{"id":3915,"date":"2014-08-26T01:20:03","date_gmt":"2014-08-25T23:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/26\/selbststaendige-ueberzogene-anforderungen-des-finanzamts-beim-arbeitszimmer\/"},"modified":"2014-08-26T01:20:03","modified_gmt":"2014-08-25T23:20:03","slug":"selbststaendige-ueberzogene-anforderungen-des-finanzamts-beim-arbeitszimmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/26\/selbststaendige-ueberzogene-anforderungen-des-finanzamts-beim-arbeitszimmer\/","title":{"rendered":"Selbstst\u00e4ndige: \u00dcberzogene Anforderungen des Finanzamts beim Arbeitszimmer"},"content":{"rendered":"<p>Finanz\u00e4mter stufen immer \u00f6fter jeden Raum mit einem Tisch und einem Stuhl als Alternativarbeitsplatz ein und erkennen dann keine Kosten an. Was k\u00f6nnen Sie dagegen tun?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bei vielen Selbstst\u00e4ndigen ist das h\u00e4usliche Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt ihrer T\u00e4tigkeit. Sie brauchen es jedoch, weil ihnen f\u00fcr bestimmte Arbeiten, z.B. B\u00fcroarbeiten oder Buchf\u00fchrung, kein anderer Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung steht. In diesem Fall gibt es immerhin einen begrenzten Kostenabzug von h\u00f6chstens 1.250 \u20ac im Jahr. Doch zunehmend gehen die Finanz\u00e4mter dazu \u00fcber, praktisch jeden Raum mit einem Tisch und einem Stuhl als Alternativarbeitsplatz einzustufen und mit dieser mageren Begr\u00fcndung den Abzug der Kosten zu versagen.<\/p>\n<p>So erging es auch den Gesellschaftern einer GbR, die in Bremen und Hannover ein Dyskalkulie-Therapie-Zentrum betrieben. Jeder machte f\u00fcr sein h\u00e4usliches Arbeitszimmer Kosten von 1.250 \u20ac als Sonderbetriebsausgaben geltend. Das Finanzamt war jedoch der Meinung, dass am Standort in Bremen ein gewerblich genutzter Raum f\u00fcr B\u00fcroarbeiten vorhanden sei und lie\u00df daher die Kosten des h\u00e4uslichen Arbeitszimmers nicht zum Abzug zu.<\/p>\n<p>Dagegen klagten die Gesellschafter. Das Finanzgericht gab ihnen recht und erkannte die Kosten an (Nieders\u00e4chsisches FG vom 14.5.2013, 13 K 230\/11 ). <strong>Die Argumentation d\u00fcrfte f\u00fcr so manchen Selbstst\u00e4ndigen hilfreich sein:<\/strong><\/p>\n<p>Die vier Therapier\u00e4ume in Bremen waren nicht b\u00fcrom\u00e4\u00dfig mit PC, Telefon und Ablagem\u00f6glichkeiten ausgestattet und wurden alle zu Therapiezwecken genutzt. Wartezimmer, Kopierraum und Pausenraum waren f\u00fcr Verwaltungsarbeiten ebenfalls ungeeignet.<\/p>\n<p>Der gemietete Raum in Hannover war nur mit einem Tisch, zwei St\u00fchlen und Aktenschr\u00e4nken eingerichtet; Telefon und PC waren nicht vorhanden.<\/p>\n<p>Die Richter machten deutlich, dass ein anderer Arbeitsplatz nicht schon dann vorliegt, wenn nur die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit besteht, einen Arbeitsplatz in einem Raum einzurichten. Die Annahme eines Alternativarbeitsplatzes setzt vielmehr voraus, dass ein Arbeitsplatz mit der erforderlichen Ausstattung wie PC, Drucker, Telefon und Fachliteratur tats\u00e4chlich vorhanden ist.<\/p>\n<p>Falls Ihr Finanzamt den Kostenabzug f\u00fcr Ihr h\u00e4usliches Arbeitszimmer ablehnt, sollten Sie Fotos und Zeitaufzeichnungen f\u00fcr den Raum anfertigen, den der Finanzbeamte als f\u00fcr Sie geeigneten Arbeitsplatz beurteilt. Geben Sie sich nicht gleich geschlagen und tragen Sie alle Argumente zusammen, warum Sie dort beispielsweise keine Rechnungen schreiben, keine Lohnunterlagen f\u00fchren oder Ihre Buchf\u00fchrung erledigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/betriebsausgaben\/selbststaendige-ueberzogene-anforderungen-des-finanzamts-beim-arbeitszimmer\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanz\u00e4mter stufen immer \u00f6fter jeden Raum mit einem Tisch und einem Stuhl als Alternativarbeitsplatz ein und erkennen dann keine Kosten an. 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