{"id":3212,"date":"2013-05-02T02:00:02","date_gmt":"2013-05-02T00:00:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/02\/erbrecht-stichtagsregel-nichtehelicher-kinder-ist-verfassungsgemas\/"},"modified":"2013-05-02T02:00:02","modified_gmt":"2013-05-02T00:00:02","slug":"erbrecht-stichtagsregel-nichtehelicher-kinder-ist-verfassungsgemas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/05\/02\/erbrecht-stichtagsregel-nichtehelicher-kinder-ist-verfassungsgemas\/","title":{"rendered":"Erbrecht: Stichtagsregel nichtehelicher Kinder ist verfassungsgem\u00e4\u00df"},"content":{"rendered":"<p>2011 hat der Gesetzgeber die vollst\u00e4ndige erbrechtliche Gleichstellung von vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindern auf Erbf\u00e4lle ab dem 29.5.2009 beschr\u00e4nkt. Damit hat er seinen Spielraum bei der Gestaltung von Stichtags- und anderen \u00dcbergangsvorschriften nicht \u00fcberschritten, entschied das Bundesverfassungsgericht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist damit verfassungsgem\u00e4\u00df. <\/p>\n<p>      <strong>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erw\u00e4gungen zugrunde:<\/strong> <\/p>\n<p>Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die f\u00fcr und gegen die getroffene Regelung sprechenden sachlichen Argumente sorgf\u00e4ltig abgewogen. Insbesondere hat der Gesetzgeber grunds\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt, dass dem Schutz des Vertrauens der V\u00e4ter nichtehelicher Kinder und deren erbberechtigter Familienangeh\u00f6rigen nach der Entscheidung des Gerichtshofs des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vom 28.5.2009 (Az.\u00a03545\/04 \u2013 Brauer.\/.Deutschland) nicht mehr der gleiche Stellenwert zukommen konnte wie bisher angenommen. <\/p>\n<p>Allerdings m\u00fcsse dann etwas anderes gelten, sofern der Erbfall bereits eingetreten ist und damit das Verm\u00f6gen des Erblassers bereits im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die nach geltendem Recht berufenen Erben \u00fcbergegangen war. Denn eine Entziehung dieser Rechtsstellung h\u00e4tte eine echte R\u00fcckwirkung bedeutet, die verfassungsrechtlich nur in engen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Aus der Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte ergibt sich nichts anderes. Denn der Gerichtshof hatte bereits zuvor im Jahr\u00a01979 klargestellt, dass Handlungen oder Rechtslagen, die vor der Verk\u00fcndung eines Urteils liegen, nicht in Frage gestellt werden m\u00fcssten. Dies ergibt sich aus dem Prinzip der Rechtssicherheit.<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund und Historie<\/strong><\/p>\n<p>Nach der urspr\u00fcnglichen Fassung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) stand nichtehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht oder ein Pflichtteilsrecht nur gegen\u00fcber ihrer Mutter und deren Verwandten zu. Ein Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis zwischen den nichtehelichen Kindern und ihrem Vater dagegen bestand nicht. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.7.1970 durch das Gesetz \u00fcber die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder vom 19.8.1969 aufgehoben.<\/p>\n<p>Nach einer \u00dcbergangsregelung galt jedoch f\u00fcr die vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder das alte Recht weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese \u00dcbergangsregelung bereits mehrfach \u00fcberpr\u00fcft und hielt sie f\u00fcr noch verfassungsgem\u00e4\u00df. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte sah hierin jedoch eine Verletzung nach der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention. Daraufhin wurde diese \u00dcbergangsregelung durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.2011 angepasst. F\u00fcr Erbf\u00e4lle vor dem 29.5.2009 blieb es beim Stichtag 1.7.1949.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/anlegen-vererben-spenden\/erben-schenken\/erbrecht-stichtagsregel-nichtehelicher-kinder-ist-verfassungsgemaess\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2011 hat der Gesetzgeber die vollst\u00e4ndige erbrechtliche Gleichstellung von vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindern auf Erbf\u00e4lle ab dem 29.5.2009 beschr\u00e4nkt. 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