{"id":3988,"date":"2014-11-08T01:20:28","date_gmt":"2014-11-08T00:20:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/08\/erstausbildung-bald-doch-werbungskosten-abzugsfaehig\/"},"modified":"2014-11-08T01:20:28","modified_gmt":"2014-11-08T00:20:28","slug":"erstausbildung-bald-doch-werbungskosten-abzugsfaehig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/08\/erstausbildung-bald-doch-werbungskosten-abzugsfaehig\/","title":{"rendered":"Erstausbildung: Bald doch Werbungskosten abzugsf\u00e4hig?"},"content":{"rendered":"<p>Ob die Kosten f\u00fcr eine Erstausbildung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden d\u00fcrfen, ist seit Jahren umstritten. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der BFH hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen f\u00fcr seine erstmalige Berufsausbildung oder f\u00fcr ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverh\u00e4ltnisses stattfindet (BFH-Beschluss vom 17.7.2014, VI R 2\/12 und VI R 8\/12 ).<\/p>\n<p>Was erst einmal sehr juristisch-b\u00fcrokratisch klingt, birgt jede Menge finanzielle Auswirkungen. Denn: Im Moment sind die Kosten einer Erstausbildung nur im Rahmen der Sonderausgaben und in H\u00f6he von maximal 6.000 \u20ac pro Jahr absetzbar. Sonderausgaben wirken sich aber vereinfacht ausgedr\u00fcckt nur dann aus, wenn auch ein nennenswerter Verdienst vorliegt \u2013 was w\u00e4hrend der ersten Ausbildung eher selten der Fall ist.<\/p>\n<p>Anders als Werbungskosten k\u00f6nnen Sonderausgaben nicht im Rahmen eines sogenannten Verlustvortrags mit den Eink\u00fcnften aus sp\u00e4teren Jahren verrechnet werden. Steuernsparen geht also nur sofort \u2013 oder eben gar nicht.<\/p>\n<p>Werbungskosten dagegen verfallen nicht, sondern k\u00f6nnen in sp\u00e4teren Jahren zum Steuern sparen genutzt werden.<\/p>\n<p>Bei der Entscheidung, ob die Kosten einer Erstausbildung in der Steuererkl\u00e4rung als Sonderausgaben oder als Werbungskosten angegeben werden d\u00fcrfen, geht es also um viel Geld.<\/p>\n<p>      <strong>\u00dcber diese F\u00e4lle muss das BVerfG jetzt nachdenken<\/strong><\/p>\n<p>In den insgesamt sechs Streitf\u00e4llen, die zu den Vorlagen an das BVerfG f\u00fchrten, hatten Steuerpflichtige Ausbildungen zum Flugzeugf\u00fchrer auf eigene Kosten absolviert und waren danach als angestellte Berufspiloten f\u00fcr Fluggesellschaften t\u00e4tig; in anderen F\u00e4llen hatten Steuerpflichtige Berufsausbildungen an Universit\u00e4ten oder Fachhochschulen absolviert und waren danach auf dieser Grundlage beruflich t\u00e4tig. <\/p>\n<p>Die Steuerpflichtigen hatten ihre Aufwendungen f\u00fcr die Berufsausbildung jeweils als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht und die Feststellung entsprechend vortragsf\u00e4higer Verluste begehrt, um diese dann in den folgenden Jahren mit ihren aus der Berufst\u00e4tigkeit erzielten Eink\u00fcnften verrechnen zu k\u00f6nnen. Dem stand in allen Streitf\u00e4llen allerdings \u00a7 9 Abs. 6 EStG entgegen. Die Vorschrift war mit Gesetz vom 7.12.2011 r\u00fcckwirkend ab\u00a02004 eingef\u00fchrt worden; seitdem sind Aufwendungen f\u00fcr die erste Berufsausbildung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der BFH ist der Meinung, dass die Aufwendungen f\u00fcr die Ausbildung zu einem Beruf als notwendige Voraussetzung f\u00fcr eine nachfolgende Berufst\u00e4tigkeit beruflich veranlasst sind und demgem\u00e4\u00df auch als Werbungskosten einkommensteuerrechtlich ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-ausbildung-fortbildung\/erstausbildung-bald-doch-werbungskosten-abzugsfaehig\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob die Kosten f\u00fcr eine Erstausbildung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden d\u00fcrfen, ist seit Jahren umstritten. 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