{"id":3277,"date":"2013-07-02T01:20:03","date_gmt":"2013-07-01T23:20:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/02\/bitcoins-keine-abgeltungsteuer-nach-einjahriger-haltefrist\/"},"modified":"2013-07-02T01:20:03","modified_gmt":"2013-07-01T23:20:03","slug":"bitcoins-keine-abgeltungsteuer-nach-einjahriger-haltefrist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/07\/02\/bitcoins-keine-abgeltungsteuer-nach-einjahriger-haltefrist\/","title":{"rendered":"Bitcoins: Keine Abgeltungsteuer nach einj\u00e4hriger Haltefrist"},"content":{"rendered":"<p>Wer Bitcoins nach einem Jahr verkauft, muss auf den Gewinn keine Abgeltungsteuer zahlen. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Sch\u00e4ffler an die Bundesregierung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bitcoins werden damit steuerlich g\u00fcnstiger behandelt als die Geldanlage beispielsweise in Aktien, Anleihen oder Zertifikaten: F\u00fcr diese Anlageformen muss die Abgeltungsteuer in H\u00f6he von 25 % zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer abgef\u00fchrt werden. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins dagegen sind nach dem Ablauf einer einj\u00e4hrigen Haltefrist steuerfrei.<\/p>\n<p>      <strong>Was sind Bitcoins?<\/strong><\/p>\n<p>Die virtuelle W\u00e4hrung Bitcoin gibt es seit\u00a02009. Sie wird dezentral durch ein Computernetz gesch\u00f6pft und verwaltet und ist f\u00fcr internationale elektronische \u00dcberweisungen geeignet. Der Besitz von Geldeinheiten kann durch den Besitz von kryptographischen Schl\u00fcsseln nachgewiesen werden: Jede Transaktion von Geldeinheiten zwischen Teilnehmern des Netzwerks wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer \u00f6ffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet (Quelle: Wikipedia).<\/p>\n<p>      <strong>Geht es da tats\u00e4chlich um viel Geld?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, f\u00fcr die Nutzer der W\u00e4hrung schon, wobei (oder besser: weil) der Wechselkurs in den letzten Jahren starken Schwankungen unterlag: Der Wechselkurs f\u00fcr eine Einheit in US-Dollar stand im Sommer\u00a02011 bei rund 30 $ , sank danach auf 2 bis 3 $ und stabilisierte sich bis Juni\u00a02012 um die 5-Dollar-Marke. Etwa ab September\u00a02012 setzte ein stetiger Anstieg ein (Quelle: Wikipedia). Am 27.6.2013 stand er bei 101,66 $. Wer also beim Stand von 2-3 $ gekauft hat und jetzt verkauft, macht einen deutlichen Gewinn. Dass dieser steuerfrei ist, macht die W\u00e4hrung f\u00fcr Investoren umso attraktiver \u2013 allerdings ist die Investition sehr riskant.<\/p>\n<p>      <strong>Was hat es mit der Haltefrist auf sich?<\/strong><\/p>\n<p>Warum ist der Verkauf von Bitcoins erst nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei? Einfach gesagt: Weil es sich f\u00fcr die Bundesregierung bei Bitcoins offensichtlich weniger um Geld handelt, als vielmehr um irgendeinen beliebigen Gegenstand. Der Verkauf dieses Gegenstands ist ein privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft (\u00a7 23 Abs. 1 Nr.\u00a02 EStG). Wenn dabei Gewinne erzielt werden, m\u00fcssen diese (ab einer bestimmten H\u00f6he) versteuert werden \u2013 es sei denn, die Ver\u00e4u\u00dferung erfolgt erst nach der Haltefrist.<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Wie werden private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte steuerlich behandelt?<\/strong><\/p>\n<p>Gewinne oder Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften gem\u00e4\u00df \u00a7 23 EStG geh\u00f6ren zu den sog. sonstigen Eink\u00fcnften (\u00a7 22 Nr.