{"id":3744,"date":"2014-06-06T08:00:00","date_gmt":"2014-06-06T06:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/06\/06\/selbststaendige-widerruf-des-wechsels-der-gewinnermittlungsart-moeglich\/"},"modified":"2014-06-06T15:56:25","modified_gmt":"2014-06-06T13:56:25","slug":"selbststaendige-widerruf-des-wechsels-der-gewinnermittlungsart-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/06\/06\/selbststaendige-widerruf-des-wechsels-der-gewinnermittlungsart-moeglich\/","title":{"rendered":"Selbstst\u00e4ndige: Widerruf des Wechsels der Gewinnermittlungsart m\u00f6glich?"},"content":{"rendered":"<p>Der Umstieg von Bilanz auf Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung \u2013 oder umgekehrt \u2013 ist eine komplizierte Angelegenheit und kann zu ungewollten Ergebnissen f\u00fchren. Da w\u00e4re es manchmal praktisch, wenn man seine Entscheidung r\u00fcckg\u00e4ngig machen k\u00f6nnte. Geht das?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ein Unternehmer hatte bis 2007 seinen Gewinn durch Bilanzierung ermittelt. F\u00fcr 2008 nahm er einen Wechsel der Gewinnermittlungsart vor und reichte mit der Steuererkl\u00e4rung erstmals eine Anlage E\u00dcR sowie eine Berechnung des sich durch den Wechsel ergebenden \u00dcbergangsgewinns ein. Au\u00dferdem machte er in seiner Gewinnermittlung 2008 eine Teilwertabschreibung in H\u00f6he von 7.000 \u20ac auf ein zum Betriebsverm\u00f6gen geh\u00f6rendes Grundst\u00fcck geltend.<\/p>\n<p>Im Steuerbescheid wurde die Teilwertabschreibung vom Finanzamt mit der Begr\u00fcndung nicht anerkannt, diese sei nur bei einer Gewinnermittlung durch Bilanzierung zul\u00e4ssig. Daraufhin legte der Selbstst\u00e4ndige Einspruch ein und reichte zeitnah f\u00fcr 2008 nachtr\u00e4glich eine ge\u00e4nderte Gewinnermittlung aufgrund eines Betriebsverm\u00f6gensvergleichs ein. Er beantragte, nun die Bilanz der Besteuerung zugrunde zu legen und damit auch die Teilwertabschreibung anzuerkennen. Das Finanzamt lehnte das ab, da es der Meinung war, er habe bereits durch Einreichen der E\u00dcR\u00a02008 sein Wahlrecht f\u00fcr 2008 wirksam und unwiderruflich f\u00fcr die Gewinnermittlung nach E\u00dcR ausge\u00fcbt. Eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung der Gewinnermittlungsart sei nicht zul\u00e4ssig. Zudem fehle es bereits an der f\u00fcr eine Bilanzierung erforderlichen Anfangsbilanz f\u00fcr 2008 sowie an einer korrekten Buchf\u00fchrung.<\/p>\n<p>In seiner Klage brachte der Unternehmer schlagkr\u00e4ftige Argumente vor, denen sich das Finanzgericht nicht verschlie\u00dfen konnte:<\/p>\n<p>Da das Gesetz an keiner Stelle eine Frist f\u00fcr das Wahlrecht bestimmt, besteht ein Wahlrecht f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Gewinnermittlungsart bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung. Wegen des Einspruchs war sein Steuerbescheid 2008 noch nicht bestandskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Die laufende Buchf\u00fchrung des Betriebs erfolgte sowohl 2007 als auch 2008 durch ein EDV-Programm, mit dem wahlweise eine Gewinnermittlung durch Bilanz oder durch E\u00dcR erstellt werden konnte.<\/p>\n<p>Da die vorhandene Schlussbilanz 2007 gleichzeitig die Anfangsbilanz 2008 darstellte und f\u00fcr 2008 eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe kaufm\u00e4nnische Buchf\u00fchrung eingerichtet war, war die nachtr\u00e4gliche Erstellung einer Bilanz f\u00fcr 2008 formal problemlos m\u00f6glich. Es mussten nur noch die vorhandenen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag erfasst werden.<\/p>\n<p>Die Richter teilten die Auffassung des Kl\u00e4gers und kamen zu dem Ergebnis, er habe keinen erneuten Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgenommen, sondern nur den zuvor erkl\u00e4rten Wechsel noch vor Eintritt der Bestandskraft r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht und damit die bis 2007 angewendete Gewinnermittlungsart fortgef\u00fchrt (Nieders\u00e4chsisches FG vom 16.10.2013, 9 K 124\/12 ; Az. der Revision IV R 39\/13).<\/p>\n<p>Der Wechsel der Gewinnermittlungsart, also der Umstieg von Bilanz auf Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung oder umgekehrt, ist eine komplizierte Angelegenheit und kann zu ungewollten Ergebnissen f\u00fchren. Deshalb hoffen wir, dass der BFH demn\u00e4chst kl\u00e4rt, ob und wie lange die getroffene Entscheidung, wenn sie sich als falsch herausgestellt hat, noch revidiert werden kann. Falls Ihr Finanzamt in einem \u00e4hnlich gelagerten Fall ebenfalls Probleme macht, sollten Sie mit Hinweis auf die Revision Einspruch einlegen (Az.\u00a0des BFH: IV R\u00a039\/13).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/einnahmen-ueberschuss-rechnung\/selbststaendige-widerruf-des-wechsels-der-gewinnermittlungsart-moeglich\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Umstieg von Bilanz auf Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung \u2013 oder umgekehrt \u2013 ist eine komplizierte Angelegenheit und kann zu ungewollten Ergebnissen f\u00fchren. Da w\u00e4re es manchmal praktisch, wenn man seine Entscheidung r\u00fcckg\u00e4ngig machen k\u00f6nnte. 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