{"id":3234,"date":"2013-05-28T08:00:00","date_gmt":"2013-05-28T06:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/28\/wann-mussen-rentner-eine-steuererklarung-abgeben\/"},"modified":"2013-05-28T08:00:00","modified_gmt":"2013-05-28T06:00:00","slug":"wann-mussen-rentner-eine-steuererklarung-abgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/28\/wann-mussen-rentner-eine-steuererklarung-abgeben\/","title":{"rendered":"Wann m\u00fcssen Rentner eine Steuererkl\u00e4rung abgeben?"},"content":{"rendered":"<p>Als Rentner m\u00fcssen Sie nach den gleichen Regeln eine Steuererkl\u00e4rung abgeben wie alle anderen Steuerzahler auch: Unterschieden wird danach, ob Sie Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit beziehen oder nicht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      <strong>Wenn Sie keine Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit haben <\/strong><\/p>\n<p>Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regeln \u00a7 25 Abs. 3 EStG i.V.m. \u00a7 56 EStDV, ob Sie eine Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch folgende Eink\u00fcnfte haben:<\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung;<\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger oder gewerblicher T\u00e4tigkeit;<\/p>\n<p>nicht der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleink\u00fcnfte;<\/p>\n<p>pauschal versteuerter oder steuerfreier Arbeitslohn.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Abgabepflicht ist der Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte.<\/p>\n<p>Abgabepflicht f\u00fcr Rentner ohne Arbeitslohn und Versorgungsbez\u00fcge:<\/p>\n<p>            <strong>Alleinstehende m\u00fcssen eine Steuererkl\u00e4rung abgeben<\/strong> <\/p>\n<p>            f\u00fcr 2012, wenn ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte im Jahr mehr als 8.004 \u20ac betr\u00e4gt;f\u00fcr 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte im Jahr mehr als 8.130 \u20ac betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>            <strong>Verheiratete m\u00fcssen eine Steuererkl\u00e4rung abgeben<\/strong> <\/p>\n<p>            f\u00fcr 2012, wenn ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte im Jahr mehr als 16.008 \u20ac betr\u00e4gt;f\u00fcr 2013, wenn ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte im Jahr mehr als 16.260 \u20ac betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Da Renten nicht in voller H\u00f6he steuerpflichtig sind, bleiben viele Rentner ohne weitere Eink\u00fcnfte mit ihren steuerpflichtigen Eink\u00fcnften unter dieser Grenze, wo keine Steuer anf\u00e4llt und deshalb keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung besteht. Das aber \u00e4ndert sich k\u00fcnftig: Denn f\u00fcr jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Deshalb werden k\u00fcnftig immer mehr Neurentner eine Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>      <strong>Nicht immer f\u00e4llt tats\u00e4chlich Einkommensteuer an!<\/strong><\/p>\n<p>Aber selbst wenn Ihr Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte die Grenze des \u00a7 56 EStDV \u00fcbersteigt, ist damit noch nicht gesagt, ob auch tats\u00e4chlich Einkommensteuer zu zahlen ist. Denn die meisten Rentner k\u00f6nnen Sonderausgaben abziehen (z.B. Spenden, Versicherungsbeitr\u00e4ge usw.) und h\u00e4ufig liegen auch noch au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen vor (z.B. Krankheitskosten oder Behinderten-Pauschbetr\u00e4ge), die das steuerpflichtige Einkommen weiter mindern. Deshalb m\u00fcssen viele Rentner \u00fcberhaupt keine Steuer mehr zahlen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.<\/p>\n<p>      <strong>Mit Eink\u00fcnften auf Lohnsteuerkarte <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Rentner, die neben ihrer Rente auch noch Eink\u00fcnfte aus nicht selbstst\u00e4ndiger Arbeit beziehen, bestimmt sich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung wie bei Arbeitnehmern nach \u00a7\u00a046 EStG. Betroffen sind Rentner, die zu diesem Personenkreis geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>sie beziehen eine Rente, daneben auch noch Versorgungsbez\u00fcge;<\/p>\n<p>ein Ehepartner bezieht Versorgungsbez\u00fcge, der andere eine Rente;<\/p>\n<p>ein Ehepartner ist bereits Rentner, der andere arbeitet noch;<\/p>\n<p>sie sind Rentner, beziehen aber zus\u00e4tzlich Arbeitslohn.<\/p>\n<p>Nebeneink\u00fcnfte, die nicht h\u00f6her sind als 410 \u20ac, bleiben steuerfrei \u2013 egal wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Nebeneink\u00fcnfte zwischen 410 \u20ac und 820 \u20ac werden erm\u00e4\u00dfigt besteuert.<\/p>\n<p>      <strong>Nebeneink\u00fcnfte und Altersentlastungsbetrag<\/strong><\/p>\n<p>Bei der 410-Euro-Grenze gelten f\u00fcr Rentner die gleichen Vorschriften wie f\u00fcr Arbeitnehmer. Eine Besonderheit gibt es jedoch im Zusammenhang mit dem Altersentlastungsbetrag.