{"id":3412,"date":"2013-11-13T01:00:03","date_gmt":"2013-11-13T00:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/11\/13\/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moglich\/"},"modified":"2013-11-13T01:00:03","modified_gmt":"2013-11-13T00:00:03","slug":"doppelte-haushaltsfuhrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/11\/13\/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moglich\/","title":{"rendered":"Doppelte Haushaltsf\u00fchrung: Bei Studenten auch im Kinderzimmer m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p>Ein Student, der eine Wohnung am Studienort hat und weiterhin auch sein Kinderzimmer bei den Eltern nutzt, kann Werbungskosten f\u00fcr eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Fall: Der Kl\u00e4ger schrieb sich nach seiner Ausbildung zum staatlich gepr\u00fcften Wirtschaftsassistenten als Student an einer Fachhochschule ein. Die Kosten f\u00fcr sein Studium machte er in seiner Steuererkl\u00e4rung als Werbungskosten geltend. Unter anderem erkl\u00e4rte er Kosten f\u00fcr die Fahrten zwischen der Wohnung der Eltern und der Hochschule sowie f\u00fcr die Wohnung, die er am Studienort bewohnte. <\/p>\n<p>Zuhause, erkl\u00e4rte der Student, wohne er bei seinen Eltern im Kinderzimmer, das keine eigene Kochgelegenheit habe. Er zahle f\u00fcr sein Zimmer keine Miete und beteilige sich auch sonst nicht an den Kosten der Haushaltsf\u00fchrung \u2013 abgesehen davon, dass er gelegentlich zusammen mit seinem Bruder f\u00fcr die Familie koche und dann auch die Eink\u00e4ufe daf\u00fcr zahle. Im Schnitt fahre er alle zwei bis drei Wochen \u00fcber das Wochenende zu seinen Eltern, auch die Semesterferien verbringe er dort.<\/p>\n<p>Die Finanzrichter hatten in diesem Arrangement keine doppelte Haushaltsf\u00fchrung gesehen, die der Student als Werbungskosten h\u00e4tte geltend machen k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>Anders der BFH: Er entschied, dass der Student auch die Kosten f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Unterkunft am Studienort steuerlich geltend machen darf. Das betrifft nicht nur eigene Wohnungen, sondern gilt genauso f\u00fcr WG-Zimmer, Wohnheimzimmer und Untermiete.<\/p>\n<p>Wichtig ist jedoch, dass die Unterkunft am Studienort nur vor\u00fcbergehend und das Zimmer bei den Eltern der Lebensmittelpunkt ist. Darunter verstehen die Finanz\u00e4mter den Ort, zu dem engere pers\u00f6nliche Beziehungen bestehen. Dieser Lebensmittelpunkt muss au\u00dferdem mindestens zwei Mal im Monat aufgesucht werden (BFH-Urteil vom 19.9.2012, VI R 78\/10 ).<\/p>\n<p>Im Klartext: Wer unter der Woche am Studienort wohnt und am Wochenende zu den Eltern nachhause f\u00e4hrt, darf Werbungskosten geltend machen.<\/p>\n<p>Die gibt es dann nicht nur f\u00fcr die Unterkunft, sondern auch f\u00fcr die Fahrtkosten (0,30 \u20ac pro gefahrenen Kilometer). Hinzu kommen f\u00fcr die ersten drei Monate noch die Pauschalen f\u00fcr Verpflegungsmehraufwendungen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung\/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Student, der eine Wohnung am Studienort hat und weiterhin auch sein Kinderzimmer bei den Eltern nutzt, kann Werbungskosten f\u00fcr eine doppelte Haushaltsf\u00fchrung geltend machen. 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