{"id":3981,"date":"2014-11-01T01:20:03","date_gmt":"2014-11-01T00:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/01\/umsatzsteuer-bei-elektronischen-dienstleistungen-an-privatkunden-im-eu-ausland\/"},"modified":"2014-11-01T01:20:03","modified_gmt":"2014-11-01T00:20:03","slug":"umsatzsteuer-bei-elektronischen-dienstleistungen-an-privatkunden-im-eu-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/11\/01\/umsatzsteuer-bei-elektronischen-dienstleistungen-an-privatkunden-im-eu-ausland\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland"},"content":{"rendered":"<p>Bisher mussten deutsche Unternehmer an EU-Ausl\u00e4nder erbrachte elektronische Dienstleistungen im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Ab\u00a02015 wird der Ausf\u00fchrungsort in das Ausland verlagert.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wenn ein deutscher Unternehmer elektronische Dienstleistungen an private Kunden innerhalb der EU erbringt, so fiel darauf bisher deutsche Umsatzsteuer an. Denn nach den bisherigen Vorschriften unterlagen solche Dienstleistungen in dem Land der Umsatzsteuer, in dem das Unternehmen, das die Dienstleistung erbringt, seinen Sitz hat. Diese Rechtslage \u00e4ndert sich mit Wirkung ab\u00a02015 durch ein neues Gesetz, das im Juli\u00a02014 verabschiedet wurde und mit dem der deutsche Gesetzgeber Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt hat. Damit wird das Empf\u00e4ngerortprinzip, das bisher nur bei Unternehmer-Kunden galt, nun auch bei Privatkunden rechtlich verankert. Der Unternehmer muss k\u00fcnftig seine Dienstleistungen in jedem EU-Staat mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz abrechnen.<\/p>\n<p>      <strong>Welche Dienstleistungen sind betroffen?<\/strong><\/p>\n<p>Es geht um Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen. Der Anwendungsbereich ist weit, z.B. Bereitstellen von Software und deren Aktualisierung, Bereitstellen von Bildern, Websites, Webhosting, E-Books, Filme, Musik, Datenbanken, Fernunterricht, Online-Versteigerungen oder Apps zum Download im Internet.<\/p>\n<p>Betroffen sind ausschlie\u00dflich Dienstleistungsums\u00e4tze. Bei der Lieferung von B\u00fcchern oder DVDs an Privatkunden im EU-Ausland dagegen hat sich steuerlich nichts ge\u00e4ndert, selbst wenn die Bestellung \u00fcber das Internet erfolgt.<\/p>\n<p>      <strong>Verfahrenserleichterung durch zentrale Anlaufstelle<\/strong><\/p>\n<p>Bisher konnte ein in Deutschland ans\u00e4ssiger Unternehmer seine elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-L\u00e4ndern in seiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung erkl\u00e4ren. Aufgrund der neuen Rechtslage m\u00fcsste er sich eigentlich ab\u00a02015 in jedem einzelnen Land, in dem seine Privatkunden ans\u00e4ssig sind, registrieren lassen und dort seine jeweiligen Ums\u00e4tze mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz erkl\u00e4ren. Dass das vor allem kleineren Unternehmen nicht zumutbar ist, war dem Gesetzgeber jedoch von Anfang an klar. Deshalb m\u00fcssen es die Mitgliedsstaaten der EU den in ihrem Staat ans\u00e4ssigen Unternehmen erm\u00f6glichen, s\u00e4mtliche Ums\u00e4tze, die unter die Neuregelung fallen, bei einer zentralen Stelle in ihrem eigenen Ans\u00e4ssigkeitsstaat zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Teilnahme an diesem vereinfachten Verfahren namens MOSS (Abk\u00fcrzung f\u00fcr den Begriff Mini-One-Stop-Shop) ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Sie muss sp\u00e4testens bis Ende des Jahres erfolgen, um das Verfahren unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 1.1.2015 nutzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die daf\u00fcr zust\u00e4ndige zentrale Stelle in Deutschland ist das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern. Hier wird f\u00fcr Antr\u00e4ge deutscher Unternehmer ein Online-Portal eingerichtet. Die Anmeldungen der Ums\u00e4tze m\u00fcssen ab\u00a02015 viertelj\u00e4hrlich bis zum 20. Tag des Folgemonats erfolgen \u2013 nat\u00fcrlich zus\u00e4tzlich zur normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung und ggf. zus\u00e4tzlich zur zusammenfassenden Meldung. Die Steuerzahlungen werden dann auf die jeweiligen Empf\u00e4ngerstaaten verteilt.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/umsatzsteuer\/umsatzsteuer-bei-elektronischen-dienstleistungen-an-privatkunden-im-eu-ausland\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bisher mussten deutsche Unternehmer an EU-Ausl\u00e4nder erbrachte elektronische Dienstleistungen im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. 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