{"id":3636,"date":"2014-04-13T01:20:03","date_gmt":"2014-04-12T23:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/04\/13\/kuenstlersozialabgabe-abgabepflicht-soll-staerker-kontrolliert-werden\/"},"modified":"2014-04-17T20:16:59","modified_gmt":"2014-04-17T18:16:59","slug":"kuenstlersozialabgabe-abgabepflicht-soll-staerker-kontrolliert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/04\/13\/kuenstlersozialabgabe-abgabepflicht-soll-staerker-kontrolliert-werden\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstlersozialabgabe: Abgabepflicht soll st\u00e4rker kontrolliert werden"},"content":{"rendered":"<p>Viele Selbstst\u00e4ndige wissen gar nicht, dass sie auf bestimmte Auftr\u00e4ge die K\u00fcnstlersozialabgabe abf\u00fchren m\u00fcssen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um zu \u00fcberlegen, ob Sie eigentlich auch abgabepflichtig w\u00e4ren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ob tats\u00e4chlich alle abgabepflichtigen Unternehmen auch ihren Teil zur K\u00fcnstlersozialversicherung beitragen, pr\u00fcft die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Das tut sie aber nach Auffassung des Arbeitsministeriums so nachl\u00e4ssig, dass die Pr\u00fcfungen zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen brachten. Darum gibt es jetzt einen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des K\u00fcnstlersozialabgabesatzes.<\/p>\n<p>      <strong>Wer ist abgabepflichtig?<\/strong><\/p>\n<p>Der Begriff K\u00fcnstler ist sehr weit gefasst. Die Zwangsabgabe wird z.B. f\u00e4llig, wenn Sie selbstst\u00e4ndige Grafiker, Texter oder Webdesigner beauftragen. <\/p>\n<p>Das m\u00fcssen Sie wissen: <\/p>\n<p>Wenn Sie einen Auftrag an einen selbstst\u00e4ndigen K\u00fcnstler oder Publizisten vergeben, m\u00fcssen Sie die sogenannte K\u00fcnstlersozialabgabe abf\u00fchren. Damit bezahlen Sie eine Art &#8222;Arbeitgeberanteil&#8220; zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung dieser Selbstst\u00e4ndigen. <\/p>\n<p>Nicht nur Einzelunternehmer sind selbstst\u00e4ndig. Wenn Sie eine Gesellschaft des b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragen, m\u00fcssen Sie ebenfalls die K\u00fcnstlersozialabgabe zahlen. <\/p>\n<p>Nicht abgabepflichtig sind Auftr\u00e4ge, die Sie an eine GmbH, GmbH\u00a0&amp;\u00a0Co. KG oder eine Limited vergeben.<\/p>\n<p>Der Beitragssatz wird vom Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales f\u00fcr jedes Jahr neu festgelegt. Ab\u00a02014 betr\u00e4gt die K\u00fcnstlersozialabgabe 5,2 %.<\/p>\n<p>      <strong>Checkliste f\u00fcr Verwerter: Handelt es sich um einen abgabepflichtigen Auftrag?<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Auftragnehmer selbstst\u00e4ndiger K\u00fcnstler oder Publizist?<\/p>\n<p>Wird eine k\u00fcnstlerische oder publizistische Leistung erbracht?<\/p>\n<p>Handelt es sich um eine Nutzung im Rahmen des \u00a7\u00a024 KSVG?<\/p>\n<p>         <strong>\u00a7\u00a024 KSVG<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zur K\u00fcnstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:<\/p>\n<p>1. Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschlie\u00dflich Bilderdienste),<br \/>\n2. Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Ch\u00f6re und vergleichbare Unternehmen; Voraussetzung ist, da\u00df ihr Zweck \u00fcberwiegend darauf gerichtet ist, k\u00fcnstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen \u00f6ffentlich aufzuf\u00fchren oder darzubieten; Absatz\u00a02 bleibt unber\u00fchrt,<br \/>\n3. Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, f\u00fcr die Auff\u00fchrung oder Darbietung k\u00fcnstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen; Absatz\u00a02 bleibt unber\u00fchrt,<br \/>\n4. Rundfunk, Fernsehen,<br \/>\n5. Herstellung von bespielten Bild- und Tontr\u00e4gern (ausschlie\u00dflich alleiniger Vervielf\u00e4ltigung),<br \/>\n6. Galerien, Kunsthandel,<br \/>\n7. Werbung oder \u00d6ffentlichkeitsarbeit f\u00fcr Dritte,<br \/>\n8. Variete- und Zirkusunternehmen, Museen,<br \/>\n9. Aus- und Fortbildungseinrichtungen f\u00fcr k\u00fcnstlerische oder publizistische T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>Zur K\u00fcnstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die f\u00fcr Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder \u00d6ffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Auftr\u00e4ge an selbst\u00e4ndige K\u00fcnstler oder Publizisten erteilen.<\/p>\n<p>(2) Zur K\u00fcnstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Auftr\u00e4ge an selbst\u00e4ndige K\u00fcnstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen f\u00fcr Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen durchgef\u00fchrt, in denen k\u00fcnstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgef\u00fchrt oder dargeboten werden, liegt eine nur gelegentliche Erteilung von Auftr\u00e4gen im Sinne des Satzes 1 vor. Satz\u00a01 gilt nicht f\u00fcr Musikvereine, soweit f\u00fcr sie Chorleiter oder Dirigenten regelm\u00e4\u00dfig t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>(3) (weggefallen)<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Aufgaben der K\u00fcnstlersozialkasse<\/strong><\/p>\n<p>Die K\u00fcnstlersozialversicherung (KSV) ist keine eigene Versicherung oder Krankenkasse. Vielmehr \u00fcbernimmt sie in Gestalt der K\u00fcnstlersozialkasse (KSK) die Koordination und Organisation der Beitragszahlung und die Anmeldung ihrer Mitglieder bei der Rentenversicherung, den (gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherungen. Die Versicherung erfolgt also nicht in der KSV, sondern durch die KSK bei den jeweiligen Versicherungstr\u00e4gern.<\/p>\n<p>Seit dem 1.7.2001 ist die KSK der Bundesausf\u00fchrungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Unfallversicherung angegliedert. Die K\u00fcnstler, Publizisten und auch die abgabepflichtigen Unternehmen leisten ihre Beitr\u00e4ge an die KSK. Diese f\u00fchrt die entsprechenden Betr\u00e4ge an die Deutsche Rentenversicherung Bund als Rentenversicherungstr\u00e4ger und die von den K\u00fcnstlern und Publizisten frei w\u00e4hlbare Krankenversicherung ab. Die Leistungen werden dann umgekehrt von der BfA bzw. der gew\u00e4hlten Krankenkasse erbracht \u2013 nicht von der KSK!<\/p>\n<p>Au\u00dferdem stellt die KSK fest, wer \u00fcberhaupt zum Kreis der versicherungspflichtigen K\u00fcnstler\/Publizisten geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>      <strong>Sie erreichen die KSK \u00fcber folgende Adresse:<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnstlersozialkasse<br \/>\nbei der Unfallkasse des Bundes<br \/>\nG\u00f6kerstra\u00dfe 14<br \/>\n26384 WilhelmshavenTel.: 0 44 21\/97 34 05 15 00<\/p>\n<p>E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de<br \/>\nInternet: www.kuenstlersozialkasse.de<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/themen\/kuenstlersozialabgabe-abgabepflicht-soll-staerker-kontrolliert-werden\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Selbstst\u00e4ndige wissen gar nicht, dass sie auf bestimmte Auftr\u00e4ge die K\u00fcnstlersozialabgabe abf\u00fchren m\u00fcssen. 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