{"id":4095,"date":"2014-12-23T08:00:14","date_gmt":"2014-12-23T07:00:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4095"},"modified":"2014-12-19T19:15:28","modified_gmt":"2014-12-19T18:15:28","slug":"kindergeldanspruch-bei-freiwilligem-wehrdienst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/12\/23\/kindergeldanspruch-bei-freiwilligem-wehrdienst\/","title":{"rendered":"Kindergeldanspruch bei freiwilligem Wehrdienst"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_4033\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-4033\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"wp-image-4033 size-medium\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 Kzenon - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-4033\" class=\"wp-caption-text\">Wann besteht ein Anspruch auf Kindergeld?<\/p><\/div>\n<p>Eltern, deren Kinder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Ein Kindergeldanspruch besteht laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 03. Juli 2014, Az. III R 53\/13), wenn der Wehrdienst mit einer Berufsausbildung verbunden ist oder der Vorbereitung auf eine Laufbahn als Berufssoldat dient.<!--more--><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter geklagt, deren 1994 geborener Sohn statt wie zun\u00e4chst geplant eine Ausbildungsstelle anzutreten seit Oktober 2012 freiwilligen Wehrdienst leistete. Die f\u00fcr das Kindergeld zust\u00e4ndige Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung mit Wirkung ab Dienstantritt auf, da ab diesem Zeitpunkt nach Ansicht der Familienkasse die Voraussetzungen f\u00fcr einen Kindergeldanspruch nicht mehr erf\u00fcllt waren. Daraufhin klagte die Mutter gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.<\/p>\n<h2>Ungleichbehandlung von freiwilligem Wehrdienst und anderen Freiwilligendiensten<\/h2>\n<p>Hintergrund f\u00fcr die Klage war die Ungleichbehandlung von freiwilligem Wehrdienst und anderen Freiwilligendiensten wie etwa dem freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst. Denn bei der Aus\u00fcbung dieser Freiwilligendienste wird im Gegensatz zum freiwilligen Wehrdienst das Kindergeld weiterhin gezahlt. Mit dem vorliegenden Urteil wurde diese Ungleichbehandlung von den Richtern des BFH im Grunde gebilligt. Die Richter begr\u00fcndeten dies damit, dass beim freiwilligen Wehrdienst im Gegensatz zu anderen Freiwilligendiensten davon auszugehen sei, dass die Eltern in der Regel keine Kosten f\u00fcr den Unterhalt des Kindes mehr tragen m\u00fcssten.<\/p>\n<h2>Freiwilliger Wehrdienst als Ma\u00dfnahme der Berufsausbildung<\/h2>\n<p>Gleichzeitig befand der BFH allerdings auch, dass ein Anspruch auf Kindergeld dennoch bestehen k\u00f6nnte, wenn der freiwillige Wehrdienst als Ma\u00dfnahme der Berufsausbildung einzuordnen ist. Eltern haben bis zur Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes einen generellen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Kindergeldanspruch verl\u00e4ngert sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind in dieser Zeit ein Studium oder eine Ausbildung absolviert.<\/p>\n<p>Der freiwillige Wehrdienst ist zum einen als Ma\u00dfnahme der Berufsausbildung einzustufen, wenn er dazu dient, den Wehrdienstleistenden an eine Laufbahn als Offizier oder Unteroffizier heranzuf\u00fchren. Voraussetzung ist allerdings laut BFH, dass der Wehrdienstleistende diese Laufbahn auch zielstrebig verfolgt. Auf der anderen Seite kann der freiwillige Wehrdienst auch mit einer zivilen Ausbildung wie beispielsweise zum Telekommunikationselektroniker, zum Rettungssanit\u00e4ter oder zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE verbunden sein. In beiden F\u00e4llen w\u00fcrde der Anspruch auf Kindergeld fortbestehen.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Kzenon &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern, deren Kinder einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Ein Kindergeldanspruch besteht laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 03. Juli 2014, Az. 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