{"id":4001,"date":"2014-11-20T00:20:04","date_gmt":"2014-11-19T23:20:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/20\/10-steuertipps-zum-jahreswechsel-fuer-selbststaendige\/"},"modified":"2014-11-20T00:20:04","modified_gmt":"2014-11-19T23:20:04","slug":"10-steuertipps-zum-jahreswechsel-fuer-selbststaendige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/20\/10-steuertipps-zum-jahreswechsel-fuer-selbststaendige\/","title":{"rendered":"10 Steuertipps zum Jahreswechsel f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige"},"content":{"rendered":"<p>Bei einigen Themen k\u00f6nnen Sie jetzt noch die Weichen stellen, um Steuern zu sparen \u2013 entweder noch f\u00fcr 2014 oder ab\u00a02015.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Zahlung mit ec-Karte oder Kreditkarte <\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie den Abrechnungsbeleg f\u00fcr betriebliche Eink\u00e4ufe noch im Dezember\u00a02014 unterschrieben? Dann erfassen Sie den Betrag bereits im Jahr\u00a02014 als Betriebsausgabe, auch wenn das Geld erst im Januar\u00a02015 von Ihrem Konto abgebucht wird. Denn es kommt nicht auf die Abbuchung, sondern auf den Tag des Kaufs an. Den Abrechnungsbeleg sollten Sie aufbewahren. <\/p>\n<p>      <strong>Zehn-Tage-Regel beachten <\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie in der Zeit vom 1.1. bis 10.1.2015 Zahlungen leisten, die regelm\u00e4\u00dfig anfallen, bis zum 10.1. f\u00e4llig sind und wirtschaftlich das Jahr\u00a02014 betreffen, ist der Betrag bereits in Ihrer Gewinnermittlung 2014 als Betriebsausgabe zu ber\u00fccksichtigen. Anwendungsf\u00e4lle: Miete, Telefon, Beitr\u00e4ge, Versicherungen usw. Die sogenannte Zehn-Tage-Regel durchbricht das sonst geltende Abflussprinzip. <\/p>\n<p>Die Regel gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Allerdings f\u00e4llt der 10.1.2015, an dem die USt-VZ f\u00fcr Dezember\u00a02014 (bei Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr November\u00a02014) eigentlich zur Zahlung f\u00e4llig w\u00e4re, auf einen Samstag. Daher verschiebt sich die F\u00e4lligkeit auf Montag, den 12.1.2015. Und nach Meinung der Finanzverwaltung f\u00e4llt der Vorgang dann nicht mehr unter die Zehn-Tage-Regel (OFD\u00a0NRW, Kurzinfo ESt Nr.\u00a009\/2014 vom 7.3.2014). Beim BFH ist zu dieser Frage ein Verfahren anh\u00e4ngig (Az.\u00a0: VIII R\u00a034\/12). <\/p>\n<p>Wir empfehlen Ihnen, die USt-Zahlung auf jeden Fall in der E\u00dcR\u00a02014 als Betriebsausgabe geltend zu machen. Streicht das Finanzamt die Ausgabe, sollten Sie mit Hinweis auf das anh\u00e4ngige BFH-Verfahren Einspruch einlegen.<\/p>\n<p>      <strong>Ab\u00a02015\u00a0Fahrtenbuch f\u00fchren <\/strong><\/p>\n<p>Ist Ihnen der Privatanteil nach der 1 %-Methode zu hoch? Oder m\u00fcssen Sie wom\u00f6glich f\u00fcr mehrere Betriebs-Pkw einen pauschalen Privatanteil versteuern? Dann sollten Sie ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch f\u00fchren. Auf ein Fahrtenbuch umsteigen k\u00f6nnen Sie immer nur zu Beginn eines Jahres oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. <\/p>\n<p>      <strong>Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufstocken <\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie nach 2011 einen IAB geltend gemacht, bei dem Sie unter der maximalen H\u00f6he von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geblieben sind? Dann k\u00f6nnen Sie diesen IAB im Jahr\u00a02014 bis zur zul\u00e4ssigen H\u00f6he aufstocken. Falls sich Ihr Finanzamt quer stellt, legen Sie Einspruch ein und beziehen sich auf das anh\u00e4ngige Verfahren zu dieser Frage (Az.\u00a0des BFH: X R\u00a04\/13). <\/p>\n<p>      <strong>Investitionsabzugsbetrag neu bilden <\/strong><\/p>\n<p>Planen Sie Investitionen im Zeitraum 2015 bis 2017 und ist Ihr Gewinn im Jahr\u00a02014 ohne Ber\u00fccksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags nicht h\u00f6her als 100.000 \u20ac? Dann k\u00f6nnen Sie in Ihrer E\u00dcR\u00a02014 einen IAB von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts gewinnmindernd erfassen. Voraussetzung: Der Gegenstand wird im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt.