\">\u00a0 Kopien von Inseraten in Zeitungen<\/li>\n<li class=\"Standard\">\u00a0 Aush\u00e4nge am schwarzen Brett<\/li>\n<li class=\"Standard\">\u00a0 Rechnungen von Maklern<\/li>\n<li class=\"Standard\">\u00a0 Rechnungen \u00fcber Renovierungskosten<\/li>\n<li class=\"Standard\">\u00a0 Besichtigungsprotokolle<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"Standard\">Grunds\u00e4tzlich gilt, je l\u00e4nger die Wohnung leersteht, desto genauer schaut das Finanzamt hin. In einem ebenfalls vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Verfahren (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012, Az. IX R 14\/12) wurde einem Vermieter, dessen Wohnung mehrere Jahre leerstand, eine ernsthafte Vermietungsabsicht abgesprochen, obwohl dieser zwischenzeitlich mehrfach Chiffreanzeigen in einer \u00fcberregionalen Zeitung geschaltet hatte. Folglich musste der Werbungskostenabzug vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Die Richter argumentierten damit, dass der Vermieter seine Vermietungsbem\u00fchungen intensivieren und nach geeigneteren Wegen der Vermarktung h\u00e4tte suchen m\u00fcssen, nachdem die Anzeigen erkennbar nicht zum Erfolg gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p class=\"Normal\">Bildnachweis: \u00a9 Karin Wabro &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Zinsen sind im Augenblick ausgesprochen niedrig. Das bringt die Anleger zur Verzweiflung. Viele Anleger suchen ihr Gl\u00fcck deshalb in Immobilien. Doch dann besteht nat\u00fcrlich immer die Gefahr, dass sich kein Mieter findet und die Wohnung leersteht. Die mit der Wohnung verbundenen Kosten fallen dann trotzdem an. 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