{"id":3194,"date":"2013-04-18T02:00:04","date_gmt":"2013-04-18T00:00:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/18\/so-funktioniert-das-ehegattensplitting\/"},"modified":"2013-04-18T02:00:04","modified_gmt":"2013-04-18T00:00:04","slug":"so-funktioniert-das-ehegattensplitting","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/18\/so-funktioniert-das-ehegattensplitting\/","title":{"rendered":"So funktioniert das Ehegattensplitting"},"content":{"rendered":"<p>Um die Reform des Ehegattensplittings geht es in einer Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Bundestag. Aber was hat es \u00fcberhaupt mit dem Splitting auf sich?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Bundesregierung soll, w\u00fcnscht sich die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, unter anderem mitteilen, mit welchen Aufkommensver\u00e4nderungen bei Einkommensteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag zu rechnen ist, wenn das heutige System aus Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften gew\u00e4hrt werden w\u00fcrde. Die Regierung soll auch die Aufkommensver\u00e4nderungen beziffern, wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten vollst\u00e4ndig aufgegeben werden und das bestehende Ehegattensplitting in eine reine Individualbesteuerung umgewandelt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>      <strong>F\u00fcr wen gibt es das Splittingverfahren?<\/strong><\/p>\n<p>Das Splittingverfahren kommt zu Anwendung, wenn Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, auf Grundlage dieses halbierten und abgerundeten Betrages wird anschlie\u00dfend die Steuer berechnet. Der sich ergebende Steuerbetrag wird danach verdoppelt. Diese Steuer ist dann von beiden Ehegatten zu entrichten.<\/p>\n<p>Neben Ehegatten, die die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erf\u00fcllen, k\u00f6nnen auch folgende Steuerpflichtige das Splittingverfahren nutzen:<\/p>\n<p>ein verwitweter Steuerpflichtiger f\u00fcr den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zu gemeinsamen Veranlagung erf\u00fcllt haben,<\/p>\n<p>ein Steuerpflichtiger, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgel\u00f6st worden ist. Dabei m\u00fcssen der Steuerpflichtige und sein bisheriger Ehegatte die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erf\u00fcllt haben.<\/p>\n<p>Das Splittingverfahren f\u00fchrt zu steuerlichen Vorteilen f\u00fcr Ehegatten, wenn die Ehegatten Eink\u00fcnfte in unterschiedlicher H\u00f6he erzielen. Ein maximaler Vorteil wird erreicht, wenn der eine Ehegatte keine Eink\u00fcnfte und der andere Ehegatte ein sehr hohes Einkommen erzielt.<\/p>\n<p>      <strong>So wirkt sich der Splittingtarif aus<\/strong><\/p>\n<p>Der Splittingtarif macht sich bei Ihrer Steuerbelastung nur bemerkbar, wenn Sie und Ihr Ehepartner unterschiedlich hohe Eink\u00fcnfte haben. Das liegt am progressiven Steuertarif: Der Steuersatz steigt im Vergleich zum Einkommen \u00fcberproportional an. Wird bei der Zusammenveranlagung das gemeinsame zu versteuernde Einkommen gleichm\u00e4\u00dfig auf beide Ehepartner verteilt, sinkt der Steuersatz \u00fcberproportional.<\/p>\n<p>Je n\u00e4her die Eink\u00fcnfte der Ehepartner beieinanderliegen, umso geringer ist der Splittingvorteil. <\/p>\n<p>      Beispiel:<\/p>\n<p>2012 arbeitete Frau Kantner halbtags und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 25.060 \u20ac. Herr Kantner hat ein zu versteuerndes Einkommen von 57.120 \u20ac. Ohne die Zusammenveranlagung mit dem g\u00fcnstigen Splittingtarif m\u00fcsste das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten mit dem Grundtarif besteuert werden: Frau Kantner m\u00fcsste 4.123 \u20ac Einkommensteuer zahlen (durchschnittlicher Steuersatz 16,4 %) und Herr Kantner 15.818 \u20ac (durchschnittlicher Steuersatz 27,6 %). Das w\u00e4ren zusammen 19.941 \u20ac. <\/p>\n<p>Der Splittingtarif unterstellt, dass jeder Ehepartner das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zur H\u00e4lfte erwirtschaftet. Dadurch wird ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom h\u00f6her verdienenden Ehepartner auf den anderen verlagert (gesplittet), sodass es insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz kommt.<\/p>\n<p>Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Kantners betr\u00e4gt 82.180 \u20ac. H\u00e4tte jeder die H\u00e4lfte (=\u00a041.090 \u20ac) mit dem Grundtarif zu versteuern, entfiele auf jeden Ehepartner 9.403 \u20ac Einkommensteuer (durchschnittlicher Steuersatz 22,8 %), zusammen also 18.806 \u20ac. Das ist genau die Steuer, die sich unmittelbar aus dem Splittingtarif f\u00fcr ein zu versteuerndes Einkommen von 82.180 \u20ac ergibt. Durch die Zusammenveranlagung haben die Kantners einen Splittingvorteil von 1.135 \u20ac (=\u00a019.941 \u20ac .\/. 18.806 \u20ac).<\/p>\n<p>      <strong>So rechnet das Finanzamt bei Zusammenveranlagung<\/strong><\/p>\n<p>Auch bei der Zusammenveranlagung ermittelt der Finanzbeamte die Eink\u00fcnfte der Ehepartner getrennt. Deshalb tragen Eheleute ihre Eink\u00fcnfte aus der gleichen Einkunftsart normalerweise in ein eigenes Formular ein, zum Beispiel bei Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit in der Anlage N. Der Finanzbeamte rechnet sie dann sp\u00e4ter zum Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte zusammen. Ab dieser Stelle gelten die Eheleute als ein Steuerpflichtiger. Erfreulicherweise kann aber der eine Ehepartner von bestimmten Frei- und Pauschbetr\u00e4gen des anderen profitieren. <\/p>\n<p>Das Finanzamt kann die gesamte zu zahlende Einkommensteuer von dem einen Ehepartner oder dem anderen fordern. Aus welchen Eink\u00fcnften die Nachzahlung resultiert, spielt keine Rolle, denn zusammen veranlagte Eheleute sind Gesamtschuldner. Wollen Sie nicht f\u00fcr die Einkommensteuer Ihres Ehepartners geradestehen, stellen Sie einen Antrag auf Aufteilung.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/hochzeit-partnerschaft\/so-funktioniert-das-ehegattensplitting\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um die Reform des Ehegattensplittings geht es in einer Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Bundestag. 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