{"id":3605,"date":"2014-03-11T00:20:02","date_gmt":"2014-03-10T23:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/03\/11\/welche-versicherungsbeitraege-sie-absetzen-koennen\/"},"modified":"2014-03-11T00:20:02","modified_gmt":"2014-03-10T23:20:02","slug":"welche-versicherungsbeitraege-sie-absetzen-koennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/03\/11\/welche-versicherungsbeitraege-sie-absetzen-koennen\/","title":{"rendered":"Welche Versicherungsbeitr\u00e4ge Sie absetzen k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p>Die j\u00e4hrliche Steuererkl\u00e4rung ist f\u00fcr viele Menschen eine l\u00e4stige Angelegenheit. Oft lohnt sich der Aufwand aber, denn es winken Steuerr\u00fcckzahlungen vom Finanzamt. Was manche nicht wissen: Auch Versicherungsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen unter bestimmten Umst\u00e4nden steuerlich geltend gemacht werden. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Neben privaten Versicherungen k\u00f6nnen auch beruflich bedingte Policen bei der Steuererkl\u00e4rung angef\u00fchrt werden. Letztere k\u00f6nnen als Werbungskosten angegeben werden. Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr private Versicherungen k\u00f6nnen dagegen im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als sogenannte Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Hier wird unterschieden zwischen:<\/p>\n<p>Altersvorsorgeaufwendungen: Darunter fallen die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die gesetzliche und private Rentenversicherung. Aktuell k\u00f6nnen die geleisteten Aufwendungen bis maximal 76 Prozent abgesetzt werden &#8211; oder bis zu einer H\u00f6he von maximal 20.000 \u20ac bei Ledigen beziehungsweise 40.000 \u20ac bei Verheirateten.<\/p>\n<p>Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Dazu z\u00e4hlen etwa Pr\u00e4mien f\u00fcr die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die Haftpflicht-, Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier betr\u00e4gt die j\u00e4hrliche H\u00f6chstgrenze der absetzbaren Kosten f\u00fcr sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 \u20ac und f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige 2.800 \u20ac. F\u00fcr Verheiratete gilt jeweils der doppelte H\u00f6chstbetrag. <\/p>\n<p>      <strong>Der H\u00f6chstbetrag ist entscheidend<\/strong><\/p>\n<p>      <strong>Wichtig:<\/strong> Weitere Versicherungspr\u00e4mien \u2013 etwa f\u00fcr eine Zahnzusatzversicherung \u2013 k\u00f6nnen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige H\u00f6chstbetrag noch nicht durch Aufwendungen f\u00fcr die Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung ausgesch\u00f6pft wurde. <\/p>\n<p>      Beispiel:<\/p>\n<p>Ein Fallbeispiel soll die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeitr\u00e4gen veranschaulichen:<\/p>\n<p>Eine unverheiratete Angestellte ist gesetzlich krankenversichert. Ihr j\u00e4hrlicher Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung betr\u00e4gt 1.300 \u20ac. F\u00fcr die Pflegeversicherung werden ihr pro Jahr 150 \u20ac abgezogen, f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung 200 \u20ac. Damit belaufen sich ihre Vorsorgeaufwendungen insgesamt auf 1.650 \u20ac. Ausgehend von ihrem H\u00f6chstbetrag von 1.900 \u20ac kann sie weitere 250 \u20ac im Jahr f\u00fcr andere absetzbare Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.<\/p>\n<p>      <strong>Wie k\u00f6nnen Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden?<\/strong><\/p>\n<p>Zu den Versicherungen mit steuerlich absetzbaren Beitr\u00e4gen geh\u00f6rt die private Unfallversicherung. Diese greift sowohl bei Unf\u00e4llen in der Freizeit als auch bei anerkannten Arbeitsunf\u00e4llen. Da sich der Versicherungsschutz auf beide Lebensbereiche erstreckt, k\u00f6nnen die Versicherungsbeitr\u00e4ge anteilig als Werbungskosten und als Sonderausgaben beziehungsweise Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der j\u00e4hrliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer. <\/p>\n<p>Ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen Haftpflichtversicherungen wie die Privathaftpflicht und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Pr\u00e4mien hierf\u00fcr k\u00f6nnen unter Ber\u00fccksichtigung der genannten H\u00f6chstbetr\u00e4ge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererkl\u00e4rung angef\u00fchrt werden. <\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr eine private Berufshaftpflichtversicherung, die ausschlie\u00dflich berufsrelevante Risiken abdeckt, k\u00f6nnen als Werbungskosten geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige und Unternehmer k\u00f6nnen solche Aufwendungen in aller Regel als Betriebsausgaben steuermindernd absetzen.<\/p>\n<p>      <strong>Rechtsschutzversicherung ist nur teilweise absetzbar<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Rechtsschutzversicherung kann nur der Baustein Arbeitsrechtsschutz als Sonderausgabe beziehungsweise Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden. Haben Sie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung mit den Leistungen Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz, k\u00f6nnen Sie im Normalfall also nur ein Drittel der Versicherungspr\u00e4mie als Werbungskosten angeben. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherer am besten einen Nachweis \u00fcber die Beitr\u00e4ge ausstellen, die nur auf den Arbeitsrechtsschutz entfallen. <\/p>\n<p>Bevor Sie m\u00fchevoll die Rechnungen f\u00fcr Ihre Versicherungen zusammensuchen, pr\u00fcfen Sie am besten zun\u00e4chst anhand Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, ob Sie mit Ihren Jahresbeitr\u00e4gen f\u00fcr die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bereits den H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Sonderausgaben \u00fcberschritten haben. Ist das der Fall, sollten Sie \u00fcberpr\u00fcfen, ob Ihre weiteren Versicherungen beruflich bedingt sind und Sie die Pr\u00e4mien wom\u00f6glich als Werbungskosten angeben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/welche-versicherungsbeitraege-sie-absetzen-koennen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die j\u00e4hrliche Steuererkl\u00e4rung ist f\u00fcr viele Menschen eine l\u00e4stige Angelegenheit. Oft lohnt sich der Aufwand aber, denn es winken Steuerr\u00fcckzahlungen vom Finanzamt. 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