{"id":3990,"date":"2014-11-10T02:20:04","date_gmt":"2014-11-10T01:20:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/10\/umsatzsteuer-wenn-ein-tierarzt-auch-menschen-behandelt\/"},"modified":"2014-11-10T02:20:04","modified_gmt":"2014-11-10T01:20:04","slug":"umsatzsteuer-wenn-ein-tierarzt-auch-menschen-behandelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/10\/umsatzsteuer-wenn-ein-tierarzt-auch-menschen-behandelt\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Wenn ein Tierarzt auch Menschen behandelt"},"content":{"rendered":"<p>Ein Tiermediziner f\u00fchrte Akupunkturbehandlungen an Menschen durch und war der Meinung, die Behandlung erfolge umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt war anderer Meinung. Und die Richter? Die waren offenbar genervt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Man w\u00fcnscht sich fast, dass man bei der Verhandlung dabei gewesen w\u00e4re, so nett liest sich dieser Beschluss des BFH. Und deshalb berichten wir hier auch dar\u00fcber \u2013 denn der Fall an sich d\u00fcrfte den Gro\u00dfteil unserer Leser nicht betreffen.<\/p>\n<p>Aber beginnen wir von vorne:<\/p>\n<p>Da ist also ein Tierarzt, der auch Menschen behandelt, und zwar mit Akupunktur. Die Ausbildung zum Heilpraktiker rentiert sich seiner Meinung nach in seinem Alter nicht mehr, ist im Beschluss nachzulesen. Ein Studium als Humanmediziner hat er auch nicht vorzuweisen. Aber viele begeisterte (menschliche) Patienten, deren positive Berichte er dem Gericht vorlegt.<\/p>\n<p>Vor Gericht war er gelandet, weil er sich mit dem Finanzamt darum stritt, ob seine Akupunktur-Behandlungen umsatzsteuerpflichtig sind. Nein, meinte der Tierarzt, ja dagegen das Finanzamt. Und tats\u00e4chlich ist es so, dass Akupunktur zu den anerkannten Heilbehandlungen z\u00e4hlt und umsatzsteuerfrei durchgef\u00fchrt wird \u2013 sofern die Behandelnden Humanmediziner oder Heilpraktiker sind.<\/p>\n<p>Von den erstinstanzlichen Richtern f\u00fchlte sich der Tierarzt nicht verstanden \u2013 man habe seinen Einzelfall nicht ausreichen gew\u00fcrdigt, monierte er. Und so traf man sich vor dem BFH wieder.<\/p>\n<p>Wir waren (leider) nicht bei den Verhandlungen dabei und m\u00f6chten hier nat\u00fcrlich auch niemandem etwas unterstellen \u2013 aber der Beschluss des BFH vermittelt den Eindruck, als handle es sich bei dem akupunktierenden Tierarzt um einen streitbaren Geist&#8230; Denn die Richter schreiben recht schroff:<\/p>\n<p>      [&#8230;], hat sich der Kl\u00e4ger au\u00dferdem weder mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union [&#8230;] noch mit der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des BFH [&#8230;] zur Notwendigkeit eines beruflichen Bef\u00e4higungsnachweises befasst. Weitergehender Kl\u00e4rungsbedarf allgemeiner Art ist insoweit nicht ersichtlich [&#8230;].<\/p>\n<p>      Der Hinweis des Kl\u00e4gers darauf, dass die Rechtsprechung insbesondere bei neuen Behandlungsmethoden der Erg\u00e4nzung bed\u00fcrfe, stellt sich im Streitfall schon deshalb nicht, weil das FG\u00a0auf Seite\u00a07\u00a0f. seines Urteils \u2013 was in der Beschwerdebegr\u00fcndung nicht bestritten worden ist \u2013 angenommen hat, die vom Kl\u00e4ger angewandte Behandlungsmethode sei bei Personen, die \u00fcber eine Akupunkturausbildung im Bereich der Humanmedizin \u2013 und nicht nur, wie der Kl\u00e4ger, im Bereich der Tiermedizin \u2013 verf\u00fcgen, erstattungsf\u00e4hig. Die Gew\u00e4hrung der Steuerbefreiung scheiterte [&#8230;] mithin an einer nicht ausreichenden Ausbildung des Kl\u00e4gers im Bereich der Humanmedizin und nicht daran, dass die von ihm angewandte Behandlungsmethode (als solche) nicht anerkannt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Und abschlie\u00dfend: dass das FG\u00a0nach Auffassung des Kl\u00e4gers falsch entschieden habe sei ja wohl kein Argument&#8230; Den letzten Halbsatz formulierten die Richter nat\u00fcrlich deutlich diplomatischer (BFH-Beschluss vom 27.8.2014, XI B 33\/14 ).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/umsatzsteuer\/umsatzsteuer-wenn-ein-tierarzt-auch-menschen-behandelt\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Tiermediziner f\u00fchrte Akupunkturbehandlungen an Menschen durch und war der Meinung, die Behandlung erfolge umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt war anderer Meinung. Und die Richter? 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