{"id":3557,"date":"2014-02-07T00:40:03","date_gmt":"2014-02-06T23:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/07\/haeusliches-arbeitszimmer-sind-die-kosten-fuers-heimische-buero-aufteilbar\/"},"modified":"2014-02-07T00:40:03","modified_gmt":"2014-02-06T23:40:03","slug":"haeusliches-arbeitszimmer-sind-die-kosten-fuers-heimische-buero-aufteilbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/02\/07\/haeusliches-arbeitszimmer-sind-die-kosten-fuers-heimische-buero-aufteilbar\/","title":{"rendered":"H\u00e4usliches Arbeitszimmer: Sind die Kosten f\u00fcrs heimische B\u00fcro aufteilbar?"},"content":{"rendered":"<p>D\u00fcrfen Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschlie\u00dflich f\u00fcr betriebliche\/berufliche Zwecke genutzt wird? Oder k\u00f6nnen diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat diese beiden Rechtsfragen dem Gro\u00dfen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt (BFH-Beschluss vom 21.11.2013, IX R 23\/12 ).<\/p>\n<p>      <strong>Ausl\u00f6ser:<\/strong> Der Kl\u00e4ger des Ausgangsverfahrens bewohnt ein Einfamilienhaus, in dem sich auch ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer befindet, das mit einem Schreibtisch, B\u00fcroschr\u00e4nken, Regalen sowie einem Computer ausgestattet ist. Von seinem Arbeitszimmer aus verwaltete er zwei in seinem Eigentum stehende vermietete Mehrfamilienh\u00e4user. Die Kosten f\u00fcr das Arbeitszimmer machte der Kl\u00e4ger bei seinen Eink\u00fcnften aus der Vermietung der Mehrfamilienh\u00e4user geltend. Das Finanzamt hat die Kosten nicht zum Abzug zugelassen, da solche sogenannten gemischten Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nach der gesetzlichen Regelung in \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.\u00a06b EStG nicht abgezogen werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p>      <strong>Historie:<\/strong> Nach den Feststellungen des Nieders\u00e4chsischen Finanzgericht (Nieders\u00e4chsisches FG vom 24.4.2012, 8 K 254\/11 ) hat der Kl\u00e4ger nachweislich das Arbeitszimmer zu 60 % zur Erzielung von Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Das FG\u00a0hatte daher entschieden, dass er Kl\u00e4ger 60 % des von ihm geltend gemachten Aufwands als Werbungskosten geltend machen kann. Es wendet damit die Rechtsprechung des Gro\u00dfen Senats des BFH aus dem Jahr\u00a02009 (Beschluss vom 21.9.2009, GrS 1\/06), wonach f\u00fcr Aufwendungen, die sowohl beruflich\/betriebliche als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen), kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert ist, auch auf das h\u00e4usliche Arbeitszimmer an.<\/p>\n<p>      <strong>Entscheidung:<\/strong> Der vorlegende IX. Senat des BFH folgt dem. Er geht davon aus, dass Aufwendungen f\u00fcr abgeschlossene h\u00e4usliche Arbeitszimmer, die (in zeitlicher Hinsicht) nur teilweise beruflich bzw. betrieblich genutzt werden, aufzuteilen sind. Der danach (anteilig) steuerlich zu ber\u00fccksichtigende Aufwand ist nach Ma\u00dfgabe der Regelung des \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.\u00a06b EStG abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>      <strong>Was ist der Gro\u00dfe Senat des BFH?<\/strong><\/p>\n<p>Der Gro\u00dfe Senat tritt nur zusammen, wenn er von einem Senat des BFH angerufen wird. Dies ist vor allem der Fall, wenn der vorlegende Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Dar\u00fcber hinaus ist \u2013 ohne dass eine Abweichung von einem anderen Senat vorliegt \u2013 eine Vorlage auch m\u00f6glich, wenn eine grunds\u00e4tzliche Rechtsfrage zu kl\u00e4ren ist. Der Gro\u00dfe Senat hat elf Mitglieder und trifft eine f\u00fcr den vorlegenden Senat verbindliche Entscheidung.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-arbeitszimmer\/haeusliches-arbeitszimmer-sind-die-kosten-fuers-heimische-buero-aufteilbar\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00fcrfen Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschlie\u00dflich f\u00fcr betriebliche\/berufliche Zwecke genutzt wird? 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