{"id":3914,"date":"2014-08-24T00:20:04","date_gmt":"2014-08-23T22:20:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/24\/schulgeld-was-ist-abzugsfaehig\/"},"modified":"2014-08-24T00:20:04","modified_gmt":"2014-08-23T22:20:04","slug":"schulgeld-was-ist-abzugsfaehig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/24\/schulgeld-was-ist-abzugsfaehig\/","title":{"rendered":"Schulgeld: Was ist abzugsf\u00e4hig?"},"content":{"rendered":"<p>Leider k\u00f6nnen Sie nicht alle Kosten, die Ihnen durch den Schulbesuch Ihres Kindes entstehen, steuermindernd ansetzen. Abzugsf\u00e4hig ist nur das reine Schulgeld.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>         Bei welchen Schulen der steuerliche Abzug von Schulgeld \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, lesen Sie hier.<\/p>\n<p>Unter Schulgeld fallen alle Zahlungen, die dazu dienen, die voraussichtlichen laufenden Kosten des normalen Schulbetriebs zu decken. Dies sind beispielsweise Zahlungen an die Schule, die Sie leisten f\u00fcr<\/p>\n<p>laufende Sachkosten wie Instandhaltung, Versicherungen, Lehrmittel (Papier, Tafeln, Ausstattung der Klassenr\u00e4ume etc.), Zinsen;<\/p>\n<p>laufende Personalkosten f\u00fcr Lehrer, sonstige Mitarbeiter oder Lehrerfortbildungen;<\/p>\n<p>nutzungsbezogene Aufwendungen wie Mieten oder Abschreibungen f\u00fcr die R\u00e4umlichkeiten;<\/p>\n<p>Klassenfahrten, Exkursionen oder \u00e4hnliche \u00fcbliche Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Nicht abzugsf\u00e4hig sind beispielsweise Zahlungen, die Sie leisten f\u00fcr<\/p>\n<p>Betreuung. Diese Aufwendungen sind aber unter Umst\u00e4nden als Kinderbetreuungskosten abzugsf\u00e4hig;<\/p>\n<p>Verpflegung;<\/p>\n<p>Beherbergung;<\/p>\n<p>Schulkleidung;<\/p>\n<p>Fahrtkosten zur Schule;<\/p>\n<p>Schulb\u00fccher;<\/p>\n<p>kostenpflichtige Zusatzkurse;<\/p>\n<p>au\u00dfergew\u00f6hnliche Klassenreisen, f\u00fcr die Sie extra zahlen, wie zum Beispiel ein Sch\u00fcleraustausch;<\/p>\n<p>Hingabe von unverzinslichen Darlehen.<\/p>\n<p>      <strong>Das gilt f\u00fcr Zahlungen an einen F\u00f6rderverein<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen k\u00f6nnen auch dann abzugsf\u00e4hig sein, wenn Sie sie nicht direkt an die schulische Einrichtung, sondern an einen F\u00f6rderverein leisten, der diese Beitr\u00e4ge satzungsgem\u00e4\u00df an die entsprechende Schule Ihres Kindes weiterleitet. Soweit diese Weiterleitung zur Deckung der laufenden Betriebskosten erfolgt, sind Ihre Zahlungen als Schulgeld zu behandeln. Selbst wenn der Verein Ihnen eine Zuwendungsbest\u00e4tigung \u00fcber eine erhaltene Spende ausstellt, k\u00f6nnen Sie die Zahlungen nicht als Spende, sondern nur als Schulgeld abziehen.<\/p>\n<p>Zahlen Sie neben dem vertraglich geschuldeten Schulgeld auf freiwilliger Basis Elternhilfe-Beitr\u00e4ge an die Schule Ihres Kindes, sind diese Zahlungen ebenfalls als Schulgeld abzugsf\u00e4hig, soweit die Zahlungen die voraussichtlichen Kosten des normalen Schulbetriebs decken. Gleiches gilt f\u00fcr Anmeldegeb\u00fchren f\u00fcr den Schulbesuch.<\/p>\n<p>Nur soweit Sie freiwillige Zahlungen an einen F\u00f6rderverein oder an die Schule selbst leisten, die \u00fcber die Finanzierung des laufenden Schulbetriebs hinausgehen, k\u00f6nnen Sie diese Zahlungen als Spenden geltend machen. Beispielsweise k\u00f6nnten das Zahlungen sein f\u00fcr die \u00dcbernahme von Patenschaften, Einzelspenden f\u00fcr besondere Veranstaltungen oder Anschaffungen au\u00dferhalb des normalen Betriebs der Schule. Voraussetzung f\u00fcr den Abzug als Spenden ist, dass die Schule oder der F\u00f6rderverein Ihnen eine Zuwendungsbest\u00e4tigung ausstellt.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/themen\/schulgeld-was-ist-abzugsfaehig\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leider k\u00f6nnen Sie nicht alle Kosten, die Ihnen durch den Schulbesuch Ihres Kindes entstehen, steuermindernd ansetzen. 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