{"id":3376,"date":"2013-10-09T00:40:02","date_gmt":"2013-10-08T22:40:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/10\/09\/selbststandige-betrieb-des-kunden-gilt-nicht-als-betriebsstatte\/"},"modified":"2013-10-09T00:40:02","modified_gmt":"2013-10-08T22:40:02","slug":"selbststandige-betrieb-des-kunden-gilt-nicht-als-betriebsstatte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/10\/09\/selbststandige-betrieb-des-kunden-gilt-nicht-als-betriebsstatte\/","title":{"rendered":"Selbstst\u00e4ndige: Betrieb des Kunden gilt nicht als Betriebsst\u00e4tte"},"content":{"rendered":"<p>Selbstst\u00e4ndige, die zu einem oder auch mehreren Auftraggebern fahren, k\u00f6nnen diese Fahrten nach Reisekostengrunds\u00e4tzen abrechen. Das bedeutet: Es entstehen h\u00f6here Betriebsausgaben als nur die Entfernungspauschale!<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ein selbstst\u00e4ndiger Informatiker hatte nur einen einzigen Auftraggeber. Er fuhr t\u00e4glich mit dem Betriebs-Pkw in den Betrieb seines Auftraggebers, um dort bestimmte Arbeiten durchzuf\u00fchren und Unterlagen abzuholen. Das Finanzamt gestand ihm f\u00fcr diese Fahrten nur die Entfernungspauschale zu und k\u00fcrzte dementsprechend seine Betriebsausgaben. Es war n\u00e4mlich der Meinung, der Selbstst\u00e4ndige habe im Betrieb seines Kunden eine Betriebsst\u00e4tte unterhalten. Und f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst\u00e4tte gibt es nur die Entfernungspauschale.<\/p>\n<p>Das wollte der Unternehmer aber nicht akzeptieren. Er klagte und bekam vor dem Finanzgericht recht (FG D\u00fcsseldorf vom 19.2.2013, 10 K 829\/11 E ; Az. der Revision X R 13\/13): Die Richter orientierten sich an einem neueren BFH-Urteil, wonach die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte des Arbeitnehmers darstellt mit der Folge, dass die Fahrtkosten unbegrenzt und nicht nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale abziehbar sind. Diese Rechtsprechung zu Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit sei entsprechend im betrieblichen Bereich anzuwenden. Da der Betrieb des Kunden nicht als Betriebsst\u00e4tte anzusehen sei, waren die Kfz-Kosten des Selbstst\u00e4ndigen in voller H\u00f6he abziehbar.<\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige mit Fahrten zu einem oder auch mehreren Auftraggebern, denen das Finanzamt daf\u00fcr nur die Entfernungspauschale gew\u00e4hren will, sollten Einspruch einlegen und sich auf die Revision beim BFH beziehen (Az.\u00a0des BFH: X R\u00a013\/13). Bei h\u00e4ufigen Fahrten und gr\u00f6\u00dferen Entfernungen kommt schnell ein stattlicher Betrag zustande, um den es sich zu streiten lohnt.<\/p>\n<p>Eine gute Argumentationshilfe findet sich im Urteil des FG\u00a0D\u00fcsseldorf: Eine Betriebsst\u00e4tte wird nicht schon dadurch begr\u00fcndet, dass dem Unternehmer irgendein f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit geeigneter Raum zur st\u00e4ndigen Nutzung zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Zu einer Betriebsst\u00e4tte wird dieser nur dann, wenn der Unternehmer eine nicht nur vor\u00fcbergehende Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die von ihm genutzte Einrichtung hat. Das blo\u00dfe T\u00e4tigwerden in R\u00e4umlichkeiten des Vertragspartners gen\u00fcgt f\u00fcr sich genommen nicht, um die erforderliche Verf\u00fcgungsmacht zu begr\u00fcnden. Das gilt selbst dann, wenn die T\u00e4tigkeit zeitlich wiederholt und sogar dauerhaft erbracht wird.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/betriebsausgaben\/selbststaendige-betrieb-des-kunden-gilt-nicht-als-betriebsstaette\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstst\u00e4ndige, die zu einem oder auch mehreren Auftraggebern fahren, k\u00f6nnen diese Fahrten nach Reisekostengrunds\u00e4tzen abrechen. 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