{"id":3240,"date":"2013-06-04T01:20:02","date_gmt":"2013-06-03T23:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/06\/04\/gebrauchtwagen-kann-nicht-im-personlichen-reisegepack-eingefuhrt-werden\/"},"modified":"2013-06-04T01:20:02","modified_gmt":"2013-06-03T23:20:02","slug":"gebrauchtwagen-kann-nicht-im-personlichen-reisegepack-eingefuhrt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/06\/04\/gebrauchtwagen-kann-nicht-im-personlichen-reisegepack-eingefuhrt-werden\/","title":{"rendered":"Gebrauchtwagen kann nicht im pers\u00f6nlichen Reisegep\u00e4ck eingef\u00fchrt werden"},"content":{"rendered":"<p>Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens ist nicht als pers\u00f6nliches Gep\u00e4ck im Rahmen der Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit. Dies geht aus einem Urteil des FG\u00a0Baden-W\u00fcrttemberg hervor.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Gebrauchter Pkw ist kein Reisemitbringsel<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte in der Schweiz einen gebrauchten Pkw f\u00fcr 303 Schweizer Franken (etwa 252 \u20ac) erworben und ihn danach im Inland bei den Zollbeh\u00f6rden zum freien Verkehr angemeldet. Dabei vertrat er die Auffassung, dass er das Fahrzeug im Rahmen des Reiseverkehrs in seinem pers\u00f6nlichen Gep\u00e4ck eingef\u00fchrt habe und dass f\u00fcr derartige Reisemitbringsel bis zum Wert von 300 \u20ac keine Einfuhrabgaben erhoben werden d\u00fcrften. Bei der Einreise nach Deutschland habe er den Pkw als Reiseausr\u00fcstung mit sich gef\u00fchrt. Das Fahrzeug sei auch zu seinem pers\u00f6nlichen Gebrauch bestimmt gewesen, weil er damit aus der Schweiz nach Deutschland habe gelangen k\u00f6nnen. Das Zollamt hatte den Kl\u00e4ger gleichwohl zu Einfuhrabgaben in H\u00f6he von 77,94 \u20ac herangezogen.<\/p>\n<p>      <strong>Was ist ein Gep\u00e4ckst\u00fcck?<\/strong><\/p>\n<p>Das FG\u00a0Baden-W\u00fcrttemberg hat dem Zollamt Recht gegeben und die Klage abgewiesen: Ein Kraftfahrzeug sei ein Transportmittel und als solches bereits aufgrund seiner Gr\u00f6\u00dfe nicht als Gep\u00e4ckst\u00fcck im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen, erkl\u00e4rten die Richter und beriefen sich auf die Definition des DUDEN:<\/p>\n<p>Danach ist unter einem Gep\u00e4ckst\u00fcck ein einzelner Gegenstand, (Koffer, Tasche, Paket o.\u00c4.), zu verstehen, der als Gep\u00e4ck mitgef\u00fchrt, weiterbef\u00f6rdert wird. Ein Gegenstand ist im Duden definiert als [kleinerer, fester] K\u00f6rper; nicht n\u00e4her beschriebene Sache, Ding. Anderen Definitionen zufolge sind Gep\u00e4ckst\u00fccke zum Transport pers\u00f6nlicher Gegenst\u00e4nde vorgesehene Beh\u00e4ltnisse. Ein Kfz f\u00e4llt weder unter die beispielhaft genannten Beh\u00e4ltnisse, noch ist es den genannten Beh\u00e4ltnissen \u00e4hnlich. Auch f\u00e4llt es bereits aufgrund seiner Gr\u00f6\u00dfe aus der Definition eines Gep\u00e4ckst\u00fcckes heraus. Das Kfz ist vielmehr als Transportmittel von den mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nden abzugrenzen. Denn wenn es auch einzelne Gep\u00e4ckst\u00fccke aufnehmen kann, ist es gleichwohl selbst nicht als Gep\u00e4ckst\u00fcck zu qualifizieren. <\/p>\n<p>Auch eine europarechtliche Auslegung des Begriffs pers\u00f6nliches Gep\u00e4ck von Reisenden f\u00fchrt zu keinem anderen Ergebnis. Sowohl die englische Fassung (personal luggage of travellers) als auch die franz\u00f6sische (les bagages personnels des voyageurs) haben die gleiche Bedeutung wie die deutschen Begriffe. <\/p>\n<p>Der Erwerb eines Gebrauchtwagens gebe auch keinen Anlass, zur Erleichterung der Zollabfertigung auf die Erhebung von Einfuhrabgaben zu verzichten (FG Baden-W\u00fcrttemberg vom 18.3.2013, 11 K 2960\/12 ).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/gebrauchtwagen-kann-nicht-im-persoenlichen-reisegepaeck-eingefuehrt-werden\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens ist nicht als pers\u00f6nliches Gep\u00e4ck im Rahmen der Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit. 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