{"id":4118,"date":"2015-01-09T08:00:54","date_gmt":"2015-01-09T07:00:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4118"},"modified":"2015-01-07T07:47:27","modified_gmt":"2015-01-07T06:47:27","slug":"handy-und-tablet-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/01\/09\/handy-und-tablet-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"Handy und Tablet von der Steuer absetzen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4044\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4044\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"wp-image-4044 size-medium\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-4044\" class=\"wp-caption-text\">Werbungskostenabzug bei Notebooks, Handys und Tablets<\/p><\/div>\n<p>Heutzutage sind Handys, Notebooks und Tablet-Computer aus unserem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Arbeitnehmer, die diese Ger\u00e4te beruflich nutzen, m\u00fcssen die Kosten daf\u00fcr nicht alleine tragen. Der Fiskus beteiligt sich sowohl an den Anschaffungskosten f\u00fcr die mobilen Arbeitsmittel als auch an Internet- und Telefongeb\u00fchren.<!--more--><\/p>\n<h2>Werbungskostenabzug bei beruflich genutzten Ger\u00e4ten<\/h2>\n<p>Arbeitnehmer, die ihr Handy oder Tablet nicht nur privat, sondern auch beruflich nutzen, k\u00f6nnen die Anschaffungskosten bei ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das lohnt sich allerdings erst, wenn die Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmerpauschbetrag in H\u00f6he von 1.000 Euro \u00fcberschreiten. Entscheidend f\u00fcr die steuerliche Absetzbarkeit ist der Anteil der beruflichen Nutzung des Ger\u00e4tes. Fr\u00fcher konnte ein Arbeitnehmer elektronische Arbeitsmittel wie Handys oder Computer nur dann von der Steuer absetzen, wenn diese zu mindestens 90 % beruflich genutzt wurden. Von dieser strengen Vorgabe ist die Finanzverwaltung aber mittlerweile abger\u00fcckt.<\/p>\n<p>Mittlerweile ist eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und einen beruflichen Teil m\u00f6glich, wenn die berufliche Nutzung unter 90 % liegt. Die anteiligen Anschaffungskosten f\u00fcr den Computer oder das Handy k\u00f6nnen dann entsprechend des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich gelten gemacht werden. Um dem Finanzamt die berufliche Nutzung zu belegen, muss \u00fcber einen Zeitraum von drei Monaten die Nutzung des Ger\u00e4tes aufgezeichnet werden. Ist ein derartiger Nachweis nicht m\u00f6glich, geht das Finanzamt pauschal von einer h\u00e4lftigen Aufteilung von privater und beruflicher Nutzung des Ger\u00e4ts aus. Der Arbeitnehmer kann damit immerhin noch 50 % der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.<\/p>\n<h2>Zeitraum der Abschreibung h\u00e4ngt vom Kaufpreis ab<\/h2>\n<p>Ob der Arbeitnehmer die Anschaffungskosten auf einen Schlag abschreiben kann oder aber \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum abschreiben muss, h\u00e4ngt von der H\u00f6he des Kaufpreises ab. Bei Handys, Tablets und anderen elektronischen Ger\u00e4ten, die ohne Mehrwertsteuer weniger als 410 Euro kosten, gilt die Regelung f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter. Das bedeutet, diese Ger\u00e4te k\u00f6nnen bereits im Jahr der Anschaffung vollst\u00e4ndig abgeschrieben werden. Bei h\u00f6herpreisigen Ger\u00e4ten muss der Steuerabzug \u00fcber mehrere Jahre verteilt werden. F\u00fcr Computer und Notebooks gilt ein Abschreibungszeitraum von drei Jahren, bei Handys sind es f\u00fcnf Jahre.<\/p>\n<h2>Internet- und Telefongeb\u00fchren als Werbungskosten absetzen<\/h2>\n<p>Nicht nur die Kosten f\u00fcr die Anschaffung von mobilen Arbeitsger\u00e4ten wie Handys oder Tablets k\u00f6nnen von der Steuer abgesetzt werden, sondern auch die Kosten f\u00fcr die Nutzung der Ger\u00e4te. Arbeitnehmer k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr berufliche Telefongespr\u00e4che und den Internetzugang ebenfalls als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Ohne Einzelnachweis k\u00f6nnen pauschal 20 % der Internet- und Telefongeb\u00fchren, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heutzutage sind Handys, Notebooks und Tablet-Computer aus unserem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. 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