{"id":3848,"date":"2014-07-23T00:40:04","date_gmt":"2014-07-22T22:40:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/07\/23\/reisefreimengen-souvenirs-und-der-zoll\/"},"modified":"2014-07-23T00:40:04","modified_gmt":"2014-07-22T22:40:04","slug":"reisefreimengen-souvenirs-und-der-zoll","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/07\/23\/reisefreimengen-souvenirs-und-der-zoll\/","title":{"rendered":"Reisefreimengen: Souvenirs und der Zoll"},"content":{"rendered":"<p>Die Urlaubszeit soll die sch\u00f6nste Zeit des Jahres werden. Nicht selten endet die Reise f\u00fcr Touristen mit einem Aufenthalt beim Zoll. Grund sind \u00dcberschreitungen der Reisefreimengen oder eine Verletzung von Einfuhrverboten. Denn nicht alle Waren d\u00fcrfen nach Deutschland eingef\u00fchrt werden. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Um zu vermeiden, dass Urlaubsmitbringsel unangenehme Probleme und zus\u00e4tzliche Kosten verursachen, haben wir Ihnen nachfolgend hilfreiche Informationen zu den erlaubten Waren und Mengen zusammengestellt. Bitte betrachten Sie diese Liste nicht als vollst\u00e4ndig, sie soll Ihnen lediglich als Orientierung dienen.<\/p>\n<p>      <strong>Reisen innerhalb der EU <\/strong><\/p>\n<p>Beim Reisen innerhalb der EU gilt grunds\u00e4tzlich, dass Sie aus jedem EU-Mitgliedstaat Waren abgabefrei und ohne jegliche Zollformalit\u00e4ten mit nach Deutschland bringen d\u00fcrfen. Allerdings muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die Waren f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bedarf eingef\u00fchrt werden. Sind die Mengen zu gro\u00df, wird eine private Nutzung angezweifelt. Um Kontrollen und die Reisebestimmungen zu vereinfachen, wurden gewisse Richtmengen festgelegt, die f\u00fcr verbrauchssteuerpflichtige Waren gelten. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Genussmittel. Die folgende \u00dcbersicht \u00fcber die Richtmengen innerhalb der EU erleichtert Ihnen die Einfuhr: <\/p>\n<p>Zigaretten: 800\u00a0St\u00fcck<\/p>\n<p>Zigarillos: 400\u00a0St\u00fcck<\/p>\n<p>Zigarren: 200\u00a0St\u00fcck<\/p>\n<p>Rauchtabak: 1 Kilogramm<\/p>\n<p>Spirituosen: 10 Liter (Wodka, Rum, Whisky, Weinbrand)<\/p>\n<p>Alkoholische S\u00fc\u00dfgetr\u00e4nke: 10 Liter (Alkopops)<\/p>\n<p>Zwischenerzeugnisse: 20 Liter (Marsala, Portwein, Sherry)<\/p>\n<p>Schaumwein: 60 Liter<\/p>\n<p>Bier: 110 Liter<\/p>\n<p>Kaffee: 10 Kilogramm<\/p>\n<p>Kaffeehaltige Ware: 10 Kilogramm<\/p>\n<p>Beim Kauf von Zigaretten f\u00fcr den Eigenbedarf in Lettland, Bulgarien, Ungarn, Litauen und Rum\u00e4nien gilt eine Sonderregelung. Werden die Zigaretten ins deutsche Steuergebiet eingef\u00fchrt, ist lediglich eine Menge bis 300\u00a0St\u00fcck steuerfrei. <\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die allgemeinen Richtmengen ist, dass Sie die Waren als <strong>Privatperson<\/strong> bef\u00f6rdern und f\u00fcr den privaten Gebrauch kaufen. Sobald Richtmengen \u00fcberschritten werden, wird eine gewerbliche Verwendung vermutet. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Genussmittel, die Sie ins deutsche Steuergebiet einf\u00fchren, in einem anderen EU-Mitgliedstaat im verbrauchssteuerrechtlich freien Verkehr gekauft werden. Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass die Waren auf dem herk\u00f6mmlichen Weg bezogen wurden und bereits im entsprechenden EU-Mitgliedstaat versteuert waren. Mit dieser Regelung soll unter anderem verhindert werden, dass Sie als EU-B\u00fcrger doppelt Steuern zahlen. Falls hierzu detailliertere Fragen aufkommen, finden Sie auf dem Finanz-Ratgeberportal hier unter finanzfrage.net m\u00f6glicherweise passende Antworten.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Kraftstoffe. Allerdings muss sich dieser im Tank des entsprechenden Fahrzeugs befinden und im Reiseland an einer gew\u00f6hnlichen Tankstelle zum privaten Gebrauch gekauft werden. In zus\u00e4tzlichen Beh\u00e4ltern aufbewahrt, wird eine Kraftstoffmenge von maximal 20 Litern erlaubt. <\/p>\n<p>Ausgenommen von der allgemeinen Abgabefreiheit sind Sondergebiete. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Helgoland, B\u00fcsingen, Inselgruppe F\u00e4r\u00f6er, Gibraltar, Sint Maarten, Gr\u00f6nland, Wallis und Futuna sowie Saint Pierre (Die vollst\u00e4ndige Liste der Sondergebiete finden Sie unter zoll.de). Diese Gebiete z\u00e4hlen nicht zum Zollgebiet der EU und unterliegen deshalb den Einreisebestimmungen aus Nicht-EU-Staaten. Abgabefrei sind Waren aus diesen gebieten nur, wenn die Reisefreimengen eingehalten werden.<\/p>\n<p>      <strong>Reisefreimengen bei R\u00fcckkehr aus Nicht-EU-L\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>Auch f\u00fcr die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten gilt, dass die Mitbringsel nur den Reisefreimengen unterliegen, wenn sie pers\u00f6nlich bef\u00f6rdert werden und dem privaten Ge- oder Verbrauch dienen. Als pers\u00f6nlich bef\u00f6rdert gelten alle Waren, die auf dem gleichen Weg wie Sie selbst reisen. Wird die entsprechende Ware allerdings per Post vorausgeschickt oder nachgesandt, kann es sich nicht um den gleichen Bef\u00f6rderungsweg handeln, wonach die Ware nicht als pers\u00f6nlich bef\u00f6rdert gilt. Nachfolgend eine \u00dcbersicht der Reisefreimengen bei der R\u00fcckkehr aus Nicht-EU-L\u00e4ndern. Der Einf\u00fchrer muss bei diesen Genussmitteln mindestens 17\u00a0Jahre alt sein:<\/p>\n<p>Zigaretten: 200\u00a0St\u00fcck<\/p>\n<p>Zigarillos: 100\u00a0St\u00fccke<\/p>\n<p>Zigarren: 50\u00a0St\u00fcck<\/p>\n<p>Rauchtabak: 250 Gramm<\/p>\n<p>Spirituosen: 1 Liter (Alkoholgehalt \u00fcber 22 Volumenprozent)<\/p>\n<p>Alkohol &amp; alkoholische Getr\u00e4nke: 2 Liter (Alkoholgehalt maximal 22 Volumenprozent)<\/p>\n<p>nicht sch\u00e4umende Weine: 4 Liter<\/p>\n<p>Bier: 16 Liter<\/p>\n<p>Bei <strong>Arzneimitteln<\/strong> muss die Menge dem pers\u00f6nlichen Bedarf entsprechen. Verboten sind gef\u00e4lschte Arzneimittel und besonders gef\u00e4hrliche Stoffe. <strong>Kraftstoffe<\/strong> d\u00fcrfen lediglich bis zu der Menge eingef\u00fchrt werden, die im Hauptbeh\u00e4lter jedes Motorfahrzeugs Platz findet. Zus\u00e4tzlich erlaubt sind zehn Liter in einem separaten tragbaren Beh\u00e4lter. <\/p>\n<p>      <strong>Sonstige Waren<\/strong> d\u00fcrfen bis zu einem Grenzwert von 300 \u20ac eingef\u00fchrt werden. Bei See- und Flugreisen liegt die Maximalgrenze bei 430 \u20ac und bei unter 15-j\u00e4hrigen Reisenden bei 175 \u20ac. Bei den Wert- und Mengengrenzen ist zu beachten, dass bestimmte Personengruppen eingeschr\u00e4nkten Freimengen unterliegen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Grenzpendler, Personal auf Fl\u00fcgen und Schiffen sowie Bewohner aus grenznahen Gemeinden.