{"id":3287,"date":"2013-07-10T00:40:06","date_gmt":"2013-07-09T22:40:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/10\/was-steht-eigentlich-in-ihren-steuerakten-beim-finanzamt\/"},"modified":"2013-07-10T00:40:06","modified_gmt":"2013-07-09T22:40:06","slug":"was-steht-eigentlich-in-ihren-steuerakten-beim-finanzamt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/10\/was-steht-eigentlich-in-ihren-steuerakten-beim-finanzamt\/","title":{"rendered":"Was steht eigentlich in Ihren Steuerakten beim Finanzamt?"},"content":{"rendered":"<p>Darf man die eigenen Steuerakten einsehen? Das kommt darauf an, aus welchem Grund die Akteneinsicht beantragt wird. Nicht immer darf der Antrag abgelehnt werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In einem vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschiedenen Fall hatte ein Steuerzahler Einsicht in die eigenen Einkommensteuerakten aus abgeschlossenen Veranlagungsverfahren beantragt. Er warf dem Finanzamt vor, ihn durch \u00fcberh\u00f6hte Steuerfestsetzungen in die Insolvenz getrieben zu haben.<\/p>\n<p>Das Finanzamt und das Finanzministerium Schleswig-Holstein lehnten den Antrag ab und beriefen sich zur Begr\u00fcndung auf eine Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, wonach Akteneinsicht in F\u00e4llen drohender Schadensersatzforderungen abzulehnen sei. Ein allgemeiner Informationsanspruch sei zudem ausgeschlossen, weil die Abgabenordnung bewusst keine Akteneinsicht vorsehe.<\/p>\n<p>Das OVG Schleswig-Holstein war anderer Auffassung: Der Kl\u00e4ger, entschieden sie, habe einen Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein. Die in diesem Gesetz geregelten Ablehnungsgr\u00fcnde l\u00e4gen nicht vor. Hinzu komme au\u00dferdem ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Kl\u00e4gers (OVG Schleswig, Urteil vom 6.12.2012, 4 LB 11\/12 ).<\/p>\n<p>Da die Finanzverwaltung darauf verzichtet hat, vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, ist die Entscheidung nun rechtskr\u00e4ftig geworden.<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Die Akteneinsicht beim Finanzamt<\/strong><\/p>\n<p>Die Akteneinsicht ist in \u00a7 187 AO geregelt. Dort hei\u00dft es: Die beteiligten Steuerberechtigten k\u00f6nnen von der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde Auskunft \u00fcber die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtstr\u00e4ger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.<\/p>\n<p>Die Vorschrift bedeutet: Ein Recht auf Akteneinsicht haben Sie weder im laufenden Besteuerungsverfahren noch im Einspruchsverfahren. Das gibt es erst sp\u00e4ter bei einer Klage vor dem Finanzgericht.<\/p>\n<p>Allerdings kann das Finanzamt im Einzelfall nach seinem Ermessen Akteneinsicht gew\u00e4hren. Das kann insbesondere nach einem Wechsel des Steuerberaters zweckm\u00e4\u00dfig sein (so auch AEAO zu \u00a7\u00a091 und \u00a7\u00a0364). Deshalb stehen die Chancen ganz gut, dass das Finanzamt Ihnen Akteneinsicht gew\u00e4hrt, wenn Sie nachvollziehbare Gr\u00fcnde f\u00fcr Ihren Wunsch darlegen k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>Allerdings d\u00fcrfen Sie nicht ins Blaue hinein fragen, welche Zusatzinformationen in den Steuerakten enthalten sind. Sie k\u00f6nnen aber ganz konkret nach Berechnungsunterlagen oder nach einem Gutachten fragen. Man wird Ihnen dann zwar keine Kopien \u00fcberlassen. Das Finanzamt ist aber verpflichtet, Ihnen zum Beispiel den Inhalt einer ganz bestimmten Kontrollmitteilung zu nennen.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/was-steht-eigentlich-in-ihren-steuerakten-beim-finanzamt\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf man die eigenen Steuerakten einsehen? Das kommt darauf an, aus welchem Grund die Akteneinsicht beantragt wird. 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