{"id":3514,"date":"2013-12-21T02:20:03","date_gmt":"2013-12-21T01:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/12\/21\/einsprueche-gegen-1-methode-werden-zurueckgewiesen\/"},"modified":"2013-12-21T02:20:03","modified_gmt":"2013-12-21T01:20:03","slug":"einsprueche-gegen-1-methode-werden-zurueckgewiesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/12\/21\/einsprueche-gegen-1-methode-werden-zurueckgewiesen\/","title":{"rendered":"Einspr\u00fcche gegen 1 %-Methode werden zur\u00fcckgewiesen"},"content":{"rendered":"<p>Am 13.12.2012 hatte der BFH entschieden, das gegen die pauschale 1 %-Methode keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Genau ein Jahr sp\u00e4ter weist die Finanzverwaltung die Einspr\u00fcche gegen die 1 %-Regelung mit einer Allgemeinverf\u00fcgung zur\u00fcck.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Steuerlicher Hintergrund:<\/strong> Wenn ein betriebliches Fahrzeug (Firmenwagen bei Angestellten oder Gesch\u00e4ftswagen bei Selbstst\u00e4ndigen) auch zu privaten Zwecken genutzt wird, muss f\u00fcr jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in H\u00f6he von 1 % des inl\u00e4ndischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (Listenneupreis) zuz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr Sonderausstattung einschlie\u00dflich Umsatzsteuer versteuert werden. <\/p>\n<p>Zahlreiche Steuerpflichtige hatten in der Vergangenheit gegen diese 1 %-Regelung verfassungsrechtliche Zweifel ge\u00e4u\u00dfert und Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt. <\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof hat Ende letzten Jahres entschieden, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>      <strong>Wichtigstes Argument der BFH-Richter<\/strong> damals: Die 1 %-Regelung ist nur ein Angebot des Gesetzgebers. Es handelt sich dabei nicht um eine zwingende und unwiderlegbare Typisierung. Vielmehr kann jeder Betroffene alternativ die Fahrtenbuch-Methode anwenden, bei der der Nutzungsvorteil anhand der tats\u00e4chlich entstandenen Kosten und der tats\u00e4chlich privat gefahrenen Kilometer berechnet wird (Escape-Klausel).<\/p>\n<p>Da gegen das Urteil keine Verfassungsbeschwerde erhoben wurde, k\u00f6nnen die in dieser Angelegenheit eingelegten Einspr\u00fcche und gestellten \u00c4nderungsantr\u00e4ge keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder haben deshalb jetzt durch Allgemeinverf\u00fcgung diese Einspr\u00fcche und \u00c4nderungsantr\u00e4ge zur\u00fcckgewiesen (Allgemeinverf\u00fcgung der obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder vom 13.12.2013):<\/p>\n<p>Am 13.12.2013 anh\u00e4ngige und zul\u00e4ssige Einspr\u00fcche gegen Festsetzungen<\/p>\n<p>der Einkommensteuer,<\/p>\n<p>der Lohnsteuer (einschlie\u00dflich der Lohnsteuer-Anmeldungen, die einer Steuerfest-setzung unter Nachpr\u00fcfungsvorbehalt gleichstehen),<\/p>\n<p>der K\u00f6rperschaftsteuer,<\/p>\n<p>des Gewerbesteuermessbetrags und<\/p>\n<p>der Umsatzsteuer<\/p>\n<p>sowie gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen werden hiermit zur\u00fcckgewiesen, soweit mit den Einspr\u00fcchen geltend gemacht wird, die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung \u2013 1 %-Regelung \u2013 (\u00a7 6 Abs. 1 Nummer\u00a04 Satz\u00a02 EStG, \u00a7 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) versto\u00dfe gegen das Grundgesetz.<\/p>\n<p>Entsprechendes gilt f\u00fcr am 13.12.2013 anh\u00e4ngige, au\u00dferhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zul\u00e4ssige Antr\u00e4ge auf Aufhebung oder \u00c4nderung einer Festsetzung oder Feststellung in diesem Sinne.<\/p>\n<p>      <strong>Was k\u00f6nnen Sie jetzt noch tun?<\/strong><\/p>\n<p>Gegen eine Allgemeinverf\u00fcgung k\u00f6nnen die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist ausgeschlossen. Die komplette Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im PDF der Allgemeinverf\u00fcgung ab Seite\u00a02.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/pkw-firmenwagen\/einsprueche-gegen-1-prozent-methode-werden-zurueckgewiesen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13.12.2012 hatte der BFH entschieden, das gegen die pauschale 1 %-Methode keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. 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