{"id":3564,"date":"2014-02-14T00:40:03","date_gmt":"2014-02-13T23:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/14\/vermieter-bis-31-3-handeln-und-grundsteuer-zurueckholen\/"},"modified":"2014-02-14T00:40:03","modified_gmt":"2014-02-13T23:40:03","slug":"vermieter-bis-31-3-handeln-und-grundsteuer-zurueckholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/14\/vermieter-bis-31-3-handeln-und-grundsteuer-zurueckholen\/","title":{"rendered":"Vermieter: Bis 31.3. handeln und Grundsteuer zur\u00fcckholen!"},"content":{"rendered":"<p>Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen k\u00f6nnen Vermieter einen Teil der Grundsteuer zur\u00fcckerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das kann besonders bei Leerstand zu Auseinandersetzungen f\u00fchren \u2013 denn hier m\u00fcssen Sie als Vermieter nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bem\u00fcht haben. Aber auch bei Zahlungsausf\u00e4llen durch den Mieter und bei einem durch h\u00f6here Gewalt verursachten Leerstand (z.B. Brand) bekommen Sie einen Teil der Grundsteuer zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Insgesamt gilt: Die im Jahr\u00a02013 erzielte Rohmiete muss um mehr als 50 % geringer sein als die orts\u00fcblich erzielbare Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten in vergleichbarer Lage. Das gilt nicht nur f\u00fcr vermietete Wohnungen, sondern auch f\u00fcr H\u00e4user und Gewerber\u00e4ume. <\/p>\n<p>Geld zur\u00fcck gibt es allerdings nur, wenn Vermieter kein Eigenverschulden an der geminderten Einnahmesituation haben. Das w\u00e4re z.B. der Fall, wenn der Eigent\u00fcmer f\u00fcr seine Wohnungen \u00fcberh\u00f6hte Preise verlangt, die keiner zahlen will. Bem\u00fcht er sich hingegen w\u00e4hrend der Leerstandszeiten intensiv um neue Mieter und kann dies durch Inserate oder das Einschalten von Maklern, Inseraten oder Internet-Suchen belegen, liegen ausbleibende Ertr\u00e4ge und damit Gr\u00fcnde f\u00fcr den r\u00fcckwirkenden Steuererlass vor.<\/p>\n<p>Die Grundsteuer mindert sich<\/p>\n<p>um ein Viertel bei ausbleibenden Mieten von mehr als der H\u00e4lfte,<\/p>\n<p>um die H\u00e4lfte, wenn \u00fcberhaupt keine Mieten geflossen sind. <\/p>\n<p>Wird die Wohnung unter Marktniveau vermietet und zahlen die Nutzer die Grundsteuer \u00fcber die Nebenkosten, steht die Erstattung den Mietern zu. Die Ber\u00fccksichtigung erfolgt dann mit der Jahresendabrechnung \u00fcber die Umlage. Da die Mieter einen Anspruch auf m\u00f6glichst geringe Nebenkosten haben, ist der Hausbesitzer sogar zur Antragstellung verpflichtet.<\/p>\n<p>      <strong>Formloses Schreiben reicht aus<\/strong><\/p>\n<p>Den Antrag auf teilweise R\u00fcckerstattung m\u00fcssen Sie bis zum 31.03.2014 stellen. Nur in den Stadtstaaten schreiben Sie dabei an das Finanzamt. In den anderen Bundesl\u00e4ndern sind die Gemeinden zust\u00e4ndig. Ein formloses Schreiben reicht zun\u00e4chst aus. Wenn die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde weitere Nachweise sehen m\u00f6chte, wird sie sich bei Ihnen melden.<\/p>\n<p>Der Erlass der Grundsteuer ist \u00fcbrigens nicht von Ermessen oder Nachsicht der Beh\u00f6rde abh\u00e4ngig, sondern gesetzlich in \u00a7\u00a033 Grundsteuergesetz (GrStG) fixiert.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/haus-wohnung-vermieten\/immobilien-vermieten\/vermieter-bis-2-4-handeln-und-grundsteuer-zurueckholen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen k\u00f6nnen Vermieter einen Teil der Grundsteuer zur\u00fcckerhalten. 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