{"id":3562,"date":"2014-02-12T02:00:03","date_gmt":"2014-02-12T01:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/12\/welches-finanzamt-ist-fuer-mich-zustaendig\/"},"modified":"2014-02-12T02:00:03","modified_gmt":"2014-02-12T01:00:03","slug":"welches-finanzamt-ist-fuer-mich-zustaendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/12\/welches-finanzamt-ist-fuer-mich-zustaendig\/","title":{"rendered":"Welches Finanzamt ist f\u00fcr mich zust\u00e4ndig?"},"content":{"rendered":"<p>Wer in einer mittelgro\u00dfen Stadt wohnt und nie umzieht, muss sich \u00fcber die Frage der Zust\u00e4ndigkeit keine Gedanken machen. Auf wen das allerdings nicht zutrifft \u2013 und das d\u00fcrfte die Mehrheit der Steuerzahler sein \u2013, sollte wissen, wann welches Finanzamt zust\u00e4ndig ist. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es gibt zwei verschiedene Arten der Zust\u00e4ndigkeit:<\/p>\n<p>die sachliche Zust\u00e4ndigkeit, die regelt, welche Beh\u00f6rde f\u00fcr Ihr Anliegen zust\u00e4ndig ist. F\u00fcr Ihre Steuererkl\u00e4rung ist das nat\u00fcrlich das Finanzamt.<\/p>\n<p>die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit, bei der Wohnsitz und Aufenthalt dar\u00fcber entscheiden, welches Finanzamt konkret f\u00fcr Sie zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Im <strong>Normalfall<\/strong> geben Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie bei Abgabe der Steuererkl\u00e4rung wohnen (Wohnsitzfinanzamt).<\/p>\n<p>      <strong>Ausnahme 1: Doppelter Haushalt und mehrere Wohnsitze<\/strong><\/p>\n<p>Bei mehreren Wohnsitzen kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:<\/p>\n<p>Bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz ma\u00dfgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufh\u00e4lt (Familienwohnsitz). Welche Veranlagungsart die Ehepartner w\u00e4hlen, spielt dabei keine Rolle.<\/p>\n<p>Bei Nichtverheirateten z\u00e4hlt der Wohnsitz, an dem sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann auch ein zweiter Wohnsitz sein.<\/p>\n<p>      <strong>Ausnahme 2: Wohnsitz in einer Kaserne<\/strong><\/p>\n<p>Bei nicht verheirateten Angeh\u00f6rigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei, die in einer Kaserne oder \u00e4hnlichen Unterkunft leben, z\u00e4hlt der Wohnsitz, der in der Steuererkl\u00e4rung angegeben wird.<\/p>\n<p>      <strong>Ausnahme 3: Umzug<\/strong><\/p>\n<p>Nach einem Umzug geben Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung beim Finanzamt des neuen Wohnsitzes ab. Bei einem Umzug nach Abgabe der Steuererkl\u00e4rung oder nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, ist ebenfalls das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz f\u00fcr Sie zust\u00e4ndig &#8211; und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder das neue Finanzamt von Ihrem Umzug erf\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Manchmal ist es praktischer, wenn das bisherige Finanzamt die Sache zu Ende bringt. Das ist m\u00f6glich, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es unter Wahrung der Interessen der Beteiligten [das sind auch Sie] der einfachen und zweckm\u00e4\u00dfigen Durchf\u00fchrung des Verfahrens dient. Meist werden Sie gebeten, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung \u00fcbernimmt, haben Sie aber nicht.<\/p>\n<p>Ziehen Sie um, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten, aber bevor Sie Einspruch eingelegt haben? Dann schicken Sie Ihr Einspruchsschreiben am besten an Ihr altes Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat. Teilen Sie gleichzeitig Ihre neue Adresse mit.<\/p>\n<p>      <strong>Ausnahme 4: Trennung vom Ehepartner<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ehepartner sich trennen, k\u00f6nnen sie sich noch f\u00fcr das Jahr der Trennung zusammen veranlagen lassen. Das bisher zust\u00e4ndige Finanzamt ist dann auch noch f\u00fcr das Kalenderjahr der Trennung zust\u00e4ndig, wenn zumindest ein Ehepartner im Bezirk des bisherigen Finanzamtes wohnen bleibt. Ziehen beide Ehepartner um, ist das Finanzamt des Ehepartners zust\u00e4ndig, der vor dem Abzug von Werbungskosten die h\u00f6heren Einnahmen hat.<\/p>\n<p>Bei getrennter Veranlagung kann jeder seine Steuererkl\u00e4rung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/welches-finanzamt-ist-fuer-mich-zustaendig\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in einer mittelgro\u00dfen Stadt wohnt und nie umzieht, muss sich \u00fcber die Frage der Zust\u00e4ndigkeit keine Gedanken machen. 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