{"id":3227,"date":"2013-05-19T00:00:04","date_gmt":"2013-05-18T22:00:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/19\/auswartstatigkeit-weniger-als-vier-wochen-unterbrochen-kein-erneuter-verpflegungsmehraufwand\/"},"modified":"2013-05-19T00:00:04","modified_gmt":"2013-05-18T22:00:04","slug":"auswartstatigkeit-weniger-als-vier-wochen-unterbrochen-kein-erneuter-verpflegungsmehraufwand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/19\/auswartstatigkeit-weniger-als-vier-wochen-unterbrochen-kein-erneuter-verpflegungsmehraufwand\/","title":{"rendered":"Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit weniger als vier Wochen unterbrochen: Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand"},"content":{"rendered":"<p>Ein selbstst\u00e4ndiger Unternehmensberater, der \u00fcber Monate hinweg w\u00f6chentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden ausw\u00e4rts t\u00e4tig ist, kann Mehraufwendungen f\u00fcr seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit geltend machen. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Eine Unterbrechung der T\u00e4tigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist f\u00fchrt, liegt grunds\u00e4tzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert, entschied der BFH (BFH-Urteil vom 28.2.2013, III R 94\/10 ).<\/p>\n<p>Der Fall betraf das Jahr\u00a01999. Damals konnten Mehraufwendungen f\u00fcr die Verpflegung bei einer l\u00e4ngerfristigen vor\u00fcbergehenden T\u00e4tigkeit an derselben ausw\u00e4rtigen T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte nur f\u00fcr die ersten drei Monate als Betriebsausgaben abgezogen werden.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger meinte, die Vorschrift sei auf seinen Fall nicht anzuwenden, da sie eine ununterbrochene und fortlaufende Vollzeitt\u00e4tigkeit voraussetze. Dies sei bei ihm jedoch nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei er im Rahmen einzelner aufeinander folgender Auftr\u00e4ge t\u00e4tig geworden, die zudem jeweils unterbrochen gewesen seien durch Heimarbeitstage und kurzfristige Dienstreisen f\u00fcr andere Kunden. <\/p>\n<p>Dem ist der BFH nicht gefolgt. Eine ununterbrochene Vollzeitt\u00e4tigkeit sei keine Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung der Vorschrift des \u00a7 4 Abs. 5 Nr.\u00a05 Satz\u00a05 EStG. Der Kl\u00e4ger habe vielmehr dem Zweck der Vorschrift entsprechend seine ausw\u00e4rtige Verpflegungssituation derjenigen an seinem Wohnort anpassen k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>      <strong>Kurzfristige Unterbrechung reicht nicht aus<\/strong><\/p>\n<p>Auch eine rechtlich relevante Unterbrechung der Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, die einen neuen Abzugszeitraum er\u00f6ffnen w\u00fcrde, liege nicht vor. Weder die kurzfristigen Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten f\u00fcr andere Kunden noch die Arbeit im heimischen B\u00fcro seien daf\u00fcr ausreichend. Eine solche Unterbrechung m\u00fcsste laut BFH im Regelfall vielmehr mindestens vier Wochen andauern. Dies entspreche auch der ab dem Jahr\u00a02014 anwendbaren Neufassung des Gesetzes (\u00a7 9 Abs. 4a Satz 7 EStG).<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/beruf-job\/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung\/auswaertstaetigkeit-weniger-als-vier-wochen-unterbrochen-kein-erneuter-verpflegungsmehraufwand\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein selbstst\u00e4ndiger Unternehmensberater, der \u00fcber Monate hinweg w\u00f6chentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden ausw\u00e4rts t\u00e4tig ist, kann Mehraufwendungen f\u00fcr seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit geltend machen.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"1","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[5,1350],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3227"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3227"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3227\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3227"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3227"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3227"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}