{"id":3296,"date":"2013-07-19T01:40:03","date_gmt":"2013-07-18T23:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/19\/anforderungen-der-finanzverwaltung-beim-elektronischen-fahrtenbuch\/"},"modified":"2013-07-19T01:40:03","modified_gmt":"2013-07-18T23:40:03","slug":"anforderungen-der-finanzverwaltung-beim-elektronischen-fahrtenbuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/19\/anforderungen-der-finanzverwaltung-beim-elektronischen-fahrtenbuch\/","title":{"rendered":"Anforderungen der Finanzverwaltung beim elektronischen Fahrtenbuch"},"content":{"rendered":"<p>Oft gibt es \u00c4rger mit dem Fahrtenbuch, selbst wenn es elektronisch gef\u00fchrt wird. Die Eintragungen m\u00fcssen zeitnah erfolgen. Doch was genau bedeutet zeitnah? Da stocherte man bisher im Nebel.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Interessante Anmerkungen zu diesem Kriterium sowie einen \u00dcberblick zu den zahlreichen anderen Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch enth\u00e4lt die Kurzinfo LSt-Au\u00dfendienst Nr.\u00a002\/2013 vom 18.2.2013 der OFD\u00a0Rheinland und M\u00fcnster (DB\u00a02013 S.\u00a0489):<\/p>\n<p>Es wird darauf hingewiesen, dass es <strong>kein Zertifizierungs- oder Zulassungsverfahren<\/strong> f\u00fcr Fahrtenbuch-Software durch die Finanzverwaltung gibt. Der K\u00e4ufer muss daher selber beurteilen, ob ein Programm die von Finanzverwaltung und Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>            <strong>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen<\/strong> an bereits eingegebenen Daten m\u00fcssen <strong>dokumentiert<\/strong> werden. Nur wenn eine ge\u00e4nderte Eingabe sowohl in der Anzeige des Fahrtenbuchs am Bildschirm als auch im Ausdruck eindeutig gekennzeichnet wird, kann das Fahrtenbuch als ordnungsgem\u00e4\u00df anerkannt werden.<\/p>\n<p>Die Daten m\u00fcssen bis zum <strong>Ablauf der Aufbewahrungsfrist<\/strong> f\u00fcr ein Fahrtenbuch unver\u00e4nderlich aufbewahrt und lesbar gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei \u00c4nderungen muss die <strong>\u00c4nderungshistorie mit \u00c4nderungsdatum\/-daten<\/strong> und urspr\u00fcnglichem Inhalt ersichtlich sein. Sie darf ebenfalls nicht nachtr\u00e4glich ver\u00e4nderbar sein.<\/p>\n<p>Ist ein elektronisches Fahrtenbuch, in dem alle Fahrten automatisch bei Beendigung der Fahrt mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst werden, ordnungsgem\u00e4\u00df gef\u00fchrt, wenn der Fahrer den Fahrtanlass erst nachtr\u00e4glich in einem Webportal eintr\u00e4gt? Auf diese Frage hat das BMF folgende Antwort gegeben: Die sp\u00e4tere Eintragung des Fahrtzwecks ist zul\u00e4ssig, wenn sowohl die Person als auch der Zeitpunkt der nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung dokumentiert sind. Erfolgt der Eintrag <strong>sp\u00e4testens sieben Kalendertage nach Abschluss der jeweiligen Fahrt,<\/strong> so gilt das noch als zeitnah.<\/p>\n<p>Die privat gefahrenen Strecken sind im fortlaufenden Zusammenhang der insgesamt durchgef\u00fchrten Fahrten im Fahrtenbuch nachzuweisen. <\/p>\n<p>Die <strong>GPS-Ermittlung der Fahrtstrecken<\/strong> und die dadurch entstehende Abweichung vom Tachostand des Fahrzeugs ist unbedenklich. Allerdings sollte der tats\u00e4chliche Tachostand im Halbjahres- oder Jahresabstand dokumentiert werden.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/pkw-firmenwagen\/anforderungen-der-finanzverwaltung-beim-elektronischen-fahrtenbuch\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oft gibt es \u00c4rger mit dem Fahrtenbuch, selbst wenn es elektronisch gef\u00fchrt wird. Die Eintragungen m\u00fcssen zeitnah erfolgen. Doch was genau bedeutet zeitnah? 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