{"id":3978,"date":"2014-10-29T01:00:03","date_gmt":"2014-10-29T00:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/29\/chronische-krankheit-fuehrt-nicht-zur-verlaengerung-der-einspruchsfrist\/"},"modified":"2014-10-29T01:00:03","modified_gmt":"2014-10-29T00:00:03","slug":"chronische-krankheit-fuehrt-nicht-zur-verlaengerung-der-einspruchsfrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/29\/chronische-krankheit-fuehrt-nicht-zur-verlaengerung-der-einspruchsfrist\/","title":{"rendered":"Chronische Krankheit f\u00fchrt nicht zur Verl\u00e4ngerung der Einspruchsfrist"},"content":{"rendered":"<p>Wer gegen einen Bescheid des Finanzamtes angehen will, der muss das innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Bescheids tun. Das gilt auch f\u00fcr chronisch Kranke \u2013 denn sie m\u00fcssen damit rechnen, Phasen zu haben, in denen sie durch ihre Erkrankung in ihrem Alltagsleben eingeschr\u00e4nkt sind, meint das FG\u00a0M\u00fcnster.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatte eine Mutter erst viel zu sp\u00e4t Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid eingelegt. Sie beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begr\u00fcndung, sie sei aufgrund einer Erkrankung und der dadurch notwendigen Medikation und der Begleitumst\u00e4nde im streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum nicht in der Lage gewesen, ihre eigenen Angelegenheiten mit der erforderlichen Sorgfalt zu erledigen.<\/p>\n<p>Aus einer aktuellen Bescheinigung ihres behandelnden Arztes, die sie auch dem Gericht vorlegte, ging hervor, dass ihre Erkrankung zu einer nur eingeschr\u00e4nkten Ged\u00e4chtnisleistung f\u00fchrt: Im Alltag komme es h\u00e4ufig zu \u00dcberforderungssituationen, die die Bew\u00e4ltigung ihrer Aufgaben erschwerten. Seit\u00a02004 bestehe bei ihr ein Zustand nach PRIND und seit\u00a02009 ein Zustand nach linkshirniger TIA (vereinfacht ausgedr\u00fcckt handelt sich dabei um Formen eines Schlaganfalls bzw. Zust\u00e4nde, die einem Schlaganfall vorausgehen).<\/p>\n<p>      <strong>Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bekannter chronischer Erkrankung<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter folgten dieser Argumentation nicht: Zwar k\u00f6nne ein Krankheit ein Wiedereinsetzungsgrund sein. Dies setze jedoch voraus, dass die Krankheit pl\u00f6tzlich und in einer Schwere auftritt, in der es dem Steuerpflichtigen bzw. Kindergeldberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann, einen Dritten mit seiner Interessenwahrnehmung zu beauftragen. <\/p>\n<p>Die klagende Mutter litt jedoch seit mehreren Jahren an eingeschr\u00e4nkten Ged\u00e4chtnisleistungen, die im Alltag zu \u00dcberforderungssituationen f\u00fchrten und die Bew\u00e4ltigung des Alltags erschwerten. Die Erkrankung war hier daher keine pl\u00f6tzlich und unerwartet eingetretene Krankheit, die f\u00fcr die nicht rechtzeitige Einspruchseinlegung urs\u00e4chlich gewesen sein k\u00f6nnte. <\/p>\n<p>Vielmehr musste die Mutter damit rechnen, Phasen zu haben, in denen sie durch ihre Erkrankung in ihrem Alltagsleben eingeschr\u00e4nkt war und h\u00e4tte eine andere Person bevollm\u00e4chtigen m\u00fcssen, in diesen Phasen ihre Rechte wahrzunehmen. Anders als bei pl\u00f6tzlich und unerwartet auftretenden Krankheiten h\u00e4tte sie nach Auffassung der Richter die M\u00f6glichkeit zur Bestellung eines Bevollm\u00e4chtigten gehabt.<\/p>\n<p>Zudem ging aus dem vorliegenden Attest nicht hervor, dass sich die Erkrankte genau in der Zeit des Laufs der Einspruchsfrist in einer Phase befunden hatte, in der sie in ihrem Alltagsleben so stark eingeschr\u00e4nkt war, dass ihr die Bew\u00e4ltigung ihrer Angelegenheiten nicht m\u00f6glich war.<\/p>\n<p>Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde daher hier nicht gew\u00e4hrt (FG M\u00fcnster vom 28.4.2014, 6 K 1015\/13 ; Az. der Revision III R 27\/14)<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/fristen\/chronische-krankheit-fuehrt-nicht-zur-verlaengerung-der-einspruchsfrist\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer gegen einen Bescheid des Finanzamtes angehen will, der muss das innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Bescheids tun. 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