<\/p>\n<p>      <strong>GWG-Grenze durch Investitionsabzugsbetrag beeinflussen <\/strong><\/p>\n<p>Zu einem GWG k\u00f6nnen Sie auch kommen, indem Sie f\u00fcr kleinere Anschaffungen einen IAB bilden, im Jahr des Kaufs die Anschaffungskosten in H\u00f6he des aufgel\u00f6sten IAB herabsetzen und dadurch unter die GWG-Grenze von 150 \u20ac\/410 \u20ac\/1.000 \u20ac gelangen. <\/p>\n<p>      <strong>Sonderabschreibung von 20 % <\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ihr Gewinn im Jahr\u00a02013 die Grenze von 100.000 \u20ac nicht \u00fcberschritten hat, steht Ihnen f\u00fcr bestimmte Anschaffungen im Jahr\u00a02014 eine Sonderabschreibung von 20 % zu. Auch wenn die Anschaffung erst im Dezember erfolgt ist, gibt es die vollen 20 %. Voraussetzung: Es handelt sich um ein neues oder gebrauchtes Wirtschaftsgut, das in den Jahren 2014 und 2015 zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Beg\u00fcnstigt sind beispielsweise B\u00fcrom\u00f6bel, PC, Drucker, Kopierer oder Maschinen. Bei einem Betriebs-Pkw m\u00fcssen Sie im Jahr des Kaufs und im folgenden Jahr ein Fahrtenbuch f\u00fchren, um die geforderte 90-prozentige betriebliche Nutzung nachzuweisen. <\/p>\n<p>      <strong>Vorsteuerabzug bei nicht bezahlten Rechnungen <\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie im Jahr\u00a02014 f\u00fcr Ihr Unternehmen Leistungen bezogen, die Sie bis zum 31.12.2014 noch nicht bezahlt haben? Dann d\u00fcrfen Sie die darauf entfallende Vorsteuer bereits in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember\u00a02014 abziehen. Die Bezahlung ist n\u00e4mlich keine Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug. Sie m\u00fcssen allerdings nachweisen k\u00f6nnen, dass Ihnen die Rechnung sp\u00e4testens am 31.12.2014 vorgelegen hat. <\/p>\n<p>      <strong>Kleinunternehmer: \u00dcbergang zur Regelbesteuerung <\/strong><\/p>\n<p>Als Kleinunternehmer sollten Sie zum Jahresende Ihren Gesamtumsatz 2014 ermitteln. Achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass der Privatanteil f\u00fcr die private Kfz-Nutzung nicht beim Gesamtumsatz ber\u00fccksichtigt und auch keine fiktive Umsatzsteuer angesetzt wird.<\/p>\n<p>Liegt Ihr Gesamtumsatz \u00fcber 17.500 \u20ac, d\u00fcrfen Sie die Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2015 nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie m\u00fcssen dann auf Ihre Ums\u00e4tze Umsatzsteuer zahlen, sind im Gegenzug aber zum Vorsteuerabzug berechtigt. Aufgrund des \u00dcbergangs steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein nachtr\u00e4glicher Vorsteuerabzug zu, falls Sie im Zeitraum 2010 bis 2014 gr\u00f6\u00dfere Anschaffungen get\u00e4tigt haben (Vorsteuerberichtigung nach \u00a7\u00a015a UStG). <\/p>\n<p>      <strong>Regelbesteuerung: \u00dcbergang zum Kleinunternehmer <\/strong><\/p>\n<p>Sind Sie bisher Regelbesteuerer und liegt Ihr Bruttoumsatz (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) 2014 nicht \u00fcber 17.500 \u20ac, k\u00f6nnen Sie ab\u00a02015 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Wechsel ist freiwillig. Sie m\u00fcssen dann keine Umsatzsteuer mehr zahlen, verlieren aber das Recht zum Vorsteuerabzug. Der \u00dcbergang ist allerdings nicht immer zul\u00e4ssig. Wenn Sie n\u00e4mlich fr\u00fcher freiwillig zur Regelbesteuerung optiert haben, sind Sie f\u00fcnf Jahre lang an dieses Verfahren gebunden. Sie k\u00f6nnen dann in diesem Zeitraum nicht zur Kleinunternehmer-Regelung zur\u00fcckkehren. <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/themen\/10-steuertipps-zum-jahreswechsel-fuer-selbststaendige\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einigen Themen k\u00f6nnen Sie jetzt noch die Weichen stellen, um Steuern zu sparen \u2013 entweder noch f\u00fcr 2014 oder ab\u00a02015.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4001"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4001"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4001\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4001"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4001"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4001"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}