{"id":3716,"date":"2014-05-23T00:20:01","date_gmt":"2014-05-22T22:20:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/05\/23\/umsatzsteuer-skurril-heute-coffee-to-go\/"},"modified":"2014-05-30T17:51:40","modified_gmt":"2014-05-30T15:51:40","slug":"umsatzsteuer-skurril-heute-coffee-to-go","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/05\/23\/umsatzsteuer-skurril-heute-coffee-to-go\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer skurril \u2013 heute: Coffee to go"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema Umsatzsteuer ist nicht nur h\u00f6chst kompliziert, sondern auch ein Beispiel daf\u00fcr, wie verr\u00fcckt Steuerrecht sein kann. Aktuell besch\u00e4ftigte sich die OFD\u00a0Frankfurt am Main mit dem Thema Kaffee zum Mitnehmen. Raten Sie mal: 19 % oder 7 %?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Als alter Steuerfuchs werden Sie vielleicht spontan 7 % gesagt haben. Getr\u00e4nk. Mitnehmen. Alles klare Beweise oder zumindest Indizien f\u00fcr den erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz.<\/p>\n<p>      <strong>Stimmt nur leider nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Mit diesem Irrtum sind Sie allerdings in bester Gesellschaft: Viele B\u00e4ckereien, Tankstellen, Imbissbuden usw., die coffee to go anbieten, legen den erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz von 7 % zugrunde und berufen sich dabei auf \u00a7 12 Abs. 2 Nr.\u00a01 UStG in Verbindung mit Nr.\u00a012 der Anlage 2. Dort hei\u00dft es, dass Kaffee dem erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz unterliegt.<\/p>\n<p>      <strong>Das gilt aber nur f\u00fcr Kaffeebohnen und Kaffeepulver.<\/strong><\/p>\n<p>Darauf weist jetzt auch die OFD\u00a0Frankfurt am Main hin und best\u00e4tigt, dass f\u00fcr frisch zubereiteten Kaffee immer 19 % Umsatzsteuer f\u00e4llig werden (Verf\u00fcgung vom 4.4.2014, Az.\u00a0S 7222 A \u2013 7 \u2013 St 16).<\/p>\n<p>      <strong>Ganz besonders im Umsatzsteuerrecht gilt jedoch: Keine Regel ohne Ausnahme!<\/strong><\/p>\n<p>Bei einer Lieferung von Milchmischgetr\u00e4nken kann n\u00e4mlich doch der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommen. Das geht aus \u00a7 12 Abs. 2 Nr.\u00a01 UStG in Verbindung mit Nr.\u00a035 der Anlage hervor. Dort steht, dass Milchmischgetr\u00e4nke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses dem erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz von 7 % unterliegen.<\/p>\n<p>Eine wichtige Frage der Kaffeeverk\u00e4ufer wird in Zukunft also sein: Wie viel Milch m\u00f6chten Sie in Ihren Kaffee haben? <\/p>\n<p>      <strong>Wenn Sie Ihren Kaffeeverk\u00e4ufer m\u00f6gen,<\/strong> bestellen Sie gleich einen Milchkaffee oder Latte Macchiato \u2013 dann muss er nur 7 % Umsatzsteuer an den Fiskus abf\u00fchren.<\/p>\n<p>      <strong>Jetzt mal ganz im Ernst &#8230;<\/strong><\/p>\n<p>&#8230;das war mal wieder ein gutes Beispiel f\u00fcr seltsame Steuerpolitik (noch mehr skurrile Umsatzsteuerf\u00e4lle finden Sie hier).<\/p>\n<p>      <strong>Wenn Ihnen als Gastronom hier aber Fehler unterlaufen, dann wird es richtig teuer!<\/strong><\/p>\n<p>      Beispiel:<\/p>\n<p>Sie verkaufen an 6\u00a0Tagen pro Woche jeweils 120 Becher Kaffee zum Mitnehmen zum Preis von 2,30 \u20ac und f\u00fchren daf\u00fcr 7 % Umsatzsteuer ab. Bei einer Betriebspr\u00fcfung wird festgestellt, dass Sie eigentlich 19 % h\u00e4tten abf\u00fchren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Folgende Rechnung wird der Betriebspr\u00fcfer f\u00fcr jedes (!) gepr\u00fcfte und betroffene Jahr aufstellen:<\/p>\n<p>120 Becher\/Tag \u00d7 6\u00a0Tage \u00d7 52\u00a0Wochen \u00d7 2,30 \u20ac\u00a0=\u00a086.112 \u20ac<\/p>\n<p>Sie haben 7 % Umsatzsteuer abgef\u00fchrt, das entspricht 5.633,50 \u20ac<\/p>\n<p>Eigentlich w\u00e4ren aber 19 % USt f\u00e4llig gewesen, also 13.748,97 \u20ac.<\/p>\n<p>         <strong>Das bedeutet: Sie m\u00fcssen 8.115,47 \u20ac Umsatzsteuer nachzahlen. Pro Jahr. Plus Zinsen.<\/strong><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/umsatzsteuer\/umsatzsteuer-skurril-heute-coffee-to-go\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema Umsatzsteuer ist nicht nur h\u00f6chst kompliziert, sondern auch ein Beispiel daf\u00fcr, wie verr\u00fcckt Steuerrecht sein kann. Aktuell besch\u00e4ftigte sich die OFD\u00a0Frankfurt am Main mit dem Thema Kaffee zum Mitnehmen. 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