{"id":3563,"date":"2014-02-12T08:00:00","date_gmt":"2014-02-12T07:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/12\/unterhaltszahlungen-steuerlich-absetzen\/"},"modified":"2014-02-12T08:00:00","modified_gmt":"2014-02-12T07:00:00","slug":"unterhaltszahlungen-steuerlich-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/12\/unterhaltszahlungen-steuerlich-absetzen\/","title":{"rendered":"Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen"},"content":{"rendered":"<p>Unterst\u00fctzen Sie jemanden in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr Privatvergn\u00fcgen. Dennoch l\u00e4sst der Staat den Abzug von Unterst\u00fctzungsleistungen in bestimmten F\u00e4llen und in gewissem Rahmen zu.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Erster Fall:<\/strong> Sie tragen normalen Unterhalt f\u00fcr eine unterhaltsberechtigte Person, also beispielsweise Eltern oder Kinder. Hierzu z\u00e4hlen Kosten f\u00fcr Unterkunft, Kleidung, Ern\u00e4hrung etc. Beg\u00fcnstigt sind auch Aufwendungen f\u00fcr die Berufsausbildung des Empf\u00e4ngers, zum Beispiel f\u00fcr Studiengeb\u00fchren oder das Semesterticket.<\/p>\n<p>Diesen Fall hat der Gesetzgeber konkret in \u00a7 33a Abs. 1 EStG definiert: Normalen Unterhalt d\u00fcrfen Sie als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen besonderer Art geltend machen.<\/p>\n<p>Abziehbar ist maximal der Unterhaltsh\u00f6chstbetrag von 8.354 \u20ac (2014; H\u00f6chstbetrag f\u00fcr 2013: 8.130 \u20ac). Hinzu kommen noch die f\u00fcr den Empf\u00e4nger aufgewandten Beitr\u00e4ge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung (Basisabsicherung).<\/p>\n<p>Ihre Aufwendungen sind jedoch nur abziehbar, soweit der Empf\u00e4nger bed\u00fcrftig ist. Um diese Steuerverg\u00fcnstigung zu bekommen, sind die Anspruchsvoraussetzungen und in den meisten F\u00e4llen auch die Aufwendungen nachzuweisen.<\/p>\n<p>      <strong>Zweiter Fall:<\/strong> Sie tragen besonderen Unterhalt f\u00fcr einen Unterhaltsberechtigten oder eine Ihnen nahestehende Person. Hierzu z\u00e4hlen Kosten, die in einer besonderen Lebenslage anfallen, zum Beispiel bei Krankheit.<\/p>\n<p>Dann z\u00e4hlen Ihre nachgewiesenen Kosten zu den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art, soweit der Empf\u00e4nger bed\u00fcrftig ist. Die Summe Ihrer au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art ber\u00fccksichtigt der Finanzbeamte aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>      <strong>Dritter Fall:<\/strong> Sie tragen f\u00fcr den Betroffenen normalen und besonderen Lebensunterhalt. Dann m\u00fcssen Sie die Kosten wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung aufteilen. Besonderheiten sind bei krankheits-, behinderungs- oder pflegebedingter Heimunterbringung eines Angeh\u00f6rigen zu beachten.<\/p>\n<p>      <strong>Unterhaltspflicht gegen\u00fcber Eltern, Schwiegereltern und Gro\u00dfeltern<\/strong><\/p>\n<p>Ihren Eltern gegen\u00fcber sind Sie unterhaltspflichtig (\u00a7\u00a7 1601 ff. BGB). Das gilt jedoch nicht f\u00fcr Ihre Stiefeltern.<\/p>\n<p>Auch die Schwiegereltern sind unterhaltsberechtigt \u2013 zwar nicht direkt Ihnen, wohl aber Ihrem Ehepartner gegen\u00fcber. F\u00fcr den Abzug als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ist unerheblich, welcher Ehepartner der Unterhaltspflichtige ist. Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern sind daher w\u00e4hrend einer zivilrechtlich bestehenden Ehe abzugsf\u00e4hig. Nicht erforderlich ist, dass die Eheleute zusammen veranlagt werden k\u00f6nnen. Damit sind Zahlungen auch dann abzugsf\u00e4hig, wenn die Eheleute dauernd getrennt leben. <\/p>\n<p>Auch Gegen\u00fcber den Gro\u00dfeltern sind Sie zu Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltspflicht ist aber nachrangig nach Ihren Eltern. Unterhaltszahlungen an Ihre Gro\u00dfeltern werden daher regelm\u00e4\u00dfig nicht abziehbar sein.<\/p>\n<p>      <strong>Steuererkl\u00e4rung: In welchem Formular werden Unterhaltszahlungen eingetragen?<\/strong><\/p>\n<p>Normalen Unterhalt machen Sie in der Anlage Unterhalt geltend. Zus\u00e4tzlich tragen Sie die Anzahl der abzugebenden Anlagen auf Seite\u00a03 des Mantelbogens (Hauptformular) ein. Falls Sie mehrere Personen unterst\u00fctzen, k\u00f6nnen es n\u00e4mlich mehrere Anlagen sein.<\/p>\n<p>Anhand Ihrer Angaben in der <\/p>\n<p>         Anlage Unterhalt<\/p>\n<p>       pr\u00fcft der Finanzbeamte, ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Abzug des Unterhaltsh\u00f6chstbetrages erf\u00fcllt sind. Es geht also um den Nachweis, wen Sie wie lange unterst\u00fctzt haben, dass Unterhaltspflicht besteht, wie hoch Ihre Unterst\u00fctzungsleistungen sind und dass der Empf\u00e4nger bed\u00fcrftig ist.<\/p>\n<p>Der besondere Unterhalt wird nicht in der <\/p>\n<p>         Anlage Unterhalt<\/p>\n<p>       eingetragen, sondern auf Seite\u00a03 des Mantelbogens (Hauptformular) unter Andere au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/kinder-familie\/unterhaltszahlungen-steuerlich-absetzen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unterst\u00fctzen Sie jemanden in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr Privatvergn\u00fcgen. 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