{"id":3372,"date":"2013-10-05T01:00:03","date_gmt":"2013-10-04T23:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/10\/05\/6-aussetzungszinsen-bei-mehrjahrigem-zinslauf-noch-nicht-verfassungswidrig\/"},"modified":"2013-10-05T01:00:03","modified_gmt":"2013-10-04T23:00:03","slug":"6-aussetzungszinsen-bei-mehrjahrigem-zinslauf-noch-nicht-verfassungswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/10\/05\/6-aussetzungszinsen-bei-mehrjahrigem-zinslauf-noch-nicht-verfassungswidrig\/","title":{"rendered":"6 % Aussetzungszinsen bei mehrj\u00e4hrigem Zinslauf (noch) nicht verfassungswidrig"},"content":{"rendered":"<p>Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbetr\u00e4ge Zinsen von j\u00e4hrlich 6 % zu zahlen sind, versto\u00dfen jedenfalls f\u00fcr einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung. Das hat das FG\u00a0Hamburg entschieden. Die Revision ist bereits beim BFH anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten eine 1996 erworbene Eigentumswohnung im Jahr\u00a02002 wieder ver\u00e4u\u00dfert. Gegen die Ber\u00fccksichtigung des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns als Eink\u00fcnfte aus einem privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft legten sie Einspruch ein. Das Finanzamt gew\u00e4hrte ihnen antragsgem\u00e4\u00df Aussetzung der Vollziehung (AdV) und ordnete im Oktober\u00a02004 im Hinblick auf ein Vorlageverfahren beim BVerfG zur Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der r\u00fcckwirkenden Verl\u00e4ngerung der Spekulationsfrist das Ruhen des Einspruchsverfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 363 Abs. 2 AO an. <\/p>\n<p>Nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG im Juli\u00a02010 hob das FA die gew\u00e4hrte AdV auf und setzte auf den ausgesetzten Steuerbetrag, soweit eine Abhilfe in der Sache nicht erfolgte, gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7\u00a0237, 238 AO Aussetzungszinsen von 6 % per anno f\u00fcr den Zeitraum von mehr als sechs Jahren fest.<\/p>\n<p>Mit ihrer Klage machten die Kl\u00e4ger geltend, die konkrete Zinsfestsetzung sei wegen der \u00fcberlangen Verfahrensdauer verfassungsrechtswidrig. Die Vorschrift des \u00a7 237 AO m\u00fcsse verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass sie bei \u00fcberlanger Verfahrensdauer nicht anzuwenden sei und schon gar nicht Zinsen in H\u00f6he von 6 % per anno festgesetzt werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Dem ist das FG\u00a0Hamburgs nicht gefolgt. Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbetr\u00e4ge Zinsen von j\u00e4hrlich 6 % zu zahlen sind, verstie\u00dfen jedenfalls f\u00fcr einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung, erkl\u00e4rten die Richter. Die bisherige Rechtsprechung \u2013 auch des BVerfG \u2013 habe die Verzinsungsregelungen der Abgabenordnung bisher f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df gehalten.<\/p>\n<p>      <strong>\u00c4nderung aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus erforderlich?<\/strong><\/p>\n<p>Allerdings f\u00fchrt das Gericht aus, dass typisierende Regelungen, wie der Zinss\u00e4tze, einer Korrektur bed\u00fcrften, wenn sich die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse, die Grundlage einer zul\u00e4ssigen Typisierung gewesen seien, durchgreifend ge\u00e4ndert haben. Ausdruck einer derartigen \u00c4nderung k\u00f6nnte vornehmlich das kontinuierlich gesunkene Zinsniveau sein. Da Zinss\u00e4tze mit R\u00fccksicht auf wirtschaftliche und politische Implikationen jedoch Schwankungen unterl\u00e4gen, wie sie sich in der Vergangenheit stets abgebildet h\u00e4tten, sei dem Gesetzgeber aber eine gewisse Beobachtungszeit vor einer Anpassung des Zinssatzes zuzubilligen.<\/p>\n<p>      (Quelle: FG\u00a0Hamburg, Pressemitteilung vom 30.9.2013 zum Urteil 2 K 50\/12 vom 23.5.2013; Az.\u00a0der Revision beim BFH: IX R\u00a031\/13)<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/6-prozent-aussetzungszinsen-bei-mehrjaehrigem-zinslauf-noch-nicht-verfassungswidrig\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbetr\u00e4ge Zinsen von j\u00e4hrlich 6 % zu zahlen sind, versto\u00dfen jedenfalls f\u00fcr einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung. Das hat das FG\u00a0Hamburg entschieden. Die Revision ist bereits beim BFH anh\u00e4ngig.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3372"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3372"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3372\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}