{"id":3489,"date":"2013-12-08T00:40:02","date_gmt":"2013-12-07T23:40:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/12\/08\/so-wird-die-anlage-aus-ausgefuellt\/"},"modified":"2013-12-08T00:40:02","modified_gmt":"2013-12-07T23:40:02","slug":"so-wird-die-anlage-aus-ausgefuellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/12\/08\/so-wird-die-anlage-aus-ausgefuellt\/","title":{"rendered":"So wird die Anlage AUS ausgef\u00fcllt"},"content":{"rendered":"<p>Wollen Sie sich ausl\u00e4ndische Steuern auf Ihre ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte auf Ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen oder von den Eink\u00fcnften abziehen lassen, m\u00fcssen Sie die Anlage AUS ausf\u00fcllen. Das ist unabh\u00e4ngig davon, ob die Eink\u00fcnfte aus einem Staat stammen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, oder nicht. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Allgemein gilt: Es sind nur solche Ertr\u00e4ge sind in die Anlage AUS, Seite\u00a01, einzutragen, die im Ausland besteuert wurden. L\u00e4nder, in denen keine ausl\u00e4ndische Steuer einbehalten wurde, sind deshalb nicht aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In der Anlage AUS sind die Angaben \u00fcber ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte und Steuern f\u00fcr jeden ausl\u00e4ndischen Herkunftsstaat gesondert zu machen. Hat Ihr Ehegatte ebenfalls ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte, muss er eine eigene Anlage AUS abgeben.<\/p>\n<p>      <strong>Ausnahme:<\/strong> Bei ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen ist daf\u00fcr nicht mehr die Anlage AUS zu verwenden, sondern die Anlage KAP, wenn Abgeltungsteuerpflicht besteht. In die Anlage AUS sind aber individuell zu versteuernde ausl\u00e4ndische Kapitaleink\u00fcnfte und die darauf erhobene ausl\u00e4ndische Quellensteuer einzutragen, die Ertr\u00e4ge zus\u00e4tzlich auch in die Anlage KAP, Zeile\u00a025\u00a0ff.<\/p>\n<p>Sind Ihre ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte in Deutschland steuerpflichtig, m\u00fcssen Sie die Eink\u00fcnfte sowie die Quellensteuer auf der Seite\u00a01 der Anlage AUS eintragen und zus\u00e4tzlich beim Finanzamt je nach Einkunftsart noch die Anlage G, S, L, SO, V, KAP oder N und N-AUS abgeben. Die schweizerische Abzugsteuer ist aber nur in der Anlage N, Seite\u00a01 anzugeben. Soll keine Quellensteuer auf ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit erstattet werden, sind nur die Anlagen N und N-AUS abzugeben. <\/p>\n<p>Sind Ihre ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte in Deutschland steuerfrei unter Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt, m\u00fcssen Sie die Eink\u00fcnfte auf der Seite\u00a02 der Anlage AUS eintragen. Die Anlagen G, S, L, SO oder V sind nicht beim Finanzamt abzugeben. Ausnahmen: Steuerfreier ausl\u00e4ndischer Arbeitslohn ist nur in der Anlage N, Seite\u00a01 anzugeben.<\/p>\n<p>Die ausl\u00e4ndische Quellensteuer und die ausl\u00e4ndischen Kapitalertr\u00e4ge aus Nicht-EU-L\u00e4ndern rechnen Sie auf der Grundlage der von der Europ\u00e4ischen Zentralbank t\u00e4glich ver\u00f6ffentlichten Euro-Referenzkurse um, und zwar zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses. Wollen Sie sich \u00fcber die Anlage AUS eine ausl\u00e4ndische Steuer anrechnen oder abziehen lassen, m\u00fcssen Sie Ihrem Finanzamt Festsetzung und Zahlung der Steuer gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a068b EStDV nachweisen (z.B. durch Vorlage des ausl\u00e4ndischen Steuerbescheides und einer Zahlungsquittung).<\/p>\n<p>Gefragt wird auf der Anlage AUS, Seite\u00a01 nach der Einkunftsquelle. Einkunftsquellen sind zum Beispiel stille Beteiligung, Gewerbebetrieb, selbstst\u00e4ndige Arbeit, Mieteink\u00fcnfte.<\/p>\n<p>Auf Seite\u00a02 sind die ausl\u00e4ndischen Verluste einzutragen, die gem\u00e4\u00df \u00a7 2a Abs. 1 EStG nicht in den inl\u00e4ndischen Verlustausgleich und -abzug einbezogen werden d\u00fcrfen. Sie werden in der Anlage AUS als nicht nach DBA steuerfreie negative Eink\u00fcnfte eingesetzt, wenn die zugrunde liegenden Eink\u00fcnfte in Deutschland steuerpflichtig sind, und als nach DBA steuerfreie negative Eink\u00fcnfte, wenn das Besteuerungsrecht beim Ausland liegt.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/so-wird-die-anlage-aus-ausgefuellt\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wollen Sie sich ausl\u00e4ndische Steuern auf Ihre ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte auf Ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen oder von den Eink\u00fcnften abziehen lassen, m\u00fcssen Sie die Anlage AUS ausf\u00fcllen. 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