{"id":3709,"date":"2014-05-20T02:20:02","date_gmt":"2014-05-20T00:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/05\/20\/neues-musterverfahren-zur-abgeltungsteuer\/"},"modified":"2014-05-22T12:14:38","modified_gmt":"2014-05-22T10:14:38","slug":"neues-musterverfahren-zur-abgeltungsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/05\/20\/neues-musterverfahren-zur-abgeltungsteuer\/","title":{"rendered":"Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen Privatpersonen Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Verm\u00f6gensanlage steuerlich absetzen? Um dies zu kl\u00e4ren, unterst\u00fctzt der Bund der Steuerzahler ein Klageverfahren eines Ehepaares aus Th\u00fcringen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer k\u00f6nnen Sparer und Kapitalanleger grunds\u00e4tzlich nur noch den so genannten Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Er betr\u00e4gt bei Singles 801 \u20ac und bei Ehepaaren 1.602 \u20ac pro Jahr. H\u00f6here Werbungskosten erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Mit zwei Musterverfahren l\u00e4sst der Bund der Steuerzahler (BdSt) kl\u00e4ren, ob die Einschr\u00e4nkung des Werbungskostenabzugs rechtm\u00e4\u00dfig ist. Von dem Verfahren k\u00f6nnen vor allem Sparer profitieren, denen im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage hohe Kosten entstehen.<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt eines aktuellen Verfahrens steht die Frage, ob Privatpersonen Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Verm\u00f6gensanlage steuerlich absetzen k\u00f6nnen. Um dies zu kl\u00e4ren, unterst\u00fctzt der BdSt das Klageverfahren eines Ehepaares aus Th\u00fcringen. Das Paar hatte ein Darlehen zur Finanzierung seiner Kapitalanlage aufgenommen. Das Finanzamt will die daf\u00fcr angefallenen Finanzierungszinsen jedoch nicht steuermindernd ber\u00fccksichtigen, sondern setzt pauschal den Sparer-Pauschbetrag an. Das Th\u00fcringer Ehepaar konnte aber h\u00f6here Kosten nachweisen. Weil diese steuerlich nicht ber\u00fccksichtigt wurden, zogen die B\u00fcrger vor Gericht. In dem Fall liegt der pers\u00f6nliche Steuersatz der Kapitalanleger mit rund 27 Prozent leicht \u00fcber dem Abgeltungsteuersatz. Das Verfahren ist vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R\u00a018\/14 anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Damit liegt dem obersten deutschen Steuergericht ein zweiter Sachverhalt zum Werbungskostenabzug vor. Ein weiteres Verfahren ist dort bereits seit dem vergangenen Jahr anh\u00e4ngig. Dieses Verfahren behandelt einen Fall, bei dem der pers\u00f6nliche Steuersatz des Sparers unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt (BFH, Az.\u00a0: VIII R\u00a013\/13). Der BdSt unterst\u00fctzt beide Verfahren, um die Rechtslage umfassend kl\u00e4ren zu lassen.<\/p>\n<p>Die Verfahren sind vor allem f\u00fcr Sparer und Kapitalanleger interessant, denen im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage hohe Kosten entstehen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Kredite zur Finanzierung der Kapitalanlage aufgenommen wurden, eine kostenpflichtige Verm\u00f6gensberatung oder -betreuung beauftragt war oder ein Rechtsstreit um das Sparguthaben gef\u00fchrt wird und daf\u00fcr Anwalts- und Gerichtskosten entstanden sind. Betroffene Steuerzahler sollten Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt diese Werbungskosten nicht anerkennt. Der BdSt r\u00e4t, zur Begr\u00fcndung auf die Verfahren beim Bundesfinanzhof zu verweisen.<\/p>\n<p>      (Quelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14.5.2014)<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/anlegen-vererben-spenden\/themen\/neues-musterverfahren-zur-abgeltungsteuer\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen Privatpersonen Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Verm\u00f6gensanlage steuerlich absetzen? 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