{"id":3954,"date":"2014-10-03T01:40:02","date_gmt":"2014-10-02T23:40:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/03\/kindergeldbescheid-einspruch-per-mail\/"},"modified":"2014-10-03T01:40:02","modified_gmt":"2014-10-02T23:40:02","slug":"kindergeldbescheid-einspruch-per-mail","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/10\/03\/kindergeldbescheid-einspruch-per-mail\/","title":{"rendered":"Kindergeldbescheid: Einspruch per Mail?"},"content":{"rendered":"<p>Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Beh\u00f6rde nicht wirksam angefochten werden, meint das FG\u00a0Hessen \u2013 und stellt sich mit dieser Meinung gegen die gesamte Kommentarliteratur und Teile der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ein nicht wirksamer Einspruch hat fatale Folgen f\u00fcr die Betroffenen: Er muss damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskr\u00e4ftig wird.<\/p>\n<p>Auch wenn das Hessische Finanzgericht mit seiner Entscheidung von der gesamten Kommentarliteratur und von Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung abweicht, sollte sein Urteil dennoch ernst genommen werden. Denn wenn ein Einspruch nicht anerkannt wird, kann das teuer enden. Gl\u00fccklicherweise ist die Revision des in Hessen entschiedenen Falls bereits beim BFH anh\u00e4ngig \u2013 und dieser urteilt hoffentlich Eltern-freundlicher (Hessisches FG vom 2.7.2014, 8 K 1658\/13 ; Az. der Revision III R 26\/14).<\/p>\n<p>Der Entscheidung aus Hessen lag folgender Sachverhalt zugrunde:<\/p>\n<p>Die Mutter eines vollj\u00e4hrigen Kindes hatte gegen den Aufhebungs- und R\u00fcckforderungsbescheid der Familienkasse lediglich mit einfacher E-Mail Einspruch eingelegt. Die Familienkasse wertete die einfache E-Mail zwar als wirksamen Einspruch, wies diesen Einspruch jedoch in der Sache als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Dagegen klagte die Mutter. Das FG\u00a0Hessen ging jedoch sogar noch einen Schritt weiter als die Familienkasse und erkl\u00e4rte, dass der mit der einfachen E-Mail angegriffene Bescheid bereits mangels wirksamer Anfechtung bestandskr\u00e4ftig geworden sei \u2013 obwohl die Mutter und die Familienkasse \u00fcbereinstimmend der Auffassung waren, dass der Einspruch an sich wirksam eingelegt worden war!<\/p>\n<p>Die Richter meinten, ein lediglich mittels einfacher E-Mail eingelegter Einspruch gen\u00fcge nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Eine Entscheidung zu der Frage, ob der Bescheid inhaltlich rechtm\u00e4\u00dfig war, sei deshalb nicht mehr zu treffen.<\/p>\n<p>Die Richter beharrten darauf, dass eine elektronische Einspruchseinlegung nach \u00a7 87a Abs. 3 Satz 1 und 2 AO zwingend mit einer sog. qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen sei. So werde sichergestellt, dass die besonderen Zwecke der bisher \u00fcblichen Schriftform im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung auch im modernen elektronischen Rechtsverkehr erf\u00fcllt werden. Nur durch die qualifizierte elektronische Signatur k\u00f6nne gew\u00e4hrleistet werden, dass der E-Mail neben dem Inhalt der Erkl\u00e4rung auch die Person, von der sie stammt, hinreichend zuverl\u00e4ssig entnommen werden k\u00f6nne. Au\u00dferdem werde sichergestellt, dass es sich hierbei nicht nur um einen Entwurf handele, sondern dass die E-Mail mit dem Wissen und dem Willen des Betroffenen der Beh\u00f6rde zugeleitet worden sei.<\/p>\n<p>Diese starre Meinung wird jedoch inzwischen von vielen Gerichten und Steuerprofis als \u00fcberholt angesehen. Es bleibt daher zu hoffen, dass der BFH anders entscheidet als das FG\u00a0Hessen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/themen\/kindergeldbescheid-einspruch-per-mail\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Beh\u00f6rde nicht wirksam angefochten werden, meint das FG\u00a0Hessen \u2013 und stellt sich mit dieser Meinung gegen die gesamte Kommentarliteratur und Teile der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3954"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3954"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3954\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3954"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3954"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3954"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}