\u00a02 EStG). Sie liegen nur dann vor, wenn der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn bzw. -verlust keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen ist. <\/p>\n<p>Seit\u00a02009 haben die Eink\u00fcnfte aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften entscheidend an Bedeutung verloren, weil die Wertpapiergesch\u00e4fte aus dem Katalog des \u00a7 23 EStG herausgenommen und zu den Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a7 20 EStG verschoben wurden. \u00dcbrig geblieben sind die folgenden Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte, f\u00fcr die es weiterhin eine Spekulationsfrist gibt. Nach deren Ablauf bleibt ein Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn steuerfrei und ein Ver\u00e4u\u00dferungsverlust kann steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden:<\/p>\n<p>Ver\u00e4u\u00dferung fremdgenutzter Immobilien innerhalb von 10\u00a0Jahren;<\/p>\n<p>Ver\u00e4u\u00dferung von vor 2009 erworbenen Wertpapieren bzw. Beendigung von vor 2009 eingegangenen Rechten aus Termingesch\u00e4ften innerhalb eines Jahres;<\/p>\n<p>Ver\u00e4u\u00dferung sonstiger privater Wirtschaftsg\u00fcter innerhalb eines Jahres. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Wertgegenst\u00e4nde (z.B. Goldbarren), Devisen (z.B. US-Dollar-Best\u00e4nde), vermietete Transportmittel (z.B. Container) und in einer \u00dcbergangszeit auch Gegenst\u00e4nde des t\u00e4glichen Gebrauchs (z.B. Pkw). Die Spekulationsfrist steigt auf 10\u00a0Jahre, wenn Sie mit den genannten G\u00fctern Eink\u00fcnfte erzielt haben.<\/p>\n<p>Innerhalb der Spekulationsfristen erzielte Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften ab der Freigrenze von 600 \u20ac sind steuerpflichtig und werden im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung mit Ihrem pers\u00f6nlichen Steuersatz besteuert. Sie gehen also in Ihr zu versteuerndes Einkommen ein und unterliegen damit nicht der Abgeltungsteuer. Ver\u00e4u\u00dferungsverluste d\u00fcrfen nur mit Gewinnen gem\u00e4\u00df \u00a7 23 EStG verrechnet werden.<\/p>\n<p>Steuerpflichtige private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte sind in der Steuererkl\u00e4rung auf der R\u00fcckseite der Anlage SO aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>      <strong>Mehr zum Thema Bitcoin:<\/strong><\/p>\n<p>            ausf\u00fchrlicher Artikel bei Wikipedia<\/p>\n<p>               Bitcoin-Gesch\u00e4fte sind nach einem Jahr steuerfrei<\/p>\n<p>            , Welt online vom 27.6.2013<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Die Abgeltungsteuer<\/strong><\/p>\n<p>Seit\u00a02009 sind alle Kapitalertr\u00e4ge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz (<\/p>\n<p>         Abgeltungsteuer<\/p>\n<p>      ) von 25 % zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer steuerpflichtig. <\/p>\n<p>Bemessungsgrundlage sind die Bruttoertr\u00e4ge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in H\u00f6he von 801 \u20ac, f\u00fcr Verheiratete in H\u00f6he von 1.602 \u20ac reduziert werden. Ein Werbungskostenabzug ist nicht m\u00f6glich. <\/p>\n<p>      <strong>Wenn der pers\u00f6nliche Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer ist<\/strong><\/p>\n<p>Liegt der pers\u00f6nliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann der Steuerpflichtige einen Teil der vom Kreditinstitut an das Finanzamt gezahlten Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) beim Finanzamt zur\u00fcckerhalten, wenn er zusammen mit seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung die Anlage KAP abgibt.<\/p>\n<p>      <strong>Wof\u00fcr f\u00e4llt Abgeltungsteuer an?<\/strong><\/p>\n<p>Unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fallen alle Eink\u00fcnfte aus dem Kapitalverm\u00f6gen, insbesondere Zinsertr\u00e4ge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalertr\u00e4ge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Ertr\u00e4ge aus Investmentfonds oder Termingesch\u00e4ften und auch Zertifikatsertr\u00e4ge. Weiterhin erfasst die Abgeltungsteuer Gewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften insbesondere mit festverzinslichen Wertpapieren, Investmentanteilen und Aktien, nicht jedoch mit Immobilien.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/anlegen-vererben-spenden\/themen\/bitcoins-keine-abgeltungsteuer-nach-einjaehriger-haltefrist\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Bitcoins nach einem Jahr verkauft, muss auf den Gewinn keine Abgeltungsteuer zahlen. 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