{"id":3791,"date":"2014-07-09T08:00:00","date_gmt":"2014-07-09T06:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/07\/09\/erbschaftssteuer-vor-dem-bundesverfassungsgericht-darum-geht-es\/"},"modified":"2014-07-15T15:25:22","modified_gmt":"2014-07-15T13:25:22","slug":"erbschaftssteuer-vor-dem-bundesverfassungsgericht-darum-geht-es","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/07\/09\/erbschaftssteuer-vor-dem-bundesverfassungsgericht-darum-geht-es\/","title":{"rendered":"Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Darum geht es"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 08.07. wird vor dem Bundesverfassungsgericht \u00fcber die Erbschaftssteuer verhandelt, ein Urteil wird f\u00fcr Oktober erwartet. Die zu entscheidende Frage lautet: Ist das wirklich gerecht?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Das Problem:<\/strong><\/p>\n<p>Wer privates Verm\u00f6gen erbt, muss darauf Erbschaftssteuer zahlen \u2013 wie viel, h\u00e4ngt vom Verwandtschaftsgrad und von der Steuerklasse ab (zum Erbschaftssteuerrechner).<\/p>\n<p>Wer dagegen ein Unternehmen erbt, kann unter Umst\u00e4nden fast ganz ohne Steuerbelastung davon kommen \u2013 n\u00e4mlich dann, wenn er das Unternehmen mindestens f\u00fcnf Jahre weiterf\u00fchrt und die Arbeitspl\u00e4tze erh\u00e4lt. Genau genommen kommt es dabei nicht einmal auf die Anzahl der Besch\u00e4ftigten an, sondern auf die Entwicklung der Lohnsummen: Die kumulierte Lohnsumme des beg\u00fcnstigten Betriebs darf innerhalb der f\u00fcnf Jahre nach dem Erwerb 400 % der Ausgangslohnsumme, die sich aus einer r\u00fcckblickenden Betrachtung der durchschnittlichen Lohnsummen in den Jahren vor dem Erwerb ergibt, nicht unterschreiten.<\/p>\n<p>Das Erben eines Betriebs wird sogar v\u00f6llig steuerfrei, wenn die Lohnsummenfrist nicht f\u00fcnf, sondern sieben Jahre betr\u00e4gt, an die Stelle der Lohnsumme von 400 % eine Lohnsumme von 700 % tritt und das Unternehmen nicht f\u00fcnf, sondern sieben Jahre weitergef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern gilt nur die Behaltensfrist, auf die Lohnsumme kommt es nicht an.<\/p>\n<p>Es w\u00e4re nat\u00fcrlich fatal, wenn wegen der Erbschaftssteuer Unternehmen schlie\u00dfen m\u00fcssten und Arbeitnehmer ihren Job verlieren w\u00fcrden \u2013 aber ist die unterschiedliche Behandlung der beiden Erbengruppen auch gerecht? Diese Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht beantworten (Az.\u00a0: 1 BvL 21\/12).<\/p>\n<p>Insbesondere das Thema Arbeitspl\u00e4tze erhalten bzw. Lohnsumme st\u00f6\u00dft bei den Verfassungsrichtern schon jetzt auf Unverst\u00e4ndnis. Daf\u00fcr gibt es zwei Gr\u00fcnde:<\/p>\n<p>Erstens haben weit mehr als 90 % aller Betriebe nicht mehr als 20 Besch\u00e4ftigte und fallen schon deshalb nicht unter die Arbeitsplatzklausel.<\/p>\n<p>Zweitens l\u00e4sst das Gesetz auch bei Betrieben mit mehr als 20 Besch\u00e4ftigten rechtliche Gestaltungen zu, die es erm\u00f6glichten, dass es f\u00fcr die Steuerbefreiung im Ergebnis nicht auf die Entwicklung der Lohnsummen und somit auf die Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen in dem Zeitraum nach dem Erwerb ankommt. Beispielsweise kann ein Betrieb mit mehr als 20 Besch\u00e4ftigten vor seiner \u00dcbertragung so aufgespalten werden, dass bei einer Besitzgesellschaft mit weniger als 20 Besch\u00e4ftigten das Betriebsverm\u00f6gen konzentriert wird und eine Betriebsgesellschaft mit geringem Betriebsverm\u00f6gen die weiteren Besch\u00e4ftigten \u2013 in beliebiger Anzahl \u2013 \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>      <strong>Alles in allem,<\/strong> so das Bundesverfassungsgericht, f\u00fchren die Steuerverg\u00fcnstigungen zusammen mit den Erbschaftssteuer-Freibetr\u00e4gen und den zahlreichen anderen Verschonungen dazu, dass die Steuerbefreiung die Regel ist und die tats\u00e4chliche Besteuerung zur Ausnahme wird.<\/p>\n<p>      <strong>Rechtlicher Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Im Kern betrifft das Verfahren die im Jahr\u00a02009 geltende Fassung der \u00a7\u00a7\u00a013a und 13b ErbStG. Die Regelungen sind im Wesentlichen auf das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 zur\u00fcckzuf\u00fchren. In der Begr\u00fcndung zu diesem Gesetz hei\u00dft es, diejenigen Unternehmen seien von der Steuer zu entlasten, bei denen im Zuge des Betriebs\u00fcbergangs die Arbeitspl\u00e4tze weitestgehend gesichert w\u00fcrden. Der Gesetzgeber hat die \u00a7\u00a7\u00a013a und 13b ErbStG zwar seit\u00a02009 in einzelnen Punkten ge\u00e4ndert, dabei aber sein grunds\u00e4tzliches Verschonungskonzept, das vom Bundesfinanzhof in Frage gestellt wird, unver\u00e4ndert beibehalten.<\/p>\n<p>\u00a7\u00a7\u00a013a und 13b ErbStG sehen f\u00fcr den \u00dcbergang von Betriebsverm\u00f6gen im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen eine Steuerbefreiung in H\u00f6he von 85 % vor, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Zusammensetzung dieses Verm\u00f6gens, seines Erhalts in der Hand des Erwerbers und der mit dem Verm\u00f6gen verbundenen Arbeitspl\u00e4tze erf\u00fcllt werden. Der verbleibende Teil des unternehmerischen Verm\u00f6gens, der nicht von dieser Steuerbefreiung erfasst wird, kann zus\u00e4tzlich durch einen degressiv ausgestalteten Abzugsbetrag von maximal 150.000 \u20ac beg\u00fcnstigt sein.<\/p>\n<p>      <strong>So viel nimmt der Staat durch die Erbschaftssteuer (nicht) ein<\/strong><\/p>\n<p>Das j\u00e4hrliche Erbschaftssteuer-Aufkommen betr\u00e4gt rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Durch die Verschonungsregelungen f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen entgingen dem Fiskus von 2009 bis 2012 rund 19 Milliarden Euro, allein auf das Jahr\u00a02012 entfielen dabei ca. 10,8 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/anlegen-vererben-spenden\/erben-schenken\/erbschaftssteuer-vor-dem-bundesverfassungsgericht-darum-geht-es\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 08.07. wird vor dem Bundesverfassungsgericht \u00fcber die Erbschaftssteuer verhandelt, ein Urteil wird f\u00fcr Oktober erwartet. 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