{"id":3215,"date":"2013-05-05T02:20:02","date_gmt":"2013-05-05T00:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/05\/bci-geschadigte-scheingewinne-mussen-vorerst-nicht-versteuert-werden\/"},"modified":"2013-05-05T02:20:02","modified_gmt":"2013-05-05T00:20:02","slug":"bci-geschadigte-scheingewinne-mussen-vorerst-nicht-versteuert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/05\/bci-geschadigte-scheingewinne-mussen-vorerst-nicht-versteuert-werden\/","title":{"rendered":"BCI-Gesch\u00e4digte: Scheingewinne m\u00fcssen vorerst nicht versteuert werden"},"content":{"rendered":"<p>Ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalverm\u00f6gen f\u00fchren, ist in der Rechtsprechung umstritten. Daher d\u00fcrfen entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, entschied das FG\u00a0K\u00f6ln.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>      Scheingewinne aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) m\u00fcssten daher vorl\u00e4ufig nicht versteuert werden, erkl\u00e4rten die Richter.<\/p>\n<p>      <strong>Schneeballsystem: Steuerpflichtige Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen?<\/strong><\/p>\n<p>In dem vom FG\u00a0K\u00f6ln entschiedenen Fall ging es um ein Ehepaar, das sich mit 50.000 \u20ac an der BCI beteiligt hatte. Es wehrte sich gegen die Verssteuerung von angeblich gutgeschriebenen Ertr\u00e4gen, die das Ehepaar nie erhalten haben will. Auch die Einlage sei ihnen im Wesentlichen nicht zur\u00fcckgezahlt worden, erkl\u00e4rten die Eheleute.<\/p>\n<p>Da vermutet wird, dass es sich bei der BCI um ein Schneeballsystem handelt, st\u00fctzte sich das Finanzamt bei seiner Forderung nach einer Versteuerung der Ertr\u00e4ge auf die Rechtsprechung des BFH. Dieser hat entschieden, dass auch bei einem Schneeballsystem Gutschriften \u00fcber wiederangelegte Renditen bis zu dem Zeitpunkt zu Einnahmen aus Kapitalverm\u00f6gen f\u00fchren, an dem das Schneeballsystem zusammenbricht. <\/p>\n<p>Diese Meinung ist allerdings bei den Finanzgerichten umstritten: <\/p>\n<p>Das FG\u00a0Saarland hat entschieden, dass ein Anlagebetr\u00fcger kein leistungswilliger und leistungsf\u00e4higer Schuldner sei und daher eine Besteuerung der Scheingewinne abgelehnt (Az.\u00a01 K 2327\/03). <\/p>\n<p>Der 13. Senat des FG\u00a0K\u00f6ln hat sich in einem BCI-Fall der Auffassung des BFH angeschlossen und vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz abgelehnt (Az.\u00a013 V\u00a03763\/12). <\/p>\n<p>Das Finanzgericht D\u00fcsseldorf hat in einem Parallelfall unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts Saarland die angefochtenen Bescheide von der Vollziehung ausgesetzt (Az.\u00a07 V\u00a0235\/13 A(E)).<\/p>\n<p>Der 10. Senat des FG\u00a0K\u00f6ln hat jetzt wegen dieser unklaren Rechtslage vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz gew\u00e4hrt und die Steuerbescheide von der Vollziehung ausgesetzt. Er hat aber zur Kl\u00e4rung der Rechtslage und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Beschwerde zum BFH zugelassen (FG K\u00f6ln vom 10.4.2013, 10 V 216\/13 ).<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Die Business Capital Investors Corporation (BCI)<\/strong><\/p>\n<p>Die BCI ist eine amerikanische Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung des eigenen Verm\u00f6gens ist. Ihre Anteile wurden \u00fcber ein Beratersystem vor allem in Deutschland vertrieben. Tausende von Anlegern sollen insgesamt 100 Millionen Euro investiert haben. Angelockt wurden sie dabei mit Renditen von 15,5 %. Diese Ertr\u00e4ge sollten erzielt werden, indem das eingesammelte Geld Banken zur Verf\u00fcgung gestellt wird. <\/p>\n<p>Die ermittelnden Beh\u00f6rden konnten jedoch keine renditetr\u00e4chtige Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der BCI feststellen und gehen davon aus, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt und die vermeintlichen Ertr\u00e4ge aus neuangeworbenen Einlagen gezahlt wurden.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/anlegen-vererben-spenden\/kapitalvermoegen-anlagen\/bci-geschaedigte-scheingewinne-muessen-vorerst-nicht-versteuert-werden\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalverm\u00f6gen f\u00fchren, ist in der Rechtsprechung umstritten. 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