{"id":3519,"date":"2014-01-03T00:40:03","date_gmt":"2014-01-02T23:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/01\/03\/kindergeld-auch-fuer-kinder-einer-eingetragenen-lebenspartnerin\/"},"modified":"2014-01-03T00:40:03","modified_gmt":"2014-01-02T23:40:03","slug":"kindergeld-auch-fuer-kinder-einer-eingetragenen-lebenspartnerin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2014\/01\/03\/kindergeld-auch-fuer-kinder-einer-eingetragenen-lebenspartnerin\/","title":{"rendered":"Kindergeld auch f\u00fcr Kinder einer eingetragenen Lebenspartnerin"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch f\u00fcr die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Er hat damit die f\u00fcr Ehegatten geltende Regelung auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft angewandt, nach der im Haushalt lebende gemeinsame Kinder der Ehegatten zusammengez\u00e4hlt werden. <\/p>\n<p>      <strong><\/p>\n<p>         Z\u00e4hlkinder bringen h\u00f6heres Kindergeld<\/strong><\/p>\n<p>Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder haben, ist diese Regelung g\u00fcnstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder Lebenspartner f\u00fcr seine Kinder Kindergeld beantragt. Denn das Kindergeld steigt ab dem dritten Kind von 184 \u20ac auf 190 \u20ac an und betr\u00e4gt f\u00fcr das vierte und jedes weitere Kind 215 \u20ac. <\/p>\n<p>      <strong>Steuerregeln zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 7.5.2013 entschieden hatte, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sei, sind nunmehr die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Die Neuregelung vom 15.7.2013 durch das Gesetz zur \u00c4nderung des EStG und Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.5.2013 findet auch bei noch nicht bestandskr\u00e4ftigen Einkommensteuerfestsetzungen Anwendung. Der BFH hat mit seinem Urteil entschieden, dass diese Anwendungsregelung auch f\u00fcr Kindergeldfestsetzungen gilt. <\/p>\n<p>      <strong>Der konkret entschiedene Fall<\/strong><\/p>\n<p>Im Streitfall lebt die Kl\u00e4gerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie wohnt gemeinsam mit ihren beiden minderj\u00e4hrigen Kindern, ihrer eingetragenen Lebenspartnerin sowie mit deren beiden minderj\u00e4hrigen Kindern in einem Haushalt. F\u00fcr ihre Kinder erh\u00e4lt sie Kindergeld. Dar\u00fcber hinaus begehrte sie f\u00fcr den Zeitraum ab Dezember\u00a02009 vergeblich Kindergeld f\u00fcr die in dem gemeinsamen Haushalt versorgten Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin nach \u00a7 63 Abs. 1 Satz 1 Nr.\u00a02 EStG. Das Finanzgericht wies die Klage ab. <\/p>\n<p>Der BFH hob die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Nach seiner Meinung ist zur Vermeidung von Wertungswiderspr\u00fcchen zwischen Einkommensteuer- und Kindergeldfestsetzungen die Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften mit Ehegatten und Ehen auch insoweit geboten, als Kindergeldfestsetzungen noch nicht bestandskr\u00e4ftig sind. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz vom 15.7.2013 eine Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern f\u00fcr das gesamte EStG und mithin auch f\u00fcr das Kindergeldrecht bezweckt.<\/p>\n<p>      (Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr.\u00a073 vom 23.10.2013 zu Urteil vom 8.8.2013, Az.\u00a0VI R\u00a076\/12)<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/kinder-familie\/kindergeld-auch-fuer-kinder-einer-eingetragenen-lebenspartnerin\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch f\u00fcr die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3519"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3519"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3519\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3519"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3519"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3519"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}