{"id":3291,"date":"2013-07-14T00:20:02","date_gmt":"2013-07-13T22:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/14\/firmenwagen-1-regelung-auch-ohne-privatnutzung\/"},"modified":"2013-07-14T00:20:02","modified_gmt":"2013-07-13T22:20:02","slug":"firmenwagen-1-regelung-auch-ohne-privatnutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/14\/firmenwagen-1-regelung-auch-ohne-privatnutzung\/","title":{"rendered":"Firmenwagen: 1 %-Regelung auch ohne Privatnutzung!"},"content":{"rendered":"<p>Unn\u00f6tig teuer, aber vom BFH best\u00e4tigt: Arbeitnehmer, die einen vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellten Firmenwagen nicht privat nutzen, m\u00fcssen trotzdem den geldwerten Vorteil versteuern.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verf\u00fcgung, f\u00fchrt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tats\u00e4chlich nicht privat nutzt \u2013 das entschied der BFH in gleich vier Urteilen (Urteile vom 21.3.2013, Az.\u00a0VI R\u00a031\/10, VI R\u00a046\/11 und VI R\u00a042\/12 sowie vom 18.4.2013, Az.\u00a0VI R\u00a023\/12).<\/p>\n<p>Damit korrigiert der BFH seine bisherige Rechtsprechung: Fr\u00fcher wurde zwar auch eine private Nutzung vermutet, aber \u2013 deutlich steuerzahlerfreundlicher \u2013 dem Steuerzahler erlaubt, diese Vermutung zu widerlegen. Die Voraussetzungen waren streng, aber immer hin gab es die M\u00f6glichkeit. Jetzt gilt: Wenn kein Fahrtenbuch gef\u00fchrt wird, ist die 1 %-Regelung anzuwenden.<\/p>\n<p>      <strong>M\u00f6glichkeit der privaten Nutzung f\u00fchrt zur Steuerpflicht<\/strong><\/p>\n<p>Dem BFH ist es inzwischen also egal, ob der Gesch\u00e4ftswagen tats\u00e4chlich auch privat genutzt wird. Ihm kommt es allein darauf an, dass der Arbeitgeber die Privatnutzung erlaubt hat. Mit dieser Erlaubnis, so der BFH, flie\u00dft der geldwerte Vorteil zu \u2013 und muss verteuert werden. <\/p>\n<p>W\u00e4ren die betroffenen Arbeitnehmern in den entschiedenen F\u00e4llen der Versteuerung entgangen, wenn sie ein Fahrtenbuch gef\u00fchrt h\u00e4tten? Vermutlich schon, der BFH geht darauf allerdings nicht n\u00e4her ein: Da im Streitfall ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch nicht gef\u00fchrt worden war, kam eine andere Entscheidung als die Versteuerung nach der 1 %-Methode gar nicht erst in Betracht.<\/p>\n<p>      <strong>Voraussetzungen f\u00fcr ein Fahrtenbuch<\/strong><\/p>\n<p>Unseres Erachtens w\u00e4re ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch aber hier ein Ausweg gewesen, denn damit h\u00e4tte zweifelsfrei nachgewiesen werden k\u00f6nnen, dass der Firmenwagen nicht privat genutzt wurde. <\/p>\n<p>Diese Angaben sind im Fahrtenbuch erforderlich:<\/p>\n<p>            <strong>F\u00fcr dienstliche Fahrten:<\/strong> Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen beruflich veranlassten Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Gesch\u00e4ftspartner.<\/p>\n<p>            <strong>F\u00fcr private Fahrten<\/strong> gen\u00fcgt die Angabe der jeweils gefahrenen Kilometer.<\/p>\n<p>            <strong>F\u00fcr Fahrten Wohnung\u2013Arbeitsst\u00e4tte<\/strong> gen\u00fcgt jeweils ein kurzer Vermerk mit Angabe der jeweils gefahrenen Kilometer.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gilt:<\/p>\n<p>Das Fahrtenbuch muss fortlaufend und vollst\u00e4ndig gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die Fahrten m\u00fcssen Sie zeitnah eintragen. Nachtr\u00e4gliche Eintragungen f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum aus einem St\u00fcck sind also nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Das Fahrtenbuch muss in geschlossener Form gef\u00fchrt werden. Das bedeutet: Keine Zettelwirtschaft, kein Excel.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung\/firmenwagen-1-prozent-regelung-auch-ohne-privatnutzung\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unn\u00f6tig teuer, aber vom BFH best\u00e4tigt: Arbeitnehmer, die einen vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellten Firmenwagen nicht privat nutzen, m\u00fcssen trotzdem den geldwerten Vorteil versteuern.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3291"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3291"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3291\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3291"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3291"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3291"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}