{"id":3192,"date":"2013-04-16T01:00:05","date_gmt":"2013-04-15T23:00:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/16\/scheidungskosten-komplett-als-ausergewohnliche-belastung-absetzbar\/"},"modified":"2013-04-16T01:00:05","modified_gmt":"2013-04-15T23:00:05","slug":"scheidungskosten-komplett-als-ausergewohnliche-belastung-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2013\/04\/16\/scheidungskosten-komplett-als-ausergewohnliche-belastung-absetzbar\/","title":{"rendered":"Scheidungskosten komplett als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung absetzbar"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen die mit einer Ehescheidung zusammenh\u00e4ngenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden? Ja, sagt das FG\u00a0D\u00fcsseldorf \u2013 und stellt sich mit dieser Entscheidung gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatte der nunmehr geschiedene Ehepartner Gerichts- und Anwaltskosten in H\u00f6he von insgesamt 8.195 \u20ac f\u00fcr die Ehescheidung aufgewandt. Die Kosten fielen dabei nicht nur f\u00fcr die eigentliche Scheidung an, sondern entstanden auch im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt. <\/p>\n<p>Das Finanzamt erkannte nur die tats\u00e4chlichen Scheidungskosten und die Kosten f\u00fcr den Versorgungsausgleich als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung an, nicht aber die Kosten, die f\u00fcr die Regelung des Zugewinnausgleich und der Unterhaltsanspr\u00fcche entstanden waren.<\/p>\n<p>Das FG\u00a0D\u00fcsseldorf sah das anders und lie\u00df zugunsten des Steuerpflichtigen die gesamten Aufwendungen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zu. <\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, eine Ehescheidung k\u00f6nne nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanw\u00e4lten erfolgen. In dem Gerichtsverfahren m\u00fcssten regelm\u00e4\u00dfig auch Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsanspr\u00fcchen getroffen werden. Den damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten k\u00f6nnten sich die Ehepartner nicht entziehen. Dabei spiele es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden k\u00f6nnten (FG D\u00fcsseldorf vom 19.2.2013, 10 K 2392\/12 ).<\/p>\n<p>Haben Sie Prozesskosten, sollten Sie die Kosten trotzdem als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ansetzen. Ein Versuch kann ja nicht schaden. Schildern Sie dem Finanzamt in einem Begleitschreiben den Sachverhalt. Legen Sie dar, dass Ihre Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung nicht aussichtslos und auch nicht mutwillig geschehen ist.<\/p>\n<p>      <strong>Hintergrund: Rechtsprechung versus Finanzverwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Mit dieser Entscheidung stellt sich das FG\u00a0D\u00fcsseldorf gegen die Meinung der Finanzverwaltung. Hintergrund: Nach Auffassung des BFH sind Zivilprozesskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen abzugsf\u00e4hig, wenn bei einer summarischen Pr\u00fcfung ein Erfolg des Gerichtsverfahrens mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (BFH-Urteil vom 12.5.2011, VI R 42\/10 ).<\/p>\n<p>Der BFH fordert also, den m\u00f6glichen Erfolg bzw. Misserfolg eines gerichtlichen Verfahrens objektiv abzuw\u00e4gen. Das d\u00fcrfte in vielen F\u00e4llen nicht einfach m\u00f6glich sein. Einzig klar ist nach der neuen Rechtsprechung, dass die Kosten dann nicht anerkannt werden k\u00f6nnen, wenn ein Prozess von einem Steuerpflichtigen mutwillig gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Die Finanz\u00e4mter erkennen trotz des positiven BFH-Urteils Zivilprozesskosten nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen an. Denn die Finanzverwaltung hat mit einem Nichtanwendungserlass <\/p>\n<p>      auf das Urteil reagiert. Das bedeutet: Das Urteil des BFH ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr den darin konkret entschiedenen Fall anwendbar.<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.steuertipps.de\/kinder-familie-ehe\/hochzeit-partnerschaft\/scheidungskosten-komplett-als-aussergewoehnliche-belastung-absetzbar\" rel=\"source,canonical\" target=\"_blank\">steuertipps.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen die mit einer Ehescheidung zusammenh\u00e4ngenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden? 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