<\/p>\n<p>      <strong>Kosten beim \u00dcberschreiten von Reisefreimengen<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcberschreiten Sie die vorgeschriebenen Reisefreimengen bei der R\u00fcckkehr aus Nicht-EU-Staaten m\u00fcssen Sie mit Einfuhrabgaben rechnen. Zudem gibt es Gebiete, die zum Zollgebiet der EU geh\u00f6ren, aber im Bereich Mehrwertsteuern und Verbrauchssteuern nicht in das entsprechende Steuergebiet fallen. Werden hier Reisefreimengen \u00fcberschritten, m\u00fcssen Einfuhrumsatzsteuer und m\u00f6glicherweise eine Verbrauchssteuer gezahlt werden. Neben den \u00c5landinseln und den Kanarischen Inseln geh\u00f6ren dazu die britischen Kanalinseln, die \u00dcberseedepartements Frankreichs sowie der griechische Berg Athos. <\/p>\n<p>Wichtig: Ist bei nicht teilbaren Waren (z.B. eine Lederjacke oder ein Schmuckst\u00fcck) die Reisefreimenge \u00fcberschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben und nicht nur auf den Wertanteil der die Freigrenze \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>      Beispiel:<\/p>\n<p>Sie kommen mit dem Flugzeug aus den USA zur\u00fcck. Dort haben Sie sich eine Kamera f\u00fcr umgerechnet 500 \u20ac gekauft. Die Reisefreimenge von 430 \u20ac ist \u00fcberschritten, und da die Kamera nicht geteilt werden kann, wird die Einfuhrabgabe auf den Betrag von 500 \u20ac erhoben. Haben Sie statt der Kamera zwei Ringe f\u00fcr jeweils 300 \u20ac gekauft, ist die Freigrenze von 430 \u20ac zwar auch \u00fcberschritten. Die Einfuhrabgabe wird aber nur auf der Grundlage von 300 \u20ac berechnet.<\/p>\n<p>      <strong>Einschr\u00e4nkungen: Das darf nicht eingef\u00fchrt werden<\/strong><\/p>\n<p>Um die Artenvielfalt zu erhalten und der Ausbreitung von Seuchen und Krankheiten vorzubeugen, gelten f\u00fcr die Einfuhr von Tieren, Pflanzen sowie daraus produzierten Waren Einschr\u00e4nkungen. Beim Kauf von verd\u00e4chtigen Souvenirs ist daher besondere Vorsicht geboten. Werden artengesch\u00fctzte Tiere, Pflanzen sowie daraus produzierte Waren ohne erforderliche Genehmigung nach Deutschland eingef\u00fchrt, kann eine Geldstrafe verh\u00e4ngt werden. Einige Beispiele nachfolgend:<\/p>\n<p>exotische Pelzm\u00e4ntel, Felle<\/p>\n<p>Elfenbein<\/p>\n<p>Nashornprodukte<\/p>\n<p>ausgestopfte und lebende V\u00f6gel<\/p>\n<p>Meeresschildkr\u00f6ten<\/p>\n<p>Produkte aus Schildpatt<\/p>\n<p>Kakteen<\/p>\n<p>Korallenschalen<\/p>\n<p>Muschelschalen<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/reisefreimengen-souvenirs-und-der-zoll\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Urlaubszeit soll die sch\u00f6nste Zeit des Jahres werden. Nicht selten endet die Reise f\u00fcr Touristen mit einem Aufenthalt beim Zoll. Grund sind \u00dcberschreitungen der Reisefreimengen oder eine Verletzung von Einfuhrverboten. 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