{"id":3230,"date":"2013-05-23T02:20:02","date_gmt":"2013-05-23T00:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/23\/klagefrist-einschaltung-privater-zustelldienste-kann-zu-gunstigerer-berechnung-fuhren\/"},"modified":"2013-05-23T02:20:02","modified_gmt":"2013-05-23T00:20:02","slug":"klagefrist-einschaltung-privater-zustelldienste-kann-zu-gunstigerer-berechnung-fuhren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/23\/klagefrist-einschaltung-privater-zustelldienste-kann-zu-gunstigerer-berechnung-fuhren\/","title":{"rendered":"Klagefrist: Einschaltung privater Zustelldienste kann zu g\u00fcnstigerer Berechnung f\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p>Wenn sich das Finanzamt eines privaten Zustelldienstes bedient, um den Steuerbescheid zu verschicken, dann kann das zu einem Wegfall der Drei-Tages-Fiktion f\u00fchren. Das ist gut f\u00fcr Sie als Steuerzahler.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Seit das Briefmonopol weggefallen ist, muss der Steuerbescheid nicht mehr mit der Deutschen Post AG verschickt werden. Viele Finanz\u00e4mter machen von der M\u00f6glichkeit Gebrauch, einen anderen Briefzustelldienst zu beauftragen. Oft sind diese jedoch nur lokal oder regional t\u00e4tig \u2013 f\u00fcr die Weiterbef\u00f6rderung an Empf\u00e4nger au\u00dferhalb ihres eigentlichen Zustellbezirks geben sie dann ihrerseits die ihnen anvertrauten Sendungen wieder weiter an die Deutsche Post AG.<\/p>\n<p>      <strong>Der regionale Zustelldienst braucht manchmal etwas l\u00e4nger&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>In solchen sogenannten Weiterleitungsf\u00e4llen sind, so das FG\u00a0Baden-W\u00fcrttemberg, Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht, wonach der Steuerbescheid dem Empf\u00e4nger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt (sog. Drei-Tages-Fiktion, \u00a7 122 Abs. 2 Nr.\u00a01 AO). <\/p>\n<p>      <strong>Frist: Beginn ist abh\u00e4ngig vom Zugang des Schreibens<\/strong><\/p>\n<p>Diese Drei-Tages-Fiktion ist wichtig f\u00fcr die Berechnung der einmonatigen Klagefrist: Der Brief gilt als am dritten Tag zugegangen, damit beginnt die Frist zu laufen.<\/p>\n<p>Das FG\u00a0Baden-W\u00fcrttemberg entschied jetzt zu F\u00e4llen, in denen ein privater Briefzustelldienst involviert ist: Die einmonatige Klagefrist beginnt in diesen F\u00e4llen erst mit dem vom Empf\u00e4nger behaupteten sp\u00e4teren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbeh\u00f6rde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen (FG Baden-W\u00fcrttemberg vom 27.2.2013, 2 K 3274\/11 ).<\/p>\n<p>      <strong>Darum ging es vor Gericht<\/strong><\/p>\n<p>Im Streitfall hatte die Kl\u00e4gerin vorgetragen, dass ihr der Bescheid erst am 16.8.2011 und damit erst am vierten Tag nach Aufgabe der Sendung an den privaten Briefzustelldienst zugegangen sei. Zugleich hatte sie geltend gemacht, dass durch die Weiterleitung der Sendung an die Deutsche Post AG die \u00fcblichen Zustellzeiten nicht eingehalten worden seien. <\/p>\n<p>Das Finanzgericht hat der Kl\u00e4gerin Recht gegeben und die Zul\u00e4ssigkeit der erst am 16.9.2011 eingegangenen Klage bejaht. Da der private Zustelldienst die Weiterleitung erst am Folgetag nach Aufgabe der Sendung vorgenommen habe, sei bereits ein Drittel des Drei-Tages-Zeitraums verstrichen, ohne dass die Sendung \u00fcberhaupt bef\u00f6rdert worden w\u00e4re. Die Drei-Tages-Fiktion sei dadurch so schwer ersch\u00fcttert, dass sie zur Berechnung der Klagefrist nicht mehr angewendet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/steuererklaerung-finanzamt\/themen\/klagefrist-einschaltung-privater-zustelldienste-kann-zu-guenstigerer-berechnung-fuehren\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn sich das Finanzamt eines privaten Zustelldienstes bedient, um den Steuerbescheid zu verschicken, dann kann das zu einem Wegfall der Drei-Tages-Fiktion f\u00fchren. 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