<\/p>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung, ob Sie mit Ihren Nebeneink\u00fcnften unter der 410-Euro-Grenze liegen, wird der auf die Nebeneink\u00fcnfte entfallende Teil des Altersentlastungsbetrags abgezogen. Denn Nebeneink\u00fcnfte, die nach Abzug des Altersentlastungsbetrags unter 410 \u20ac liegen, sollen von vornherein nicht besteuert werden und auch zu keiner Veranlagungspflicht f\u00fchren. Der nach dieser Saldierung verbleibende Betrag ist gleichzeitig der Betrag, der als H\u00e4rteausgleich vom Einkommen abgezogen wird, also steuerfrei bleibt. Am Altersentlastungsbetrag selbst \u00e4ndert sich dadurch nichts.<\/p>\n<p>Hiervon nicht betroffen sind Sie, wenn Ihnen der Altersentlastungsbetrag gar nicht zusteht, da Sie zu Beginn des Jahres noch nicht das 64. Lebensjahr vollendet haben, oder wenn ihre Nebeneink\u00fcnfte ausschlie\u00dflich aus Renten bestehen. Denn f\u00fcr Renten gibt es keinen Altersentlastungsbetrag.<\/p>\n<p>Bestehen Ihre Nebeneink\u00fcnfte nicht (nur) aus Renten, so k\u00f6nnen sie auch durch den Altersentlastungsbetrag beg\u00fcnstigt sein. Das gilt f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen, Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit. Suchen Sie aus den folgenden drei Varianten die auf Sie zutreffende heraus, und die Berechnung der 410-Euro-Grenze ist ganz einfach:<\/p>\n<p>Sie beziehen keinen Arbeitslohn aus einer aktiven Besch\u00e4ftigung: In diesem Fall entspricht der auf die Nebeneink\u00fcnfte entfallende Altersentlastungsbetrag dem vollen Altersentlastungsbetrag, da dieser ausschlie\u00dflich f\u00fcr die beg\u00fcnstigten Nebeneink\u00fcnfte gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>Ihr Arbeitslohn aus einer aktiven Besch\u00e4ftigung liegt \u00fcber 4.747 \u20ac: In diesem Fall wird der Altersentlastungsbetrag bereits durch den Arbeitslohn ausgesch\u00f6pft. Auf die Nebeneink\u00fcnfte entf\u00e4llt somit \u00fcberhaupt kein Altersentlastungsbetrag, da man immer davon ausgeht, dass dieser zun\u00e4chst vom Arbeitslohn berechnet wird. Sie k\u00f6nnen daher bei Ermittlung der 410-Euro-Grenze den Altersentlastungsbetrag v\u00f6llig weglassen.<\/p>\n<p>Ihr Arbeitslohn aus einer aktiven Besch\u00e4ftigung liegt unter 4.748 \u20ac: In diesem Fall muss ermittelt werden, welcher Teil des Altersentlastungsbetrags auf den Lohn und welcher auf die Nebeneink\u00fcnfte entf\u00e4llt. Der auf die Nebeneink\u00fcnfte entfallende Teil des Altersentlastungsbetrags ist die Differenz zwischen 40 % des Arbeitslohns und dem gesamten Altersentlastungsbetrag.<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: \u00c4nderungen ab\u00a02005 durch das Alterseink\u00fcnftegesetz<\/strong><\/p>\n<p>Seit\u00a02005 hat sich die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend ge\u00e4ndert. Betroffen sind alle Rentenzahlungen \u2013 auch Renten, die bereits vor dem 1.1.2005 begonnen haben (sog. Bestandsrenten).<\/p>\n<p>Schrittweiser \u00dcbergang zur nachgelagerten Besteuerung:<\/p>\n<p>Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit\u00a02005 steuerlich gleich behandelt. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um eine lebenslange Leibrente (z.B. die Altersrente) oder um eine abgek\u00fcrzte Leibrente (z.B. die Erwerbsminderungsrente) handelt.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend ist nicht mehr der Ertragsanteil, sondern der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Der andere steuerfreie Teil der Jahresrente wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser H\u00f6he f\u00fcr die gesamte Laufzeit der Rente.<\/p>\n<p>F\u00fcr in 2005 bereits bestehende Renten (Bestandsrenten) betr\u00e4gt der Besteuerungsanteil 50 %. Erh\u00f6hungsbetr\u00e4ge aus regelm\u00e4\u00dfigen Rentenanpassungen nach 2005 sind aber in voller H\u00f6he steuerpflichtig.<\/p>\n<p>F\u00fcr Renten, die ab\u00a02006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil \u2013 je nach Jahr des Rentenbeginns (Rentnerjahrgang) \u2013 bis zum Jahr\u00a02020 schrittweise um zwei Prozentpunkte j\u00e4hrlich auf 80 % und danach um einen Prozentpunkt j\u00e4hrlich auf 100 % ab dem Jahr\u00a02040. Erh\u00f6hungsbetr\u00e4ge aus regelm\u00e4\u00dfigen Rentenanpassungen in den Folgejahren sind aber in voller H\u00f6he steuerpflichtig.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/altersvorsorge-rente\/rentner-pensionaere\/wann-muessen-rentner-eine-steuererklaerung-abgeben\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Rentner m\u00fcssen Sie nach den gleichen Regeln eine Steuererkl\u00e4rung abgeben wie alle anderen Steuerzahler auch: Unterschieden wird danach, ob Sie Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit beziehen oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3234"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3234"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3234\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3234"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3234"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3234"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}