{"id":3980,"date":"2014-10-31T02:00:03","date_gmt":"2014-10-31T01:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/31\/mindestlohn-selbststaendige-sollten-minijob-vertraege-ueberpruefen\/"},"modified":"2014-10-31T02:00:03","modified_gmt":"2014-10-31T01:00:03","slug":"mindestlohn-selbststaendige-sollten-minijob-vertraege-ueberpruefen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/31\/mindestlohn-selbststaendige-sollten-minijob-vertraege-ueberpruefen\/","title":{"rendered":"Mindestlohn: Selbstst\u00e4ndige sollten Minijob-Vertr\u00e4ge \u00fcberpr\u00fcfen!"},"content":{"rendered":"<p>Ab\u00a02015 ist auch bei Minijobs der Mindestlohn zu beachten. Selbstst\u00e4ndige sollten rechtzeitig ihre Minijob-Vertr\u00e4ge pr\u00fcfen und gegebenenfalls anpassen, um Nachteile zu vermeiden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im Juli\u00a02014 ist das Mindestlohn-Gesetz verabschiedet worden. Danach m\u00fcssen Arbeitgeber ab Januar\u00a02015 mit wenigen Ausnahmen allen Arbeitnehmern einen Mindestlohn von 8,50 \u20ac je Arbeitsstunde zahlen. Die Vorschrift gilt auch f\u00fcr Minijobber. Arbeitgeber, die sich darum nicht k\u00fcmmern, m\u00fcssen mit sehr unangenehmen Folgen rechnen.<\/p>\n<p>      Beispiel:<\/p>\n<p>Frau Sturm besch\u00e4ftigt in ihrem Friseursalon die Minijobberin Natascha. Diese erh\u00e4lt einen Stundenlohn von 8 \u20ac und arbeitet laut Vertrag im Monat 56\u00a0Stunden. Der Monatslohn von 448 \u20ac liegt unter der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze von 450 \u20ac.<\/p>\n<p>Variante\u00a01: Frau Sturm nimmt mit dem Jahreswechsel 2014\/2015 keine arbeitsvertraglichen \u00c4nderungen vor und zahlt einfach weiterhin das bisherige Monatsgehalt von 448 \u20ac. Auch die Arbeitszeit bleibt unver\u00e4ndert. Arbeitsrechtlich steht jedoch Natascha ab Januar\u00a02015 ein Stundenlohn von 8,50 \u20ac zu. Das ergibt, multipliziert mit 56 Arbeitsstunden, einen Monatslohn von 476 \u20ac, auf den sie einen Rechtsanspruch hat. Damit wird die Geringf\u00fcgigkeitsgrenze von 450 \u20ac \u00fcberschritten und das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird normal sozialversicherungspflichtig.<\/p>\n<p>Stellt das die Minijob-Zentrale oder ein Sozialversicherungspr\u00fcfer fest, wom\u00f6glich erst nach ein paar Jahren, ist eine saftige Nachzahlung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen f\u00e4llig. Und die bleibt am Arbeitgeber h\u00e4ngen. Zudem kann Natascha nachtr\u00e4glich die Differenz zwischen dem ihr zustehenden und dem tats\u00e4chlich gezahlten Lohn fordern. Auch das summiert sich zu einem ansehnlichen Betrag.<\/p>\n<p>Variante\u00a02: Frau Sturm nimmt einvernehmlich mit Natascha ab Januar\u00a02015 eine \u00c4nderung des Arbeitsvertrags vor. Darin werden ein Stundenlohn von 8,50 \u20ac, eine monatliche Arbeitszeit von 52\u00a0Stunden sowie der daraus resultierende Monatslohn von 442 \u20ac festgelegt. Frau Sturm zahlt ab Januar ein Gehalt von 442 \u20ac. Damit hat sie das Mindestlohngesetz beachtet. Da die Minijobberin nach wie vor mit ihrem Monatslohn unter der Grenze von 450 \u20ac bleibt, bekommt Frau Sturm keine Probleme.<\/p>\n<p>Wegen der gravierenden Rechtsfolgen, die ein Versto\u00df gegen das Mindestlohn-Gesetz haben kann, sollten Arbeitgeber <strong>sp\u00e4testens im Dezember\u00a02014 \u00fcberpr\u00fcfen,<\/strong> ob ein Arbeitnehmer mit seinem Stundenlohn unter dem neuen Mindestlohn von 8,50 \u20ac liegt. Gegebenenfalls m\u00fcssen dann die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden. Auch bei einem Ehegatten-Arbeitsverh\u00e4ltnis sollte diese \u00dcberpr\u00fcfung stattfinden. Falls bisher die monatliche Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist, muss das nachgeholt werden.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/themen\/mindestlohn-selbststaendige-sollten-minijob-vertraege-ueberpruefen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab\u00a02015 ist auch bei Minijobs der Mindestlohn zu beachten. 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