{"id":3856,"date":"2014-08-03T00:20:03","date_gmt":"2014-08-02T22:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/03\/verluste-friseursalon-als-liebhabereibetrieb-eingestuft\/"},"modified":"2014-08-03T00:20:03","modified_gmt":"2014-08-02T22:20:03","slug":"verluste-friseursalon-als-liebhabereibetrieb-eingestuft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/08\/03\/verluste-friseursalon-als-liebhabereibetrieb-eingestuft\/","title":{"rendered":"Verluste: Friseursalon als Liebhabereibetrieb eingestuft"},"content":{"rendered":"<p>Ein verlustbringender Friseursalon ist als Liebhabereibetrieb einzustufen, entschied das FG\u00a0Rheinland-Pfalz.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Eine selbstst\u00e4ndige Friseurmeisterin hatte zun\u00e4chst einen kleinen Friseursalon in ihrer Mietwohnung er\u00f6ffnet, der nur aus einem Sitzplatz und einem Waschbecken bestand. Nach zwei Jahren zogen sie und ihr Ehemann in ein (jedem zur H\u00e4lfte geh\u00f6rendes) Eigenheim. Einen Teil des Hauses mietete die Friseurin von ihrem Ehemann und betrieb nun dort ihren Friseursalon, den sie auf zwei Waschbecken und vier Sitzpl\u00e4tze erweiterte. In der Zeit von 1992 bis 2008 erwirtschaftete sie damit allerdings nur Verluste \u2013 insgesamt 66.681,29 \u20ac.<\/p>\n<p>      <strong>Ausschlie\u00dflich Einnahmen aus Eigenverbrauch<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr\u00a02007 erzielte sie nur Einnahmen aus unentgeltlichen Wertabgaben, also aus Eigenverbrauch. Die Betriebsausgaben betrugen rund 8.500 \u20ac und setzten sich zusammen aus den an ihren Ehemann gezahlten Mieten, den anteiligen (auf ihre H\u00e4lfte entfallenden) Hauskosten, Abschreibungen auf Sachanlagen sowie weiteren Positionen, in denen Steuerberatungskosten, Versicherungen, Vorsteuern und andere Aufwendungen enthalten waren. Das Finanzamt ging davon aus, dass unter diesen Umst\u00e4nden keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorliegt, stufte den Betrieb als Liebhaberei ein und erkannte den erkl\u00e4rten Verlust in H\u00f6he von 8.166,75 \u20ac nicht mehr an.<\/p>\n<p>In dieser Auffassung wurde das Finanzamt vom FG\u00a0Rheinland-Pfalz best\u00e4tigt: Jedenfalls im Streitjahr\u00a02007 habe keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorgelegen, meinten die Richter. Ob nicht schon die Verluste f\u00fcr die Vorjahre m\u00f6glicherweise zu Unrecht ber\u00fccksichtigt worden waren, lie\u00dfen sie (zum Vorteil der Friseurin) offen.<\/p>\n<p>      <strong>Struktur des Betriebs muss zur Gewinnerzielung geeignet sein<\/strong><\/p>\n<p>Dass die Friseurin 2007 krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte, \u00e4nderte nichts an der Einsch\u00e4tzung der Richter: Um die Kosten f\u00fcr das Vorhalten der Infrastruktur f\u00fcr die sp\u00e4tere Wiederaufnahme des Betriebs steuerlich anerkennen zu k\u00f6nnen, h\u00e4tte der Betrieb aber seiner Struktur nach geeignet und in der Lage sein m\u00fcssen, Gewinne in einem Umfang abzuwerfen, der den Einnahmeausfall h\u00e4tte auffangen k\u00f6nnen. Die in der Vergangenheit angefallenen Verluste hatten aber nach Auffassung der Richter gezeigt, dass diese Voraussetzungen im Streitfall nicht gegeben seien. <\/p>\n<p>Hinzu kam, dass die Friseurin auch schon in der Zeit vor 2007 aufgrund verschiedener privater Umst\u00e4nde (Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit) \u00fcber Jahre hinweg nicht in der Lage gewesen war, in Vollzeit zu arbeiten. So fehlten die notwendigen Einnahmen, um die Betriebskosten auszugleichen. Schon das Finanzamt hatte darauf hingewiesen, dass die Friseurin ohnehin \u00fcber kurz oder lang zur Betriebsaufgabe gezwungen gewesen w\u00e4re, wenn die Verluste nicht mit den Eink\u00fcnften ihre Mannes h\u00e4tten ausgeglichen werden k\u00f6nnen. Trotzdem wurden keine Ma\u00dfnahmen zur \u00c4nderung der Kostensituation ergriffen, sondern der Betrieb wurde in unver\u00e4nderter Weise fortgef\u00fchrt (FG Rheinland-Pfalz vom 8.5.2014, 6 K 1486\/11 ).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/themen\/verluste-friseursalon-als-liebhabereibetrieb-eingestuft\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein verlustbringender Friseursalon ist als Liebhabereibetrieb einzustufen, entschied das FG\u00a0Rheinland-Pfalz.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3856"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3856"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3856\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3856"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3856"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3856"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}