{"id":3214,"date":"2013-05-04T00:40:03","date_gmt":"2013-05-03T22:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/04\/selbstandige-voller-kostenabzug-bei-fahrten-zu-verschiedenen-tatigkeitsorten\/"},"modified":"2013-05-04T00:40:03","modified_gmt":"2013-05-03T22:40:03","slug":"selbstandige-voller-kostenabzug-bei-fahrten-zu-verschiedenen-tatigkeitsorten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/04\/selbstandige-voller-kostenabzug-bei-fahrten-zu-verschiedenen-tatigkeitsorten\/","title":{"rendered":"Selbst\u00e4ndige: Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen T\u00e4tigkeitsorten"},"content":{"rendered":"<p>Das FG\u00a0M\u00fcnster stellt selbst\u00e4ndige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst\u00e4tte Arbeitnehmern gleich. Das bringt Selbstst\u00e4ndigen mit mehreren Einsatzorten finanzielle Vorteile.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der entschiedene Fall betraf eine selbstst\u00e4ndige Musikp\u00e4dagogin, die im Auftrag einer st\u00e4dtischen Musikschule nebenberuflich Musikkurse bzw. Musik-AGs an verschiedenen Schulen und Kinderg\u00e4rten gab. F\u00fcr die Fahrten zu den insgesamt sechs verschiedenen Einrichtungen, die sie etwa einmal w\u00f6chentlich aufsuchte, nutzte sie ihren Privatwagen. Hierf\u00fcr machte sie 0,30 \u20ac f\u00fcr jeden der 3.790 gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben geltend. <\/p>\n<p>Das Finanzamt erkannte jedoch lediglich die H\u00e4lfte dieser Kosten an, da es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst\u00e4tten handele und daher die Kosten nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale zu ber\u00fccksichtigen seien. <\/p>\n<p>      <strong>Nur eine Betriebsst\u00e4tte vorhanden<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzrichter dagegen gew\u00e4hrten der Musikp\u00e4dagogin den vollen Betriebsausgabenabzug f\u00fcr die Fahrten. Die sechs Einrichtungen, in denen die Kl\u00e4gerin unterrichte, seien keine Betriebsst\u00e4tten im Sinne der Abzugsbeschr\u00e4nkung nach \u00a7 4 Abs. 5 Nr.\u00a06 EStG, erkl\u00e4rten die Richter. Eine K\u00fcrzung des Betriebsausgabenabzugs sei nur gerechtfertigt, wenn sich der Unternehmer \u2013 anders als hier die Musikp\u00e4dagogin \u2013 auf die immer gleichen Wege einstellen k\u00f6nne, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel oder gezielte Wohnsitznahme. <\/p>\n<p>Die Musikp\u00e4dagogin m\u00fcsse daher hier behandelt werden wie ein Arbeitnehmer. Und f\u00fcr diese gilt nach der neueren Rechtsprechung des BFH, dass sie nur eine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte haben k\u00f6nnen (FG M\u00fcnster vom 22.3.2013, 4 K 4834\/10 E ). Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.<\/p>\n<p>      <strong>\u00c4hnliches Urteil aus Baden-W\u00fcrttemberg<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4hnlich hat bereits 2011 das FG\u00a0Baden-W\u00fcrttemberg im Fall eines selbstst\u00e4ndigen Personalberaters entschieden, der neben dieser T\u00e4tigkeit als Dozent und Pr\u00fcfer in verschiedenen Hochschulen arbeitete: Dieser k\u00f6nne nur eine Betriebsst\u00e4tte haben, lautete damals das Urteil (FG Baden-W\u00fcrttemberg vom 27.10.2011, 3 K 1849\/09 ; Az. der Revision VIII R 47\/11). Die dagegen eingelegte Revision ist noch anh\u00e4ngig..<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/selbststaendig-freiberufler\/pkw-firmenwagen\/selbstaendige-voller-kostenabzug-bei-fahrten-zu-verschiedenen-taetigkeitsorten\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das FG\u00a0M\u00fcnster stellt selbst\u00e4ndige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst\u00e4tte Arbeitnehmern gleich. 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