{"id":3239,"date":"2013-06-03T08:00:00","date_gmt":"2013-06-03T06:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/06\/03\/hochwasser-kosten-fur-schadensbeseitigung-steuerlich-geltend-machen\/"},"modified":"2013-06-03T08:00:00","modified_gmt":"2013-06-03T06:00:00","slug":"hochwasser-kosten-fur-schadensbeseitigung-steuerlich-geltend-machen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/06\/03\/hochwasser-kosten-fur-schadensbeseitigung-steuerlich-geltend-machen\/","title":{"rendered":"Hochwasser: Kosten f\u00fcr Schadensbeseitigung steuerlich geltend machen!"},"content":{"rendered":"<p>Nach dem Dauerregen der letzten Tage folgt nun unweigerlich das Hochwasser. Als Betroffener sollten Sie nicht vergessen, die Kosten f\u00fcr die Schadensbeseitigung als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung in der Steuererkl\u00e4rung geltend zu machen! <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Normalerweise l\u00e4uft das Leben in seinen geregelten Bahnen. Aber manchmal sorgen au\u00dfergew\u00f6hnliche Situationen wie Naturkatastrophen oder Ungl\u00fccksf\u00e4lle f\u00fcr Sch\u00e4den an der selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus bzw. der selbst genutzten Eigentumswohnung oder f\u00fcr den Verlust bzw. die Besch\u00e4digung von M\u00f6beln, Hausrat und Kleidung.<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnen Sie die Kosten der Schadensbeseitigung bzw. die Wiederbeschaffungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Von der Summe Ihrer au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen allgemeiner Art zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. Berechnen Sie hier mit unserem kostenlosen Rechner, wie hoch die au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung in Ihrem Fall ist.<\/p>\n<p>      <strong>Faustregeln: Das m\u00fcssen Sie wissen <\/strong><\/p>\n<p>Durch den Schadenseintritt selbst haben Sie noch keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen. Erst die Ausgaben f\u00fcr die Schadensbeseitigung\/Ersatzbeschaffung z\u00e4hlen zu den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen. <\/p>\n<p>F\u00fcr die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur der zerst\u00f6rten bzw. besch\u00e4digten Gegenst\u00e4nde haben Sie bis zu drei Jahre Zeit. Bei Bauma\u00dfnahmen m\u00fcssen Sie innerhalb der drei Jahre damit begonnen haben. Warten Sie l\u00e4nger, fehlt dem Finanzamt der zeitliche Zusammenhang mit dem Schadensereignis und dann erkennt der Finanzbeamte die Kosten nicht an. <\/p>\n<p>M\u00fcssen Sie f\u00fcr die Schadensbeseitigung ein Darlehen aufnehmen, sind nicht erst die Tilgungen abziehbar, sondern schon die dadurch finanzierten Ausgaben. Auch die Darlehenszinsen sind abziehbar, wenn sie sich eindeutig den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen zuordnen lassen. Voraussetzung: Sie waren gezwungen, das Darlehen f\u00fcr die au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung aufzunehmen. <\/p>\n<p>Erstattungen von Dritten (die Versicherung, der Sch\u00e4diger, der Arbeitgeber oder der Staat) m\u00fcssen Sie von Ihren Aufwendungen abziehen. Das gilt sogar, wenn Sie die Erstattung in einem sp\u00e4teren Jahr bekommen, aber mit der Zahlung bereits jetzt rechnen k\u00f6nnen. Haben Sie das Geld zum Zeitpunkt Ihrer Steuererkl\u00e4rung schon erhalten, ist das problemlos. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Betrag vorsichtig sch\u00e4tzen (nicht zu hoch) und darauf achten, dass das Finanzamt die Steuer vorl\u00e4ufig festsetzt (\u00a7\u00a0165 AO). Dann kann der Bescheid sp\u00e4ter korrigiert werden, sollte die Erstattung h\u00f6her oder niedriger ausfallen. <\/p>\n<p>Bei Naturkatastrophen mit Breitenwirkung (z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel oder Erdbeben) setzen die Landesfinanzminister den so genannten Katastrophenerlass in Kraft, durch den unbillige H\u00e4rten (\u00a7\u00a0168 AO) vermieden werden sollen. Eine dieser steuerlichen Hilfen ist, dass Versicherungsm\u00f6glichkeiten nicht gepr\u00fcft werden. Von der Inkraftsetzung des Erlasses erfahren Sie ggf. auch durch die Medien.<\/p>\n<p>         <strong><\/p>\n<p>            Lesen Sie hier weitere detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und abziehbaren Kosten<\/p>\n<p>         <\/strong><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/hochwasser-kosten-fuer-schadensbeseitigung-steuerlich-geltend-machen\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Dauerregen der letzten Tage folgt nun unweigerlich das Hochwasser. 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