{"id":3773,"date":"2014-06-21T02:00:03","date_gmt":"2014-06-21T00:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/06\/21\/werbungskostenabzug-fuer-umgekehrte-familienheimfahrten-zulaessig\/"},"modified":"2014-07-15T15:27:57","modified_gmt":"2014-07-15T13:27:57","slug":"werbungskostenabzug-fuer-umgekehrte-familienheimfahrten-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/06\/21\/werbungskostenabzug-fuer-umgekehrte-familienheimfahrten-zulaessig\/","title":{"rendered":"Werbungskostenabzug f\u00fcr &quot;umgekehrte Familienheimfahrten&quot; zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p>Wer am Arbeitsort wohnt und Ort von der Familie besucht wird, kann f\u00fcr diese umgekehrte Familienheimfahrt Werbungskosten geltend machen. Das hat das FG\u00a0M\u00fcnster best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der vom FG\u00a0M\u00fcnster entschiedene Fall betraf einen Monteur, der Monteur weltweit auf wechselnden Baustellen arbeitete. W\u00e4hrend eines Einsatzes in den Niederlanden besuchte ihn seine Ehefrau an insgesamt drei Wochenenden. <\/p>\n<p>Der Monteur machte in seiner Steuererkl\u00e4rung die Reisekosten seiner Ehefrau als Werbungskosten geltend. Zus\u00e4tzlich legte er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vor, in der dieser best\u00e4tigte, dass der Monteur aus auch an den Wochenenden auf der Baustelle anwesend sein musste. <\/p>\n<p>Das Finanzamt war jedoch trotzdem der Meinung, dass es sich um Kosten der privaten Lebensf\u00fchrung handelt, die in der Steuererkl\u00e4rung nichts verloren haben.<\/p>\n<p>      <strong>Besuchsfahrten vor allem beruflich veranlasst<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter in M\u00fcnster sahen das anders: Zwar, erkl\u00e4rten sie, seien die Besuchsfahrten sowohl privat als auch beruflich veranlasst gewesen &#8211; allerdings \u00fcberwiege die berufliche Veranlassung hier deutlich. Denn: W\u00e4re der Monteur an den Wochenenden zum Familienwohnsitz gefahren, h\u00e4tte er die hierdurch entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehen k\u00f6nnen. Da solche Familienheimfahrten wegen dienstlicher Notwendigkeiten nicht m\u00f6glich gewesen seien, m\u00fcsse dasselbe f\u00fcr die Besuchsfahrten seiner Ehefrau gelten (FG M\u00fcnster vom 28.8.2013, 12 K 339\/10 E ; Az. der Revision VI R 22\/14).<\/p>\n<p>Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsf\u00fchrung werden in der Anlage N der Steuerkl\u00e4rung auf Seite\u00a03 in der Zeile Fahrtkosten f\u00fcr Heimfahrten eingetragen \u2013 nicht auf Seite\u00a02 der Anlage N bei den Fahrten zur Arbeit!<\/p>\n<p>      <strong>Das m\u00fcssen Sie zur Absetzbarkeit von Familienheimfahrten wissen<\/strong><\/p>\n<p>Bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung ist eine Heimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale f\u00fcr die k\u00fcrzeste Stra\u00dfenverbindung abziehbar.<\/p>\n<p>Ob Ihnen Aufwendungen f\u00fcr die Familienheimfahrten entstehen oder ob Sie kostenlos von Verwandten abgeholt werden oder bei einer Fahrgemeinschaft Mitfahrer sind, spielt f\u00fcr den Abzug keine Rolle<\/p>\n<p>Bei w\u00f6chentlicher Heimfahrt mit dem Dienstwagen d\u00fcrfen Sie keine Werbungskosten geltend machen.<\/p>\n<p>Bei Benutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Taxi) k\u00f6nnen auch die h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Kosten geltend gemacht werden. Der Betrag ist nicht gedeckelt, es gibt also keinen H\u00f6chstbetrag.<\/p>\n<p>Bei weiten Entfernungen oder bei nur einem freien Wochenendtag ist ein Treffen mit der Familie auf halber Strecke eine sinnvolle Alternative. Dann sind sowohl Ihre Fahrtkosten als auch die Fahrtkosten Ihrer Familie absetzbar, und zwar insgesamt bis zu dem Betrag, den Sie f\u00fcr eine Heimfahrt absetzen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>An einem Wochenende ohne Heimfahrt k\u00f6nnen Sie die Kosten eines Ferngespr\u00e4chs von i.d.R. 15\u00a0Minuten Dauer ansetzen (Gespr\u00e4chsgeb\u00fchren inkl. anteiliger Grundgeb\u00fchr). Beg\u00fcnstigt sind nur Telefonate mit zu Ihrem Hausstand z\u00e4hlenden Angeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung\/werbungskostenabzug-fuer-umgekehrte-familienheimfahrten-zulaessig\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer am Arbeitsort wohnt und Ort von der Familie besucht wird, kann f\u00fcr diese umgekehrte Familienheimfahrt Werbungskosten geltend machen. 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