{"id":3297,"date":"2013-07-20T01:00:07","date_gmt":"2013-07-19T23:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/20\/immobilienverkauf-kein-spekulationsgewinn-bei-bedingungseintritt-nach-fristablauf\/"},"modified":"2013-07-20T01:00:07","modified_gmt":"2013-07-19T23:00:07","slug":"immobilienverkauf-kein-spekulationsgewinn-bei-bedingungseintritt-nach-fristablauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/20\/immobilienverkauf-kein-spekulationsgewinn-bei-bedingungseintritt-nach-fristablauf\/","title":{"rendered":"Immobilienverkauf: Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf"},"content":{"rendered":"<p>Erfolgt der Verkauf eines Grundst\u00fcckes unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der zehnj\u00e4hrigen Spekulationsfrist ein, so liegt kein steuerpflichtiges Spekulationsgesch\u00e4ft vor. Das hat das FG\u00a0M\u00fcnster entschieden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund:<\/strong> F\u00fcr die Berechnung der zehnj\u00e4hrigen sog. Spekulationsfrist kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Erfolgt der Verkauf eines Grundst\u00fcckes unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der Spekulationsfrist ein, so liegt kein steuerpflichtiges Spekulationsgesch\u00e4ft vor, entschied das FG\u00a0M\u00fcnster (Urteil vom 22.5.2013, Az.\u00a010 K 15\/12). <\/p>\n<p>Damit hat der Senat \u00fcber eine bei Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften immer wieder auftretende, h\u00f6chstrichterlich noch nicht gekl\u00e4rte Fragestellung zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.<\/p>\n<p>      <strong>Sachverhalt:<\/strong> Im Streitfall hatte der Kl\u00e4ger ein Grundst\u00fcck, das er mit Kaufvertrag vom 3.3.1998 erworben hatte, mit notariellem Vertrag vom 30.1.2008 wieder verkauft. Besitz, Nutzen und Lasten an dem Grundst\u00fcck sollten am 24.7.2008 auf den K\u00e4ufer \u00fcbergehen. Allerdings hatten die Parteien vereinbart, dass der Vertrag nur wirksam werden sollte, wenn eine bestimmte beh\u00f6rdliche Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Die Bescheinigung lag tats\u00e4chlich erst am 10.12.2008 vor. Das Finanzamt war der Meinung, der Verkauf sei innerhalb der gesetzlichen Zehnjahresfrist erfolgt und unterwarf den Gewinn des Kl\u00e4gers in H\u00f6he von rund 125.000 \u20ac der Besteuerung.<\/p>\n<p>      <strong>Das sagen die Richter:<\/strong> Der hiergegen gerichteten Klage gab das FG\u00a0M\u00fcnster statt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Frage, ob ein steuerpflichtiges Spekulationsgesch\u00e4ft im Sinne der \u00a7\u00a7\u00a022 Nr.\u00a02, 23 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 Nr.\u00a01 EStG vorliege, sei die Wirksamkeit des Vertrages vom 30.1.2008. <\/p>\n<p>Diese sei nicht vor Ablauf der Zehnjahresfrist eingetreten, denn die Wirksamkeit des Vertrages habe unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der Freistellungsbescheinigung gestanden. Diese Bedingung sei jedoch erst nach Ablauf der Spekulationsfrist eingetreten, so dass die Ver\u00e4u\u00dferung steuerfrei sei. Dies gelte unabh\u00e4ngig davon, dass der Bedingungseintritt von der Entscheidung einer nicht am Vertrag beteiligten Beh\u00f6rde abh\u00e4ngig gewesen sei. Der Eintritt der Bedingung wirke \u2013 so die Richter \u2013 auch nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Wegen der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung der Sache hat das FG\u00a0M\u00fcnster die Revision zugelassen.<\/p>\n<p>      (Finanzgericht M\u00fcnster, Pressemitteilung Nr.\u00a08 vom 4.7.2013)<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/haus-wohnung-vermieten\/immobilien-kaufen-verkaufen\/immobilienverkauf-kein-spekulationsgewinn-bei-bedingungseintritt-nach-fristablauf\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erfolgt der Verkauf eines Grundst\u00fcckes unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der zehnj\u00e4hrigen Spekulationsfrist ein, so liegt kein steuerpflichtiges Spekulationsgesch\u00e4ft vor. 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